MLM-Unternehmen
bieten KEINE Beschäftigungsverhältnisse,
sondern Nebenjobs oder Tätigkeiten als selbstständige Händler, als
Unternehmer, und MLM verstößt
möglicherweise gegen § 16 UWG und gegen die guten Sitten. Die Ablehnung einer
solchen Vermittlung durch den Arbeitssuchenden ist u.E. nach berechtigt, da
der "Vermittlungsvorschlag" mit den §§ 35,36 SGB III
kollidiert.
Deshalb ist eine Leistungskürzung in solchen Fällen unserer Meinung nach nicht zulässig.
Sehr geehrter Herr Kreiter, sehr geehrtes MLM-Beobachter Team,
leider bin auch ich ein Opfer dieser MLM'ler.
Ich habe ebenfalls durch die AA in Frankfurt diese dubiosen Stellenangebote
zugesand bekommen. Nachdem ich einschlägige Erfahrungen gemacht habe durchsuche
ich das Internet bevor ich mich mit diesen Firmen in Kontakt setze, wenn
überhaupt.
Und nicht eine angebotene Stelle durch die AA, war "nicht" eine MLM
Machenschaft.
Durch meine Suche entdeckte ich unzählige Seiten, ebenso auch Ihre, die vor
diesen warnen. Danke! Das bewahrt einen vor diesen Kundenfängern.
Nun habe ich einen gewissen Herrn M. P. von Homebusines Online am
Hals, den ich nicht mehr loswerde. Ich lösche sofort seine Emails und habe ihn
auch schon als Spam deklariert. Meine Meldungen an die AA hat nichts ergeben. Im
Gegenteil: ich bekomme ständig weitere Emails von diesen Firmen, meist sogar ein
und die selbe ( fbdd) nur mit anderer Kontaktperson. Kann man da nicht gegen
vorgehen? Wieso unterstützt die AA so etwas? Nach Anfrage bei der AA sagte man
mir nur, ich solle diese Ignorieren. Und die AA distanziert sich von diesen
Kontaktaufnahmen, mit der Begründung, sie könne nichts gegen diese Firmen
unternehmen. (Im Grunde hat die AA auch kein Interesse dagegen etwas zu
unternehmen).
Ich wollte Ihnen nur für Ihre Infoseite Danken! Hoffentlich gibt es bald eine
Rechtliche Handhabe gegen diese Firmen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Sehr geehrter Herr
Kreiter!
Am vergangenen
Dienstag erhielt ich nachfolgende Email von Herrn Detlev Alaze (www.karrieresprung.com --> das ist
ein Karriersprung in den Abgrund) und heute erhielt ich Email Nr. 2 von Ilona
Heukamp (www.geld-atlas.de). Bei beiden
Angeboten handelt es sich um ein großes MLM-Unternehmen (Hab ich nach einigem Suchen
herausbekommen).
Die beiden Händler
haben meine Emailadresse übrigens von der Arbeitsagentur in Greifswald!! Ich bin nur dort
als arbeitssuchend gemeldet. Ich hab früher schon
öfters solche Emails bekommen, habe sie aber ignoriert und sofort gelöscht. Aber
jetzt reichts!! Ich habe mein Suchprofil anonymisiert, was ich übrigens jedem
rate. Ich werde mich auch bei der Arbeitsagentur beschweren. Es müssen sich mehr
und mehr Kunden bei der Agentur über diese Angebote beschweren, nur so kann dem
Ganzen ein Riegel vorgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Arbeitslose erhalten einen Brief vom Arbeitsamt...
"WeberCh" im Forum
der Network Karriere unter
http://www.network-karriere.de/modules.php?op=modload&name=phpBB_14&file=index&action=viewtopic&topic=410&start=0
-----------------------------------------------------------------------
Man müsste die Arbeitssuchenden mehr kontrollieren und nachfassen
wo, wann und wie oft sie sich beworben haben, haben sie ein Vorstellungsgespräch
bekommen oder nicht, wenn ja warum den Job nicht angetreten usw.
Ich habe
Versuchsweise in den letzten 2 Wochen 70(!) Mails an Arbeitssuchende
über das Internetportal der BA weggeschickt mit dem Hinweis, dass wir
selbständige Vertriebsprofis, gerne auch aus der sog. "Generation 50plus"
suchen. Ich wollte mal wissen, was dabei rüberkommt. Bisher war die Ausbeute
0,0!!! Nicht mal einer hat es für nötig befunden sich überhaupt zu informieren,
was wir da eigentlich anbieten.
Zu Ihrer Frage, ob ich Arbeitslose zwingen will als
angebliche Scheinselbständige (angeblich deshalb, denn das sind wir nicht!) im MLM arbeiten zu
lassen. Ich persönlich würde die Menschen anhalten etwas arbeiten zu
müssen dabei ist es mir egal ob im MLM bei der Stadtreinigung oder als Spielplatzaufsicht.
Von mir aus kann dies auch ein studierter Akademiker sein, der seit 3 Jahren
arbeitslos ist und stur auf seiner Ausbildung beharrt. Man schaut immer gerne nach
USA und wie da alles gemacht wird. Wie ich schon weiter oben erwähnt habe
müsste man Arbeitssuchende dazu zwingen sich zu bewerben. Dabei ist es egal
als was. Tut er dies nicht oder nimmt er einen Arbeitsplatz nicht an obwohl
er könnt wird die Stütze gestrichen. Natürlich muss man dabei auf soziale
Dinge Rücksicht nehmen.
