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Author Topic: WICHTIG!!! Rücktritt der Bayerischen Justizministerin und Aufnahme einer  (Read 9842 times)

ama

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Hinsurfen, lesen, unterschreiben, Druck machen!

https://www.openpetition.de/petition/online/ruecktritt-der-bayerischen-justizministerin-und-aufnahme-einer-untersuchung-im-fall-mollath

[*QUOTE*]
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Rücktritt der Bayerischen Justizministerin und Aufnahme einer Untersuchung im Fall Mollath

Von:  Yilmaz Bingöl aus Dachau

An:    Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags in Deutschland

Sieben Jahre schon, sitzt Gustl Mollath unschuldig in der Psychiatrie, weil er über Schwarzgeldgeschäfte einer in München ansässigen Bank berichtete. Man wollte ihm nicht glauben, wohl eher versuchte die Politik aber alles zu vertuschen. Und das, obwohl die HypoVereinsbank selbst intern Ermittlungen einleitete und ein banken-interner Bericht seine Hinweise auf Geldwäsche bestätigt hat. 7 Jahre lang hat man versucht Gustl Mollath aus politischen Gründen mundtot zu machen, 7 Jahre ist er mittlerweile in der Psychiatrie.

 In den letzten Jahren gab es ähnliche Fälle bei Frankfurter Steuerfahndern die übereifrig reiche Steuersünder verfolgten und deshalb mit einem psychiatrischen Gutachten durch ihre Vorgesetzen kaltgestellt wurden. Auch der vor kurzem am Augsburger Landgericht verhandelte Fall Vanessa (Artikel der Augsburger Allgemeine: www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Keine-Politik-im-Gerichtssaal-id22768356.html) spricht dafür, dass das Bayerische Justizministerium zu einer unzulässigen Vermischung von Zuständigkeiten kommt, die eine eklatante Missachtung des verfassungsrechtlich garantierten Prinzips der Gewaltenteilung bedeutet.

 Der Justizskandal weitet sich in Bayern aus. Es wurde vor kurzem auch bekannt, dass seit dem Jahr 2002 SPD-Mitglieder und Korruptionsjäger in Bayern überwacht, ihre Wohnungen durchsucht und sie jahrelang staatlichen Repressalien ausgesetzt wurden. Die betroffenen Personen beschäftigten sich mit namhaften Korruptionsfällen (u.a. Bayern LB) in Bayern.
 Diese kriminellen, menschenverachtenden und undemokratischen Handlungen des Staatsapparates können vom Parlament und von den Bürgern nicht einfach so hingenommen werden. Deshalb fordern wir als ersten Schritt den Rücktritt der Bayerischen Justizministerin Beate Merk, außerdem die sofortige Freilassung von Gustl Mollath. Anschließend eine parlamentarische Untersuchung und weitere personelle und strafrechtliche Konsequenz bei allen an der Inhaftierung beteiligten Personen. Desweiteren fordern wir die Reformierung des Richterwahlausschusses. Richter, aber auch Staatsanwälte dürfen in Bayern und ganz Deutschland nicht mehr von Politikern gewählt werden, sondern müssen durch eine unabhängige Kommission gewählt werden. Die Trennung zur Politik muss deutlicher werden. Erst dann können wir uns als unabhängigen Rechtsstaat bezeichnen!

 Die EU fordert bereits seit Jahren von Deutschland eine unabhängige Institution, so wie in anderen EU-Ländern üblich, die die Arbeiten von Justiz und Polizei überwacht, Missstände aufdeckt und für Betroffene als Beschwerdestelle dient. Deutschland ist dieser Forderung bisher nicht nachgekommen. Diese Forderung muss schnellstmöglich umgesetzt werden!

 Politische Verfolgung ist kein Einzelfall in Deutschland, besonders in Bayern.

