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Author Topic: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...  (Read 47589 times)

Julian

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #50 on: July 12, 2012, 05:30:01 PM »

Karsten Klingelhöller? DER Karsten Kllingelhöller?  Laut Bundesanzeiger gibt es eine Firma namens "freiburg ethics commission international (feci)". Der Bundesanzeiger hat dazu aber nur eine einzige Datei.

https://www.bundesanzeiger.de/

[*quote*]
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»Verschiedene Bekanntmachungen (1)

freiburg ethics commission international Ltd. (feci)

Kenilworth, GB         Verschiedene Bekanntmachungen    »Verfahrensordnung der freiburg ethics commission international (feci)    22.01.2010

[*/quote*]


Die Datei im Volltext:

[*quote*]
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freiburg ethics commission international Ltd. (feci) Kenilworth, GB

Verschiedene Bekanntmachungen    
Verfahrensordnung der freiburg ethics commission international (feci)    22.01.2010    

 
freiburg ethics commission international Ltd.
Kenilworth, GB

Verfahrensordnung der freiburg ethics commission international (feci)

Präambel

Die freiburger ethik-kommission international (feki) wurde 1980 – orientiert an den Review Boards der USA – gegründet und begutachtet seither medizinische Forschungsvorhaben am und mit dem Menschen. Die feki erreichte durch die jahrzehntelange Dienstleistung eine internationale Anerkennung.

Grundlage für die Begutachtung einer konkreten medizinischen Forschung sind die Empfehlungen der revidierten Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes, die Directiven und Guidelines der Europäischen Union, die Regulations der Food and Drug Administration (FDA) der USA in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die geltenden Gesetze und Verordnungen von Deutschland und all der Staaten, in denen die konkrete medizinische Forschung durchgeführt wird.

Die freiburg ethics commission international Ltd. geht aus der freiburger ethikkommission GmbH international hervor.
Artikel 1
Name und Sitz
1.    
Die Ethikkommission trägt den Namen freiburg ethics commission international Ltd. und hat ihren Hauptsitz in England, 4 Priory Road/Accountancy House, Kenilworth CV8 1LL, UK, und eine Geschäftsstelle in Düsseldorf, Deutschland:
     

freiburg ethics commission international Ltd.
Gerresheimer Straße 28
D-40211 Düsseldorf
(Germany)

E-Mail: graf@feki.com or hp.graf@feki.com

website: www.feki.com
Artikel 2
Zusammensetzung
1.    

Die privatrechtlich organisierte und unabhängige freiburg ethics commission international ist interdisziplinär und multinational mit beiden Geschlechtern verschiedener Altersgruppen besetzt.
2.    

Die Mitglieder der freiburg ethics commission international sind medizinische und nicht-medizinische Experten. Sie weisen durch besondere Kenntnisse und Erfahrungen die erforderliche fachliche Qualifikation auf.
3.    

Ein Mitglied wird unter strikter Beachtung der erforderlichen Fachkompetenz von der Geschäftsführung und dem Präsidenten nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern für zwei Jahre in die Kommission berufen.
Eine Wiederwahl aus Gründen der Kontinuität wird angestrebt; Wiederwahl ist zulässig.
4.    

Jede natürliche Person kann sich als Mitglied in die freiburg ethics commission international bewerben. Die Bewerbung hat schriftlich zu erfolgen.
Artikel 3
Aufgaben
1.    

Die Aufgabe der freiburg ethics commission international (feci) ist die Begutachtung einer konkreten medizinischen Forschung nach vornehmlich ethischen und rechtlichen, aber auch nach medizinisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkten. Das abschließende Votum des gemeinsamen interdisziplinär geführten Diskurses über die eingereichten Dokumente erfolgt in Form eines Gutachtens.
2.    

Das Gutachten der feci kann schließlich zu einer zustimmenden Stellungnahme (Bewertung) oder einer ablehnenden Stellungnahme (Bewertung) zur klinischen Studie führen.
3.    

Die Mitglieder der feci bewerten, ob die Risiken, die mit medizinischer Forschung für die Versuchsperson verbunden sind, bei der sie durchgeführt werden soll, gemessen an der voraussichtlichen Bedeutung für die Heilkunde ärztlich und ethisch vertretbar sind.
4.    