-----------------------------------------------------------------------
Arbeitslose erhalten einen Brief vom Arbeitsamt... UND "Geschäftsleute" wollen, dass die Arbeitslosen gezwungen werden, ALLE Angebote anzunehmen, also (mangels anderer, was auf der Hand liegt) eben die ihren - um damit als Frischfleisch der MLM-Systeme zu dienen...
Innerhalb von 2 Wochen verschickte "WeberCh" 70 Mails an Arbeitssuchende.
Wer ist "WeberCh"?
Der Forumseintrag verweist auf diese Website: http://www.weber-gablingen.de:
Zitat von http://www.weber-gablingen.de:
-----------------------------------------------------------------------
flp - europe
Gertrud & Christian
Weber
Muttershofer Str. 26
D-86456 Gablingen
Tel. 08230 /
690050
Fax: 08230 / 853 62 67
Mobil: 0176 / 24274254
Email: gcweber@flp-europe.com
(Bitte benutzen Sie das Direkt-Kontaktformular)
-----------------------------------------------------------------------
FLP-Europe ist eine Vertriebsorganisation für FLP und FLP beteiligt sich an der Aktion 100.000 Jobs für Deutschland...
Zitat
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"Seit Jahren ist es das gleiche in der Branche.
Man braucht ständig neue "Mitarbeiter" denn nur dann ist Umsatz
garantiert.
Für das Unternehmen ist der "Mitarbeiter" maximal ein "Vertriebspartner"
-
aber wenn wir ehrlich sind, dann ist er ein Kunde.
Er ist es an den die Produkte abgesetzt werden.
Einen gewissen "Eigenumsatz" setzt man doch immer voraus
und/oder zwingt den "freien Repräsenatanten" dazu,
indem ein Umsatz für den Erhalt von Provisionen vorausgesetzt
wird."
-----------------------------------------------------------------------
Missbrauch des Arbeitsamtes/Arbeitsagentur als Reklameschleuder
bzw Zwangsvollstrecker der MLM-Systeme...?
In Dortmund hat
es bereits Konsequenzen gegeben, siehe den Folgebeitrag.
(Wenn MLMer in ihren Foren Kritik an ihren Praktiken totschweigen oder gar löschen, hat das wenig Sinn, denn das Usenet bringt es an den Tag: Beispiel 1, Beispiel 2)
Hallo Herr Kreiter,
Schauen Sie, auf folgend eingefügtem Bild sehen Sie das "Stellenangebot"
(welch ein Hohn) welches mir von der Arbeitsagentur per 06.06.2005 offeriert wurde:
Ich habe Ihnen auch das mir zugesandte Jobangebot gescannt.
Darauf ist
nachweislich erkennbar, dass dieses Angebot für einen Job im MLM tatsächlich von der Arbeitsagentur verschickt wurde.
Sehen Sie hier:
__ START QUOTE __________________________________________________________________________
Nicole
Caterba schrieb am 08.06.2005 um 13:01,
zum Thema Unser Telefonat
Hallo, Herr [Name]
Es ist an der
Zeit neue Wege zu gehen und die alten Pfade zu verlassen.
Welche Ängste haben die meisten Menschen, wenn sie ein
Geschäft angeboten bekommen?
Sind
es die Einstiegskosten?
Haben die
Menschen Angst vor einem veränderten Konsumverhalten?
Haben sie Angst davor, ihre Liste Leute zu
kontaktieren?
Ist es die Angst mit
Menschen zu sprechen?
Nein, die
genannten Gründe, und etwa 1001 weitere Gründe sind nur
Ausreden.
Wollen Sie wissen, wovor
die Menschen wirklich Angst haben und oft den Einstieg nicht mehr
wagen?
Genau: Es ist die Angst
wieder zu versagen.
Es ist
die Angst keine Partner zu finden.
Es ist
die Angst, dass ihnen niemand dabei hilft, ihre Ziele zu erreichen!
Wir sind im Begriff die eigentlichen Wege des Network
wieder zu beschreiten.
Wer jetzt
offen ist für etwas Neues und mit offenen Augen durch die Welt geht, hat jetzt
die besten Chancen, seine Träume und Wünsche zu
verwirklichen.
Vergessen Sie
Schnellreichsysteme aus dem Internet, oder selbstarbeitende Gelddruckmaschinen -
ich hoffe Sie sind so erwachsen, dass Sie nicht an solche Illusionen
glauben.
Viele unserer Partner
haben in solchen Systemen schon viel Geld verloren.
Unser Job fängt in dem Moment an, wo Sie eine
Partnerschaft mit uns eingehen. Wir werden mit Ihnen gemeinsam Partner ins
Geschäft bringen. Dafür garantieren wir! Sie machen das, was wir Ihnen zeigen.
Und wir bauen mit Ihnen zusammen Ihre Vertriebsstruktur auf. Fordern Sie noch
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"NetworMarketing - Die Wahrheit" zugesandt.
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Nutzen Sie
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Wir
freuen uns darauf, mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu dürfen und
verbleiben
mit
freundlichen Grüßen
Ihr
flexiMENTOR Team
PS: Network Marketing ist der Aufbau eines geschäftlich verbundenen Teams
von Freunden!
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noch der Link für den Konferenzraum(auf Desktop speichern,kann etwas dauern und
dann nur mit Vor-u. Zunamen einloggen)
http://www.hotconference.com/software/conference.php?id=32297330
Falls Sie Fragen oder Probleme haben,
rufen Sie mich kurz zurück. Ich helfe Ihnen gern.
