Arbeitsämter vermitteln an MLM-Unternehmen

Lassen Sie sich nicht an MLMs vermitteln!



MLM-Unternehmen bieten KEINE Beschäftigungsverhältnisse, sondern Nebenjobs oder Tätigkeiten als selbstständige Händler, als Unternehmer, und MLM verstößt möglicherweise gegen § 16 UWG und gegen die guten Sitten. Die Ablehnung einer solchen Vermittlung durch den Arbeitssuchenden ist u.E. nach berechtigt, da der "Vermittlungsvorschlag" mit den §§ 35,36 SGB III kollidiert. Deshalb ist eine Leistungskürzung in solchen Fällen unserer Meinung nach nicht zulässig.

 



 



 









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