Die feci versteht sich bei der Erfüllung ihrer Aufgabe auch als spezieller Berater für alle Beteiligten (Sponsor, Prüfer und deren Personal, Aufsichtsbehörde), um die Qualität und Sicherheit der konkreten medizinischen Forschung zu wahren.
5.    

Mit dem Gutachten der feci sollen auch die Rechte, die Integrität und die Menschenwürde aller am Prüfungsvorhaben beteiligten Personen geschützt werden.
6.    

Die Dienstleistung der feci entspricht auch einem öffentlichen Sicherheitskorrektiv.
7.    

Die Mitglieder der feci sind bei der Wahrung ihrer Aufgaben frei und unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Artikel 4
Verfahren für die Begutachtung
1.    

Die feci wird auf schriftlichen Antrag hin tätig. Der Antrag kann ergänzt und zurückgenommen werden.
2.    

Die feci berät und beschließt immer nur in mündlicher Verhandlung, um alle fachspezifischen Erkenntnisse in der interdisziplinären Besetzung eingehend erörtern zu können.
3.    

Die feci stützt ihre Tätigkeit auf ihre Standard Operating Procedures (SOP's).
4.    

Die Dokumente für eine konkrete medizinische Forschung (Antragsformular der feki, Studienprotokoll, informierende Einverständniserklärung, usw.) können alternativ per Post (in Papierform oder als CD), per fax oder per E-Mail zugestellt werden.
5.    

Die feci tagt regelmäßig wöchentlich, montags, und nach Bedarf.
6.    

Der Antragsteller, Sponsor oder Prüfer, erhält in der Regel binnen acht Tagen nach Eingang des Antrages das Gutachten der feci.
7.    

Die feci ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, davon mindestens zwei Ärzte, anwesend sind.
8.    

Der Vorsitzende der feci leitet die Sitzung; ist er abwesend, leitet sein Stellvertreter die Sitzung.
9.    

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. In besonderen Fällen ist die Anwesenheit des Leiters der medizinischen Forschung oder eines Vertreters des Sponsors erwünscht. Vertretern von Behörden wird die Anwesenheit auf Anfrage gestattet.
10.    

Es können unabhängige Experten zur Sitzung hinzugezogen werden bzw. sich schriftlich auf Anfrage äußern. Die Sachverständigen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
11.    

Über die mündliche Beratung jedes konkreten Forschungsvorhabens wird ein Protokoll geführt, aus dem unter anderem Tagungsort, Tagungsdatum, Uhrzeit der Beratung, Protokollführer, Vorsitzender sowie die wichtigsten Diskussionspunkte und das Beratungsergebnis ersichtlich sind.
12.    

Das Beratungsergebnis wird in Form eines Gutachtens umgesetzt; die anwesenden Mitglieder dokumentieren mit ihrer Unterschrift im Gutachten ihre Anwesenheit.
13.    

Die feci strebt in der mündlichen Beratung ein einvernehmliches Ergebnis an; zur Beschlussfassung genügt indessen die einfache Mehrheit.
14.    

Das Beratungsergebnis kann abschließend sein, mit oder ohne Auflagen, oder eine Vertagung beinhalten. Eine Vertagung ist regelmäßig dann gegeben, wenn Unklarheiten auftreten, die Rückfragen erforderlich machen oder/und wenn weitere Dokumente angefordert werden müssen.
15.    

Auflagen im Gutachten sind Forderungen zu Änderungen und/oder Ergänzungen im Studienprotokoll, in der informierenden Einverständniserklärung oder in sonstigen Dokumenten zur konkreten medizinischen Forschung. Werden die Auflagen nachweislich erfüllt, folgt ein ergänzendes Gutachten ohne Auflagen; also eine zustimmende Stellungnahme (Bewertung).
16.    

Das Beratungsergebnis kann auch Hinweise und Empfehlungen beinhalten. Hinweise und Empfehlungen werden in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt und sind nicht Bestandteil des Gutachtens.
17.    

Das Beratungsergebnis in Form eines Gutachtens wird dem Antragsteller regelmäßig einen Tag nach der mündlichen Beratung per fax oder per E-Mail zugestellt. Das gesiegelte Gutachten der feci über die abschließende Beratung folgt alsbald.
18.    