Viele Grüße
Nicole Caterba
Serviceagentur Nicole
Caterba
Richard-Wagner-Str. 1
14656 Brieselang
Tel.: 033232-39346
Mob.: 0174-3740548
flexiID: 656659A
www.flexipeople.de
Skype: Sally2507
__ END QUOTE
_____________________________________________________________________________________
Diese Sache mit der Online-Konferenz hat sich für mich aus sicherheitsrelevanten Gründen erst einmal erledigt. Hinter dem Link, welchen mir Frau Caterba zugesand hat, verbirgt sich die Installation und Ausführung einer mir unbekannten EXE Datei. Na wie Naiv denken denn diese Leute, ist der Mensch? Ich habe diese Software vorerst gespeichert und werde diese erst einmal untersuchen.
Soviel habe ich
inzwischen mittels Suchmaschinen herausgefunden: Es gibt Infos im Web
zu FlexiMentor
bzw. FlexiPeople.
Die Webseite www.fleximentor.de ist auf
einen Herrn Dr. Dirk Bauer in Butzbach zugelassen.
Eine Suche bei Google
nach >>Dr. "Dirk Bauer" Butzbach<< brachte
einige eigenartige Treffer.
Ich habe mich bei der Arbeitsagentur
beschwert. Inzwischen scheint sich da
etwas zu bewegen: ich habe den Link
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/SteAVerwaltung/anzeigeStellendetail?rqc=19&command=zurueckAS&rqv
(Red.: Link nicht mehr Online!)
zu dem
MLM-Stellenangebot der Frau Caterba (flexiMentor) mal eben kontrolliert. Die Arbeitsagentur scheint das Angebot vom Server genommen zu
haben.
Mit freundlichem Gruß
[Name]
Unser Kommentar:
In
diesem "Jobangebot" wurde eine "selbständige/freiberuflliche Tätigkeit" angeboten.
"Selbständige Arbeit" in § 18 EStG ganz genau definiert:
Freiberufliche Tätigkeit ist unter § 18 (1) Nr. 1 EStG (sogenannte
Katalogberufe) aufgeführt, daneben gibt es noch einige "sonstige"
selbständige Tätigkeiten, die auch unter den § 18 EStG fallen (§ 18
(1) Nr. 3 EStG).
Der allgemeine Vertrieb ist immer Gewerbebetrieb (gewerbliche
Tätigkeit) § 15 EStG.
Das Arbeitsamt prüft diese Angebote nicht, sondern
gibt sie einfach weiter und macht sich damit indirekt
zum
Helfer bzw. Komplizen der Täter.
Anstatt dass die Arbeitsagenturen richtige Aufklärung und Beratung der
Arbeitslosen betreiben, werden die arbeitssuchenden "Kunden"
sogar dazu animiert, wenn nicht gar gedrängt, sich möglicherweise
strafbar zu machen.
Und unter Umständen werden dabei auch noch unberechtigterweise Fördermittel
oder Gelder der Arbeitsagenturen für entsprechende fragwürdige "Weiterbildungen" verprasst. Oder kann man sogar sagen veruntreut...?
Zum Thema Arbeitsamt überrascht
uns inzwischen nichts mehr:
Post vom Arbeitsamt: Rollstuhlfahrer soll wieder als Dachdecker arbeiten
Es gab mehrere massive Beschwerden
an die Agentur für Arbeit in Dortmund...
Die Seite ist seit dem 17.06.2005
nicht mehr online...
---Ursprüngliche Nachricht---
From: "Iris Höfel" <Iris82@gmx.de>
Subject: Re: AW: Ihre Stellensuche
Sehr geehrte Frau ,
nun es Handelt sich um die verschiedensten Produkte von Körperpflege
über Wellnes und Gesundheitsprodukte, Kleidung sowie aber auch Dienstleisungsprodukte wie günstiger Strom, günstiger Telefon,
Konsumgüter des tgl. Bedarfs. Unser unternehmen arbeitet mit mehreren Anbietern
zusammen
Es liegt auch in meinem Interesse Sachen kurz und bündig auf den Punkt
zu bringen, aber Sie geben mir sicherlich recht das man die Präsentation
eines seriösen Unternehmens nicht per E-Mail machen kann.
Ich möchte Ihnen ans Herz legen ein unverbindliches und kostenfreies
Info-Meeting in Ihrer nähe zu besuchen. Dort können eventuelle Frangen
bzw. Unklarheiten direkt vom Fachmann beantwortet werden.
Ich würde es sehr bedauern Sie, wegen eventueller Missversändnisse die
über unseren E-Mail Kontakt entstanden sind, nicht als Geschäftspartnerein begrüßen zu dürfen.
Ich werde mich heute noch für Sie in Kenntniss setzen wo das nächste
Info-Meeting in Ihrer nähe statt findet.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Höfel Iris
Selbständige Produktreferentin-Fachberaterin
Sie können auch gerne mal unter www.circle-sales-partner.net schauen
Suche nach Iris Höfel und CSP:
http://www.google.de/search?q=Iris+H%C3%B6fel&num=100&hl=de&lr=&ie=UTF-8&as_qdr=all&filter=0
http://www.antenne.de/antenne/dynamic/specials/jobs/index_show.php?id=5083
S. g. Beobachter,
erst mal, Danke das es Ihre Seite gibt!
Ich bin seit Januar arbeitslos und
führe mein o. g. Unternehmen wegen der schlechten Umsätze nur noch unter 15
Stunden wöchentlich. Letzte Woche erhielt ich ein Bewerbungsangebot vom
Arbeitsamt Recklinghausen, ich solle mich bei einem Herrn Faust in Solingen als
Vertriebsleiter bei JobMobil bewerben. Ich telefonierte mit diesem sympathisch
wirkenden Menschen mehrmals, doch meine durch 20 Jahre Vertrieb resultierende
Erfahrung warnte mich und meine Frau und wir fanden Ihre Seite nach dem
gestrigen Präsentationsabend, und jetzt sehen wir klarer. Uns fiel auch auf,
dass
alle Leute Sachen trugen, die eine Nummer zu groß sind, so dass man meinte,
Sie
hätten abgenommen! Aber Sie sahen ehrlich gesagt gar nicht so gesund aus! Ich
finde es nur erstaunlich, dass diese Bewerberangebote sogar vom Arbeitsamt
weitergeleitet werden! Da sollte man einen Riegel vorschieben, da dies evtl.
auch Konsequenzen für den Leistungsbezieher nach sich ziehen kann! Also
veröffentlicht bitte meinen Namen und Adresse nicht!
Nochmals Danke,
mfg
[Name]
Hallo !
Bin bei meinen
Recherchen auf diese Seite aufmerksam geworden.
Ich habe einen Kollegen, der beim Arbeitsamt als "Arbeitssuchend"
eingetragen ist. Er bekam nun eine Jobempfehlung vom Arbeitsvermittler: "www.bfd-business.de" die auf die Seite
von jobmobil führt. Bei einigen Recherchen im Netz bin ich dann auf diese
Seite gestoßen.
Das ist ja wohl ein Hammer, dass das Arbeitsamt mit meinen
Steuergeldern Arbeitssuchenden solche "Vermittlungen auf Provisionsbasis"
zukommen lässt und diese Angebote nicht prüft!
Ich werde mich damit
umgehend an Stern-TV oder Akte wenden !
Ihr habt mir mit dieser Seite sehr
geholfen !
Vielen Dank
[Name]
Hallo,
zuerst möchte ich
Ihnen zu Ihrer informativen Seite gratulieren.
Nun konkret zu
MLM/Networkmarketing und eunet24.
Ich halte absolut nichts von diesem
MLM Mist, allerdings hat mir das Arbeitsamt (!!!) demletzt eine
Stellenausschreibung zugesendet. Nachdem ich die Bewerbung abgesendet hatte,
stellte es sich heraus, dass es eine Werbeaktion eines
eunet24-"Shop"-Betreibers war. Kein Job!
Ist eunet24 nun
MLM/Networkmarketing oder nicht?
Ich habe nicht vor da mit zu machen, da
sich ein ebay-Shop x-mal mehr rechnet, aber ich brauche Informationen um
mich beim Arbeitsamt zu beschweren.
Vielen Dank!
Für
Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
Sehr geehrter Herr Kreiter und
Team,
ich wende mich hier mit einer Frage in Sachen Network Marketing an
Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Ich bin von Beruf
Sozialpädagoge und seit einiger Zeit leider arbeitslos. Vor einigen Tagen
bekam ich durch das Arbeitsamt ein "Stellenangebot" einer Firma namens "Ebert
Veranstaltungen e.K" aus Schkeuditz bei Leipzig. Die Stellenbeschreibung
lautete wie folgt:
"Wir arbeiten im Megatrendmarkt der Zukunft: Fitness,
Wellness und gesunde Ernährung. Suchen neue Mitarbeiter für die
Führungsebene, Organisation und Vertrieb. Bitte bewerben Sie sich Online
unter www.ebertveranstaltungen.org"
War ich schon auf Grund der Wortwahl des Textes wie "Megatrendmarkt" und
"Führungsebene" misstrauisch gegenüber diesem Angebot geworden, so
bestätigte sich mein Gefühl, als ich die angegebene Website besuchte. Neben
einem Formular, welches zur Abfrage der Daten der Bewerber dient, wird zum
Inhalt der Tätigkeit nur kurz darüber informiert, dass die Firma den Vertrieb
ihrer Produkte durch Network Marketing betreibt.
Durch
einen Freund, der vor einiger Zeit von einer Firma namens "Innoflex" in
verschiedenen Seminaren zunächst "gehirngewaschen" und dann abgezockt wurde,
ist mir der Begriff des Network-Marketing samt der dazugehörigen Praktiken
der Manipulation von Menschen bekannt und eine Bewerbung bei dieser Firma
kommt für mich deshalb nicht in Frage.
Wegen meiner Weigerung, mich
bei dieser Firma zu bewerben, befürchte ich nun jedoch Sanktionen seitens
des Arbeitsamtes (Leistungskürzung) und hier setzt meine Frage an Sie an:
Gibt es möglicherweise bereits Gerichtsurteile, welche sich mit der
Zumutbarkeit einer Tätigkeit im Network Marketing beschäftigen bzw. können
sie mir sonst irgendwelche praktischen Tipps und Argumentationshilfen geben,
wie ich meiner Arbeitsvermittlerin eindeutig klar machen kann, dass es sich
hierbei um ein unseriöses Angebot handelt?
Über eine Antwort auf meine
Anfrage würde ich mich sehr freuen und wäre Ihnen sehr dankbar!
Mit
freundlichen Grüßen
[Name]
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Auf unsere Nachfrage erhielten wir nachfolgende zusätzliche Informationen:
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Hallo allerseits!
Gestern ist mir der folgende, wohl
allgemein interessante Fall untergekommen:
Ein Arbeitsamt
übersendet einem als arbeitslos Gemeldeten einen Stellennachweis (unter
Bezug auf eine Arbeitgeber-Nachfrage nach dem im AIS abgelegten Profil des
Arbeitssuchenden) mit der Aufforderung zur telefonischen Kontaktaufnahme.
Soweit, so gut.