Auf Antrag führen Einwände gegen Auflagen oder gegen ein ablehnendes Votum zu einer erneuten Beratung. Die Auflagen oder das ablehnende Votum können begründet bestehen bleiben oder werden begründet zurückgezogen.
19.    

Die feci begutachtet auch vor, während und nach der konkreten medizinischen Forschung Meldungen zu Änderungen der Forschungs-Dokumente und Meldungen zu schweren unerwünschten Ereignissen.
Artikel 5
Verfahren für die zur Sitzung eingeladenen Mitglieder
1.    

Die Geschäftsführung lädt die Mitglieder zur Sitzung ein unter Vorgabe von Ort und Zeitpunkt sowie der Liste über die zu beratenden medizinischen Forschungen.
2.    

Die Geschäftsführung achtet darauf, dass bei der gemeinsamen mündlichen Beratung eine ausgeglichene Zusammensetzung zwischen den medizinischen und nichtmedizinischen Experten besteht und die entsprechende Fachkompetenz für das Fachgebiet, zu dem die medizinische Forschung gehört, abgedeckt wird.
3.    

Jedes Mitglied, das zu einer Sitzung eingeladen wird, erhält in angemessener Zeit vor der Sitzung Kopien der eingereichten Dokumente zur medizinischen Forschung; entweder per Post oder per E-Mail. Es überprüft und studiert entsprechend seiner fachlichen Kompetenz die Dokumente und erstellt regelmäßig und nach Bedarf eigene schriftliche Aufzeichnungen. Diese schriftlichen Aufzeichnungen der Mitglieder dienen als Diskussionsgrundlage in der Sitzung.
4.    

Besteht bei einem Mitglied ein Interessenskonflikt, so ist dieses Mitglied von der Abstimmung ausgeschlossen.
5.    

Ein Mitglied kann in besonderen Fällen seine abweichende Meinung zum Beratungsergebnis in einem Sondervotum niederlegen. Dieses Sondervotum bleibt bei der feci in den Akten und wird dem Antragsteller nicht bekannt gegeben.
Artikel 6
Verfahren für die Antragsteller und Prüfer
1.    

Dem Antrag auf Begutachtung eines medizinischen Forschungsvorhabens ist das Antragsformular der feci entsprechend ausgefüllt beizulegen.
2.    

Die erforderlichen einzureichenden Dokumente können dem Antragsformular und/oder dessen Erläuterung entnommen werden. Fehlen nach Ansicht der feci Dokumente, weitere Informationen, werden diese nachträglich angefordert.
3.    
Der feci sind unverzüglich
a.    

Änderungen zum Forschungsvorhaben
(z.B. zum Protokoll, zur informierenden Einverständniserklärung),
b.    

Nichtzustandekommen des Forschungsvorhabens,
c.    

Abbruch oder Unterbrechung des Forschungsvorhabens,
d.    

Auftreten von unerwünschten schwerwiegenden Ereignissen

schriftlich zu melden. Die feci nimmt zu dieser Meldung schriftlich Stellung und erstellt gegebenenfalls ein Gutachten.
4.    
Der feci sind zur Kenntnisnahme mitzuteilen:
a.    

die Zusammenfassung des jährlichen Zwischenberichtes,
b.    

die Zusammenfassung des Abschlussberichtes.
Artikel 7
Gebührenordnung
1.    

Die Kommission erhebt für ihre Dienstleistung ein Honorar, welches der Deckung der Kosten der Administration (Geschäftsstelle, Geschäftsführung) und der Aufwandsentschädigung (entsprechend gerichtlichen Sachverständigen) der Mitglieder und Sachverständigen dient.
2.    

Das Honorar für ein Gutachten der feki liegt in der Regel zwischen 500 (fünfhundert) Euro und 3.000 (dreitausend) Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer; das Honorar orientiert sich am Arbeitsaufwand.
3.    

Das Honorar für ein Gutachten der feki zu Änderungen, Meldung von unerwarteten Ereignissen und Nebenwirkungen und von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Prüfungsgegenstand liegt in der Regel zwischen 100 (einhundert) Euro und 1.000 (tausend) Euro zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertssteuer; das Honorar orientiert sich auch am Arbeitsaufwand.
4.    