Aber: Der Stellennachweis sieht so aus: "Erfolgreiches
Unternehmen sucht zur Expansion motivierte Mitarbeiter. Haupt- und
nebenberuflich möglich. Tel.: xxxxxx". Als Berufskennzahl ist explizit eine
auf die Ausbildung des Arbeitssuchenden (Ingenieur) passende angegeben.
Bei der ersten Recherche stößt der Angeschriebene auf die Website http://www.tm-homebusiness.com, auf
der der benannte Ansprechpartner auch als Kontakt angegeben ist. Die Website
entpuppt sich als IMO astreines MLM. Die telefonische Kontaktaufnahme ist
entsprechend. (Versuch der straffen Gesprächsführung durch Kontaktperson, zu
Beginn werden sofort alle Daten des Anrufers erhoben, dem gegenüber jedoch
keine konkreten Informationen zum Unternehmen, Nachfragen werden als
Blockieren des Gesprächs ausgelegt).
Das Gespräch wird dann, wie zu
erwarten, von der Kontaktperson unter Verweis auf das angebliche
Nichtinteresse des Anrufers abgebrochen.
Wäre das Ganze ein "normaler"
Erstkontakt zu einem MLM-System gewesen, hätte man das Ganze als
interessante Erfahrung ablegen können.
Interessant wird es aber dadurch,
dass es dem Anrufer als Stellennachweis vom Arbeitsamt benannt wurde. Und
der ist ja gehalten, sich um eine Beschäftigung zu bemühen, insbesondere
sich auf nachgewiesene Stellen zu bewerben, da ihm sonst Leistungssperren
drohen können.
In diesem Fall hat der Arbeitssuchende sofort Kontakt
zur Ansprechpartnerin im Arbeitsamt aufgenommen und den Fall geschildert,
insbesondere auch auf den Umstand "MLM" und §6c UWG hingewiesen. Damit
dürfte der wichtige Grund für die Ablehnung IMO ausreichend dargelegt
worden sein.
Aber jetzt mal allgemein weiter gedacht: Was macht in
einem möglichen anderen Fall derjenige, der dieses Thema nicht so gut kennt
und seine Gründe für seine Ablehnung gegenüber seinem Arbeitsamt ausdrücken
kann? Oder gar derjenige, der unter Vertrauen auf den Stellennachweis voll
einsteigt?
Für mich eine sehr interessante Frage, insbesondere unter
Aspekten wie z.B. einer möglicherweise zu unterstellenden Garantenstellung
des Arbeitsamtes. (In dem Sinne von "die nachgewiesene Arbeit ist nicht
rechtlich fragwürdig oder sittenwidrig".)
Bei erster Recherche habe
ich noch nichts zu dieser Problemstellung gefunden. Ist den Mitlesern
eventuell schon einmal was dazu untergekommen?
[Wegen des
arbeitsrechtlichen Bezugs zunächst einmal f'up2 dsra+s]
Grüße
Stefan
Hallo Herr Kreiter,
zu
Ihren Beiträgen auf der Seite:
www.mlm-beobachter.de/mlm/mlm_arbeitsamt.htm
möchte ich einmal meine eigenen Erfahrungen mit dieser Problematik
schildern, gleichzeitig würde ich es für sinnvoll erachten, die gesamte
Webseite der "Bundesanstalt für Arbeit" zur Kenntnis zu bringen und um eine
öffentliche Stellungnahme zu den Anschuldigungen zu bitten (Hornberger
Schießen?).
Am 12.August 2003 sandte ich folgende E-Mail an unseren
"Superminister":
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Subject: Ich-AG und der Straftatsbestand der "progressiven Kundenwerbung"
Date: Tue, 12 Aug 2003
Sehr geehrter Herr Minister,
zur Ich-AG möchte ich Ihnen
einmal eine Problematik aufzeigen, die Ihnen wohl so noch nicht konkret
bewusst worden ist.
Die Ich-AG und der Straftatbestand der
"progressiven Kundenwerbung".
Da die Gründung einer Ich-AG im Prinzip
für jeden, der eine selbständige Tätigkeit beginnen möchte ohne weitere
größere Formalitäten und Voraussetzungen vorgenommen werden kann und
dementsprechend auch die dafür vorgesehenen Fördermittel ausgewiesen
werden, ist dies meines Erachtens eine nicht in allen Auswirkungen
bedachte politische Entscheidung.
Man beschäftige sich einmal genau
mit dem Straftatbestand der "progressiven Kundenwerbung" dem § 6 c des
Gesetzes zum unlauteren Wettbewerb. Gleichzeitig sollte man einmal
recherchieren, wieviele "selbständige" Unternehmer es in unserer
Bundesrepublik gibt, die sich dieser ungesetzlichen Vertriebsform bedienen
und welcher volkswirtschaftliche Schaden dadurch entsteht, vom individuellen
menschlichen Schaden einmal abgesehen, obwohl dieser auch beträchtlich
ist.
Überall wird derzeit offen und versteckt Werbung im
Zusammenhang mit der Ich-AG und der "progressiven Kundenwerbung" (MLM,
Multi-Level-Marketing, Network-Marketing, Network-Clienting oder wie
auch immer schönklingend bezeichnet) gemacht. Somit wird dieser
Straftatbestand, indem man ihn mit der staatlichen Förderung zur Ich-AG
auf eine Stufe gestellt, die suggeriert, dass es gar nicht strafbar sein
kann, weil es ja noch staatlich gefördert wird. Kann man es nicht so sehen,
dass sich der Gesetzgeber zum Handlanger
von kriminellen Machenschaften
macht? Oder liegt es nur an der Verkennung des Problems?
Wenn man
als bestes offenliegendes Geheimnis sich im Internet und den dazugehörenden
"Angeboten" umschaut, so muss man zu obigen Schlussfolgerungen kommen.
Mit der Suche der Suchmaschine Google
http://www.google.de/advanced_search
und bei folgender Suchworteingabe GLEICHZEITIG beide Felder wie folgt ausfüllt:
mit allen Wörtern: |
|
mit der genauen Wortgruppe: | Ich-AG |
mit irgendeinem der Wörter: | MLM Multi-Level-Marketing Network-Marketing |
ohne die Wörter: |
|
dann kommt
man zu genügenden entsprechenden Angeboten, weiterhin könnte man auf den
"Sponsorveranstaltungen" der entsprechenden Vertriebsfirmen die sich der
"progressiven Kundenwerbung" als Vertriebsform bedienen, sowie den
abertausenden "Stellenangeboten" in den Tageszeitungen, gleiche Ausnutzung
der staatlichen Fördermittel für die Ich-AG feststellen.
Ist der
Staat, bzw. sind seine Organe nicht dazu verpflichtet solche Machenschaften
nicht zuzulassen bzw. sie nicht noch zu unterstützen und hat er bei Bestehen
solcher Missstände nicht auch die Pflicht zur entsprechenden Aufklärung?
Was wird aus den Menschen, die sich aus Unwissenheit auf solch ein
Unterfangen eingelassen haben? Könnten sie nicht möglicherweise, den
dadurch entstehenden Schaden über die Amtshaftung (Art. 34 GG und § 839
BGB) zumindest minimieren?
Und inwieweit kann man den dafür
verantwortlichen Amtsträgern "Beihilfe" (§ 27 StGB) zum Subventionsbetrug"
(§ 264 StGB) unterstellen?
Die Meinung vieler Menschen zur Ich-AG
können sie auch in vielen Diskussionen im Usenet nachlesen, so z.B. in dem
Posting bh8r7i$hqq$02$1@news.t-online.com, zu finden über http://groups.google.com/advanced_group_search?hl=de
und unter Angabe der vorgenannte Beitrags-ID. Ebenso mit den Suchworten
Ich-AG und MLM sind weitere Meinungen dazu zu finden.
Für den Fall,
dass die Problematik der progressiven Kundenwerbung nahezu unbekannt sein
sollte, kann man weiterführende Literatur und umfassende Informationen auf
folgenden Webseiten finden:
www.mlm-beobachter.de/
http://www.agpf.de/
http://www.detta.de/
Möglicherweise
werde ich diese E-Mail und Ihre hoffentlich positive wie aufklärende Antwort
auf einer der oben aufgeführten Webseiten veröffentlichen, in dem Sinne
könnten sie auch ihre Antwort daraufhin ausrichten, indem Sie nicht nur mich
ansprechen sondern alle die es möglicherweise betrifft bzw. betreffen
könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Popowski
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Ergebnis:
natürlich keine Antwort bis heute. Warum?
Aber am 04.Dezember 2003 bekam ich
vom Bundesministerium der Justiz überraschenderweise folgende E-Mail:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Gesendet: Donnerstag, 4. Dezember 2003 12:10
Betreff: Strafbarkeit der progressiven
Kundenwerbung
Sehr geehrter Herr Popowski,
vielen
Dank für Ihre mail vom 12. August 2003 an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit, Herrn Wolfgang Clement. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit hat Ihre mail wegen der Zuständigkeit des
Bundesministeriums der Justiz für das Gesetz gegen den unlauteren
Wetbewerb an mich weitergeleitet. In Ihrer mail stellen Sie dar, dass
einer Reihe von neu gegründeten Ich-Ags progressive Kundenwerbung als
Geschäftsidee zugrunde liegt. Zu recht weisen Sie in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass progressive Kundenwerbung durch den
Straftatbestand des § 6 c des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
unter Strafe gestellt ist. Damit hat der Gesetzgeber ausdrücklich seine
Missbilligung des von Ihnen dargestellten Verhaltens zum Ausdruck
gebracht. Er hat damit gleichzeitig den Strafverfolgungsbehörden, das
heisst den jeweils örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften, die
Aufgabe zugewiesen, mögliche Verstöße gegen § 6 c UWG festzustellen und
gegebenenfalls zu verfolgen.
Sollten Ihnen konkrete Hinweise auf
Verfahrensweisen, die einen Verstoß gegen § 6 c UWG darstellen oder
darstellen könnten, vorliegen, kann ich Ihnen deshalb nur empfehlen,
die jeweilige Staatsanwaltschaft durch eine entsprechende Anzeige zu
informieren. Sollte im Einzelfall ein Strafverfahren gegen ein
bestimmtes Unternehmen eröffnet werden, so hat dies selbstverständlich
auch Auswirkungen auf die Beurteilung dessen Förderungswürdigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[Name]
Referat III B 5 (Markenrecht und
Recht gegen
den unlauteren Wettbewerb)
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~+
Das dürfte
doch genau gesehen, die Bundesanstalt für Arbeit inspirieren doch einmal
etwas nachzudenken, denn für jede Kleinigkeit gibt es
Durchführungsbestimmungen und/oder interne Verwaltungsanweisungen, aber für
so eine Problematik eben nicht, obwohl da unter Umständen nicht nur
Einzelschicksale daran hängen sondern das Schicksal ganzer Familien, aber
die Arbeitslosenstatistik geht wohl über alles menschliche
Gemeinschaftsgefühl? (Bürokraten halt. Oder?)