Das Honorar kann auch über- oder unterschritten werden.
Artikel 8
Rechtsnatur der Verfahrensordnung
1.    

Die Tätigkeit der feci ist Dienstleitung und rechtlich unverbindlich.
2.    

Die freiburg ethics commission international ist eine Limited.
3.    

Zur Regelung weiterer Einzelheiten können der Präsident und die Geschäftsführung der feci eine Geschäftsordnung geben.
4.    

Die revidierte Verfahrensordnung der freiburger ethik-kommission international tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Mitglieder der feci:

Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Peter Graf, Arzt, Physiker

Dr. iur. Albrecht Göring, Rechtsanwalt

Gerhard Werner Raddatz, Diakon

Rudolf Selinger, Pädagoge, Philosoph, Psychoanalytischer Organisationsberater

Karin Anita Graf, medizinischer Laie

Dr. med. Rudolf Haering, Chirurg

PD Dr. med. Herbert Common, Arzt für Innere Medizin, Hämatologe

Anita Zimmermann, Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialwissenschaftlerin

Thomas Schütz, Jurist

Dr. med. Karsten Klingelhoeller, Arzt

Dr. med. Kay Thierfelder, Kardiologe

freiburg ethics commission international Ltd. (feci)
[*/quote*]


Sowohl der Name Thomas Schütz als auch der Name Karsten Klingelhöller (in der Datei als Klingelhoeller geschrieben) sind aus dem Zusammenhang mit Regividerm bekannt. Sind es die gleichen Personen? Hat Karsten Klingelhöller Medizin zuende studiert? Hat er einen Doktortitel?

Wenn es sich bei dem dort genannte "Karsten Klingelhoeller" um jenen aus der Regividerm-Saga handelt, wie kann er dann im Januar 2010 (wo er doch schon lange auf der Flucht war) in einem offiziellen Dokument dem Bundesanzeiger genannt werden?


Ist der in dem Dokument genannte Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Hans-Peter Graf, Arzt, Physiker jener Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Graf, der im Krebsforum Lazarus

http://www.krebsforum-lazarus.ch/board5-pressemeldungen/376-dringende-warnung-vor-biochronotherapie-mit-der-methode-von-prof-dr-dr-viktor-alexander-borisov/

in der folgenden Warnung  genannt wird?

http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/Stellungnahme-Biochronotherapie-22_2_2012.pdf

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------------
22. Februar 2012

Stellungnahme der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der AGPD und diabetesDE zur Behandlung von Diabetes Typ 1 durch Biochronotherapie mit der Methode von Prof. Dr. Dr. Viktor Alexander Borisov

An die Deutsche Diabetes Gesellschaft ist eine Anfrage über die Behandlung eines 12 jährigen Mädchens herangetragen worden, welches seit 3 Jahren an einem insulinpflichtigen Typ 1 Diabetes erkrankt ist. Uns liegt eine ärztliche Bescheinigung vor nachdem es im Oktober 2011 in einer privatärztlichen Praxis von Prof. Dr. Dr. Hans-Peter Graf und Prof. Dr. Dr. Viktor Borisov (www.borisin.de/index.html) in Baden Baden mittels einer „Biochronotherapie“ zur „Gesundung vom chronischem Diabetes“ behandelt worden sein soll. Angeblich wären dabei Kosten in Höhe von 30.000,- EUR aufgelaufen.
Im Auftrag des Vorstands der DDG stellen wir fest, dass es für die Behauptungen, mittels Biochronotherapie eine Besserung oder gar eine Gesundung eines Typ 1 Diabetes zu erreichen, keine wissenschaftlich gesicherten Belege gibt.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft und diabetesDE raten Kliniken und Patienten ab, sich auf diese Behandlungsangebote durch Prof. Borisov und Mitarbeiter einzulassen.

Für den Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie (AGPD) und diabetesDE
Prof. Dr. med. Thomas Danne
Vorstandsvorsitzender diabetesDE

----
Deutsche Diabetes Gesellschaft
Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
E-Mail: info@diabetesde.org
Tel 0049 (0)30 311 69 37 – 0
Fax 0049 (0)30 311 69 37 – 20
www.ddg.info
Gemeinnütziger Verein

Vereinsregister-Nummer:
Charlottenburg, VR 30808 B
Commerzbank
Konto-Nr. 311 69 69
(BLZ 100 400 00)
Präsident
Prof. Dr. med. Stephan Matthaei
Geschäftsführer: Dr. Dietrich Garlichs

diabetesDE Geschäftsstelle ⋅ Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
Deutsche Diabetes Gesellschaft ⋅ Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
diabetesDE Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstr. 31 ⋅ 10117 Berlin
E-Mail: info@diabetesde.org
Tel 0049 (0)30 201 677 – 0
Fax 0049 (0)30 201 677 – 20
www.diabetesde.org
Gemeinnütziger Verein
Vereinsregister-Nummer:
Berlin, VR 282214 B
Commerzbank
Konto-Nr. 07 22 884 00
(BLZ 120 400 00)
Vorstandsvorsitzender:
Prof. Dr. med. Thomas Danne
Geschäftsführerin: Nicole Mattig-Fabian
-------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Erwähnenswert ist auch dieser Artikel im Deutschen Ärzteblatt:

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/49294/Diabetologen-warnen-vor-Biochronotherapie

Zitat:

[*quote*]
Die „Biochronotherapie“ solle durch die Einnahme von Kapseln, die den "Photosensitizer Chlorin" enthielten, eine "Rehabilitation des Immunsystems" ermöglichen. "Wir raten Kliniken und Patienten dringend davon ab, Behandlungsangebote durch Professor Borisov und Mitarbeiter zu erwägen", so Danne.
[*/quote*]

Das ist nur die Spitze des Eisbergs.

Vielleicht sollten einige Fachgesellschaften und der Bundesanzeiger einmal ihre Hausaufgaben machen und NOCH TIEFER in der Sache recherchieren...!
« Last Edit: July 14, 2012, 07:41:17 AM by el_Typo »
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Julian

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TERMIN: 24.1.2014 --- Insolvenzverfahren REGENERATIO PHARMA Aktiengesellschaft
« Reply #51 on: January 09, 2014, 11:12:48 AM »

Aus den Insolvenzbekanntmachungen - man kann nicht direkt zu den Suchergebnissen verlinken.

Harte Zahlen: Forderungen der Gläubiger: 1,5 Mio; vorhanden: 59000 Euro, und davon gehen noch die
Gerichtskosten und Kosten für Insolvenzverwalter ab.


[*quote*]
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 126/04

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 9680
eingetragenen REGENERATIO PHARMA Aktiengesellschaft, Kleine Klotzbahn
23, 42105 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Osman
Burak Akdikmen, Hainstraße 155, 42109 Wuppertal

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin) zur
Erörterung der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, zur
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, zur
Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren
Gegenstände der Insolvenzmasse, zur Anhörung der Gläubigerversammlung
über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, wird
bestimmt auf

Freitag, 24.01.2014, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2.
Etage, Sitzungssaal A234.

Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des
Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Altbau, Zimmer Nr. A282 aus.

Nach dem Schlussverzeichnis beträgt die Summe der festgestellten
Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 38 InsO insgesamt
1.527.086,08 €.


Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 59.260,79 €
zur Verfügung. Hiervon sind jedoch vorab noch die restlichen
Masseverbindlichkeiten (u.a. Gerichtskosten und die Vergütung des
Insolvenzverwalters) in Abzug zu bringen.

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters
sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wuppertal, Eiland 2,
42103 Wuppertal, Altbau, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.

145 IN 126/04
Amtsgericht Wuppertal, 16.12.2013

[*/quote*]
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Ayubsi

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Arndt Krienen und die Patente der Regeneratio Pharma
« Reply #52 on: January 10, 2014, 12:09:26 PM »

[*quote*]
Arndt Krienen und die Patente der Regeneratio Pharma

Das Europäische Patentamt hat den Sicherungsübereignungsvertrag und zugehörige weitere Dokumente veröffentlicht:
https://register.epo.org/application?documentId=ESJOXGEX0278654&number=EP10158215&lng=en&npl=false

Arndt Krienen (Remscheid) hat seit 2004 diverse Arbeiten für Regeneratio Pharma GmbH erledigt. Zur Absicherung der Ansprüche von Krienen an Regeneratio übereignete Regeneratio das Eigentum an sämtlichen Patenten und Patentanmeldungen, Markenrechten und Zulassungsunterlagen an Herrn Krienen. Es wurde unbedingtes Stillschweigen über diesen auf den 1.9.2010 datierten Vertrag vereinbart.