Und noch ein Aspekt,
wessen Gelder werden da für kriminelle Machenschaften verwendet. Am
schlimmsten ist aber, dass es dem Vernehmen nach sogar in Arbeitsämtern
MitarbeiterInnen geben soll, die sich selbst an der strafbaren Vertriebsart
der "progressiven Kundenwerbung" beteiligen und dann noch ihre
"Amtsstellung" dazu missbrauchen, indem sie weitere Adepten für ihre
Downline anwerben.
Mir ist ein Fall bekannt, ist zwar
schon etwas länger her, 1992, da gab es einen Betreiber eines Sexshops und
einer Begleitserviceagentur, die Ehefrau arbeitete im AA und vermittelte
junge arbeitslose Frauen in diese Begleitserviceagentur, erst durch die
durch den Staatsanwalt veranlassten Ermittlungen wurden die Konsequenzen
gezogen und die Mitarbeiterin wurde entlassen, aber gleichzeitig bekam sie
noch eine Umschulung zur Steuerfachgehilfin, was aber auch rausgeschmissenes
Geld war, denn sie kündigte den Lehrgang, weil zu kompliziert.
Wer
kommt eigentlich für eventuelle durch solche Praktiken entstehende Schäden
auf? Gilt da nicht Artikel 34 Grundgesetz i.V.m. § 839 BGB (Amtshaftung)?
Eine offizielle, diese Fragen betreffende Antwort, wäre für viele
Menschen, die als Hoffende nach jedem Strohalm greifen und solchen Praktiken
im Prinzip hilflos ausgeliefert sind, zumalen sie ja einer öffentlichen
Einrichtung wie dem Arbeitsamt vertrauen, denn es besitzt ja öffentlichen
Glauben. Aber wie man sieht ist nicht alles Gold was glänzt. Auch kann man
sagen, dass durch solche Praktiken, die ja sogar von ganz oben
(Wirtschaftsminister) zumindest zugelassen werden, die Arbeit vieler
ehrlicher, um ihre Arbeit bemühte Menschen in den Arbeitsämtern in ein
schlechtes Licht rückt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Peter Popowski
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Schu-Schu, Mitglied #887 erstellt am: 12. November 2003 00:32Hi Antonella &
Rainer,
erstmal Respekt für Eure bisherigen Antworten!! Will nur eine kleine Ergänzung zu
folgendem Punkt machen:
Zitat:
Bei uns wird Networkern
zumindest bei unserem Partnerunternehmen regelmässig Überbrückungsgeld gewährt.
Die IHK Chemnitz als fachkundige Stelle bescheinigt regelmässig die
Tragfähigkeit der Existenz.
Und noch was zu Vogtländern.. ich bin im
Vogtland aufgewachsen und kann nur sagen das es dort sehr viele erfolgreiche
Networker gibt.. es sind also nicht alle so!!
LG Schu-Schu
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(gesichertes
Beweisstück von http://www.mlm-news.de/ubb/ultimatebb.php?ubb=get_topic;f=1;t=000017;p=2
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.
.
Sie gründete eine Ich-AG und vertreibt Aloe-Vera-Produkte.
Bisher 126 ehemalige Arbeitslose im Bereich der
Arbeitsamts-Geschäftsstelle Zossen nutzten die seit Jahresanfang bestehende
Chance, sich auf diese Weise mit Unterstützung des Arbeitsamtes selbstständig zu
machen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Stefan Wegener. Ich bin Beamter des
Landeskriminalamts Berlin und Leiter der AG Schneeball, die sich mit illegalen
Schneeballsystemen befasst. Wenn Sie in Ihrem Archiv aus dem Jahre 1995 oder
1996 recherchieren, werden Sie einen Beitrag Ihrer Zeitung finden zu den
Marketing-Spielen JUMP/TITAN und LIGHT, in welchem ich Ihrem Redakteur als
Interview-Partner zur Verfügung stand. Weiteres zum Thema finden Sie auf meiner
Website www.detta.de
Soviel zu meiner Person, nun zu Ihrem
Beitrag.
Mit ziemlichem Entsetzen habe ich über Ihren
Beitrag vom 02.10.03 zum Thema Ich-AG und Aloe Vera Kenntnis
erhalten. Ich habe ganz offen gesagt keine Erklärung dafür,
wie Ihrer Redakteurin , Frau Gudrun Schneck, ein derartiger, die Realität
verzerrender Beitrag gelingen konnte. Eine derart unkritische Darstellung ist bestens
geeignet, eine nicht bekannte Anzahl Arbeitsloser in den endgültigen Ruin zu
treiben. Das ist leider meine Realität.
Frau Schneck muss ich leider den Vorwurf machen,
sich nicht informiert zu haben. Diesen Vorwurf mache ich auch den
Arbeitsvermittlern beim Arbeitsamt. Die 126 ehemaligen Arbeitslosen, die in dem Beitrag
angesprochen werden, hätten von Frau Schneck allesamt befragt werden sollen. Sie
hätten auch befragt werden sollen, ob sie wussten, dass Aloe Vera Produkte als
krebsheilend oder die Symptome lindernd zu verschachern, eine Straftat nach dem
Heilmittelwerbegesetz darstellt, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist.
Sie hätte auch fragen können, ob die Tatsache, dass
diese Personen zum einen die Produkte verkaufen, aber andererseits auch weitere
Vertriebspartner werben, um an deren Umsätzen zu partizipieren, unter Umständen
eine sittenwidrige Tätigkeit ist. Nur durch eine noch immer nicht geschlossene
Gesetzeslücke gibt es diese Art der Strukturvertriebe überhaupt. Diese
Strukturvertriebe sind nämlich Pyramidensysteme, nicht strafbar, aber zumindest
sittenwidrig in vielen Fällen. Und in den meisten Fällen endet die Tätigkeit der
ehemals Arbeitslosen in der Erkenntnis, dass der Traum von der Selbständigkeit
in der totalen Verschuldung endet.
Ich könnte noch stundenlang weiterschreiben und
kritische Argumente anbringen, warum der Beitrag von Frau Schneck
kontraproduktiv war. Meine Bitte und Appell zugleich ist eigentlich nur
der: Bitte verhindern Sie weitere derartige Beiträge.
Da ich in Berlin ähnliche Fälle erfahren habe,
werde ich demnächst das Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg ersuchen, derartige
Vermittlungstätigkeiten nicht mehr zu fördern, zum Schutz der Arbeitssuchenden.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Stefan Wegener
Artikel vom 02.10.2003 zu
Aloe-Vera und Ich-AG
Wertes Redaktionskollegium der Zeitschrift „Märkische
Allgemeine“,
zu ihrem Artikel vom 02.10.03 von Gudrun Schneck muss ich
unbedingt etwas loswerden, da ich bisher immer davon überzeugt was, das
Journalismus und den betreibt ja Ihre Zeitung etwas mit Wahrheit, Information
und Aufklärung zu tun hat, aber wie man lesen kann gibt es auch unrühmliche
Ausnahmen.
Warum steht in dem Artikel kein Wort über die Art des
Vertriebssystems mit dem die 127 „Ich-AGs“ Aloe-Vera vertreiben? Es wird mittels
„progressiver Kundenwerbung“, auch bekannt als Multi-Level-Marketing oder
Network-Marketing bzw. umgangssprachlich auch als Schneeball- bzw.
Pyramidensystem, also einer Straftat nach § 6 c UWG (Gesetz zum unlauteren
Wettbewerb vertrieben. Informationen dazu gibt es umfassend auf:
www.mlm-beobachter.de/
und
http://www.agpf.de/Schneeballsystem.htm
und unter http://dip.bundestag.de/btd/13/109/1310950.asc kann man unter Punkt
5.3.3 bis 5.3.5.im Bericht der Enquetekommission des Bundestages auch etwas zu
diesem Vertriebssystem und den Werbepraktiken lesen.
Zu Aloe-Vera im
Besonderen:
http://www.ariplex.com/ama/ama_aloe.htm
und
http://www.waz.de/waz/waz.wochenende.volltext.php?id=854258&zulieferer=waz&rubrik=Magazin&kategorie=GES®ion=National
Vielleicht wäre es besser gewesen statt dieses Artikels etwas
Aufklärungsarbeit zu leisten und Menschen davor zu bewahren sich selbst und ihr
persönliches Umfeld (Familie und Freundeskreis) unglücklich zu machen.
Ein
weitere Aspekt ist der, dass somit Straftaten (Progressive Kundenwerbung) noch
mit Steuergeldern in Form von Fördermitteln für die Ich-AG unterstützt werden.
Beim Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III wurden durch Absatz 2 Nr. 2
Sicherheiten eingebaut, damit Subventionsbetrug in der Regel ausgeschlossen ist,
für die Fördermittel der Ich-AG ist so etwas nicht vorgesehen, wer die
Zugangskriterien erfüllt, hat sogar einen Rechtsanspruch darauf und dies eben
ungeprüft. Somit muss man annehmen, dass das Arbeitsamt Beihilfe (§ 27 StGB) zum
Subventionsbetrug (§ 264 StGB) der aber vom Gesetzgeber (Aus Unwissenheit? Oder
mit Absicht?) legalisiert wurde.
Vielleicht findet sich in ihrem
Redaktionskollegium jemand, der sich dieser Sache einmal annimmt und umfassend
recherchiert, es wäre vielleicht auch einmal interessant eine
„Sponsorveranstaltung“ solcher Vertriebsunternehmen zu besuchen und darüber zu
berichten. Auch ein umfassendes Studium nebst Auswertung in Richtung
Handels-, Steuer- und Wettbewerbsrecht sowie in betriebswirtschaftlicher
Hinsicht aller Vertragsunterlagen incl. „Marketingplan“ wäre angebracht.
Auch wenn sie keine Verantwortung über diesen Artikel übernehmen, so ist
doch schon eine Schandtat, wenn sie ihn überhaupt veröffentlicht haben und somit
solchen Unternehmen noch Unterstützung gewähren und Ihren Lesern Hoffnung
machen, in diesem System Geld verdienen zu können.
Also wenn Sie etwas
im Interesse Ihrer Leser tun möchten, dann empfehle ich Ihnen einmal zu dieser
ganzen Problematik eine umfassende Recherche zu betreiben und diese dann auch
Ihren Lesern als Aufklärung unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
und in Erwartung eines positiven Feedbacks
Hans-Peter Popowski
Was Sie auch lesen sollten:
Betrug an Arbeitslosen
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10402832/61009/
Betrüger auf dem Arbeitsmarkt
http://morgenpost.berlin1.de/content/2005/03/15/berlin/741254.html
Arbeitslosen-Abzocke
Sendung
Plusminus vom 30.11.2004
http://www.ndrtv.de/plusminus/20041130_5.html
Nebenjobs
http://www.detta.de/nebenjob.html
Geld, Sex und Luxus, ganz einfach
zu haben
http://www.awadalla.at/content/mlmquasi.html
Arbeitslose
an MLMs vermittelt
http://www.awadalla.at/content/amsmlm.html
Warnungen vor unseriösen/dubiosen
Firmen
http://www.carmilo.de/
Dokument ergänzt: 08.07.2005