Der Antrag auf Eintragung eines dinglichen Rechts zu Gunsten von Herrn Krienen ging am 26.11.2011 beim EPO in München ein, betreffend die Patentanmeldungen
02 751 075.9
10 158 215.3
10 158 218.7

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die bereits zum 15.9.2011 erfolgte Eintragung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu Gunsten von MMS Medical Management & Services AG, Hergiswil, Schweiz für die bereits oben genannten europäischen Patentanmeldungen
02 751 075.9
10 158 215.3
10 158 218.7
Veröffentlichung ebenfalls beim Europäischen Patentamt, nachzulesen unter
https://register.epo.org/application?documentId=ER8TBR805212679&number=EP10158215&lng=en&npl=false

Der Hintergrund zu dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist nachzulesen unter
https://register.epo.org/application?documentId=ESAZO17M1071679&number=EP10158215&lng=en&npl=false
[/quote*]




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Krant

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #53 on: August 16, 2019, 07:57:09 AM »

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Thymian

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #54 on: September 10, 2020, 11:25:58 AM »

Jetzt liegen wir bei 40.500
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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

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Thymian

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #55 on: November 28, 2020, 10:52:35 AM »

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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
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Krik

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #56 on: March 20, 2021, 02:19:12 PM »

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REVOLUTION!

Munterbunt

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #57 on: January 16, 2022, 01:23:45 AM »

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Pangwall

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #58 on: January 20, 2022, 05:45:17 AM »

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Stoppt die deutschen Massenmörder!
Stoppt die österreichischen Massenmörder!
Stoppt die schweizer Massenmörder!

Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.

Ayumi

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #59 on: June 19, 2022, 02:28:31 PM »

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Écrasez l'infâme!

Krant

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Das deutsche Staatsfernsehen ist eine ekelerregende Müllhalde
« Reply #60 on: August 17, 2022, 07:33:14 PM »

22 Jahre lang hat Plasberg die Fernsehzuschauer mit seinem unerträglichen Quatsch heimsuchen können. Was wird er als nächstes tun?

Kurze Notiz in
https://www.nzz.ch/international/deutschland-ld.1698124
[*quote*]
Frank Plasberg hört nach fast 22 Jahren mit «Hart, aber fair» auf

Der Moderator Frank Plasberg verlässt die Talkshow «Hart, aber fair».

bta. Der Moderator Frank Plasberg hört nach fast 22 Jahren mit «Hart, aber fair» auf. Die Nachfolge für die Moderation des Formats tritt der Schauspieler und Moderator Louis Klamroth an. Der 65-jährige Plasberg verabschiedet sich Ende November nach fast 750 Sendungen, wie der WDR am Mittwoch (17. 8.) mitteilte. Klamroth wird die Sendung das erste Mal im Januar 2023 moderieren.
[*/quote*]


Thomas Gottschalk, Anne Will, Bettina Böttinger, Barbara Schöneberger oder der Labertaschenautomat Harald Lesch, wieviele Jahrzehnte verpesten sie das deutsche Fernsehen?

Unter den 83 Millionen Einwohnern wird es doch wohl welche geben, die die Aufgabe eines Moderators BEHERRSCHEN. Warum nimmt das deutsche Fernsehen die nicht? Warum setzt es den zwangszahlenden Bürgern immer und immer wieder die allerunterste Schublade vor?

Bitte, wenn Jemand sich die hohle Welt des Mario Barth ansehen will, bitte, soll er doch - aber auf eigene Kosten und in irgendeinem kleinen Hinterhof oder an der Biertheke, aber nicht im öffentlich-rechtlichen deutschen Rundfunk! Nicht auf Kosten des Geldes und der Lebenszeit von hart arbeitenden Bürgern!
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