 ARD-Reportage über Mollath von Report Mainz:
www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=noCqfV-G-e4

 Chronologie im Fall Mollath, Arbeitsgemeinschaft Gustl-for-help.de:
www.gustl-for-help.de/chronos.html

 Abgestempelt als "wahnhafte Störung" (Süddeutschen Zeitung):
www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-und-hypo-vereinsbank-abgestempelt-als-wahnhafte-stoerung-1.1525434

 Strafrechtler wirft Justiz gravierende Fehler vor (Süddeutschen Zeitung):
www.sueddeutsche.de/bayern/fall-gustl-mollath-strafrechtler-wirft-justiz-gravierende-fehler-vor-1.1526369

 Besuchen Sie unsere Protest-Veranstaltung auf Facebook:
www.facebook.com/events/176894585783018/

Begründung: Der Bayerische Landtag muss eine Untersuchung im Fall Mollath einleiten und auch die Vorwürfe gegen die HypoVereinsbank untersuchen. Parallel muss die Staatsanwaltschaft gegen die an Mollaths Inhaftierung beteiligten Personen Ermittlungen einleiten, wegen strafbarer Handlungen. Die Bayerische Justizministerin Beate Merk muss als politische Konsequenz sofort zurücktreten. Der Fall Mollath darf nicht ohne weitreichende Konsequenzen bleiben.

Im Namen aller Unterzeichner.

 Dachau, 20.11.2012 (aktiv bis 19.01.2013)

 >>> Frage an den Initiator der Petition Yilmaz Bingöl

Petitions-Blog

 Tippfehler und folgenden Satz eingefügt: "Die Trennung zur Politik muss deutlicher werden." Neuer Petitionstext: Sieben Jahre schon, sitzt Gustl Mollath unschuldig in der Psychiatrie, weil er über Schwarzgeldgeschäfte einer in München ansässigen Bank  mehr...

 >>> Zum Petitions-Blog

Debatte zur Petition

PRO: Dieser Petion kann ich mich nur Anschließen. Denn das sind keine Einzelfälle in Bayern, sondern es steckt ein Logik dahinter Persone welche irgedwo stören  mehr...

PRO: Es kann nicht sein, dass im Kompetenzbereich des Justizministeriums Fakten zur Kenntnis gelangen, die zur Aufhebung eines möglichen Fehlurteils und einer  mehr...

 Noch kein CONTRA Argument.  >>> Schreiben Sie das erste CONTRA-Petition Argument
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[*/QUOTE*]

Quelle:
https://www.openpetition.de/petition/online/ruecktritt-der-bayerischen-justizministerin-und-aufnahme-einer-untersuchung-im-fall-mollath
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

Borodor

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2 Mitgefangene begingen Selbstmord. Brief wird verschwiegen
« Reply #1 on: December 28, 2012, 08:13:56 AM »

http://www.twitlonger.com/show/kh08b5

[*quote*]
Muschelschloss тωєєт (@Muschelschloss)

Posted Friday 28th December 2012 from Twitlonger

Erschütternd der Brief den mir Gustl #Mollath geschrieben hat. Er legte einen Brief von einem "Mitgefangenen" bei der wohl auf einer anderen Station untergebracht ist. Der Brief ging ihm vor ein paar Tagen zu.

Der Mitgefangene wurde wohl in einen Streit verwickelt weil er einen Brief an Gustl Mollath geschrieben hatte. Und nun bekommt dieser "noch große Spritzen" (so schreibt der Mitgefangene, der sich auf der schlimmsten Station der Klinik im BKH Bayreuth befindet). Er schreibt auch davon, daß sich 2 Mitgefangene auf dieser Station, wo er momentan ist, aufgehängt haben.

Gustl Mollath hat mich im Brief gefragt, was ich dazu meine ... ob der Brief von dem Mitgefangenen viel aussagt ... ob diesen Brief die Twittergemeinde lesen möchte.

Bin hin- und hergerissen. Werde den Brief nicht veröffentlichen. Aber ich behalte ihn mal als Beweisstück. Er schreibt ebenfalls von den 2 Mitgefangenen die sich Ende 2011 das Leben genommen haben. Er hat die beiden gekannt. Er schrieb mir die Namen der beiden.

Er selbst war ebenfalls (in der U-Haft, also noch nicht verurteilt) auf dieser "Horrorstation" untergebracht und schreibt von "Oberhorror".

Ein "mitgefangener Patient" sei vor ein paar Tagen auf der Station von Gustl Mollath aufgetaucht - monatelang war er auf der Station untergebracht wo sich die zwei umgebracht haben: "Gustl ich bin jetzt 4 Jahre "untergebracht" und bin fix und fertig .. Ich halte das nicht mehr aus! ..."

Gustl Mollath schreibt ausserdem: "Es bedarf vieler Seiten von Beschreibungen, Beweisen und Verweis auf Zeugen, um aufzuzeigen, wie Personal, Ärzte und Psychologen eine blanke Hölle auflodern lassen können, die gerade die freundlichsten und nettesten "Patienten/Patientinnen" nicht ertragen können...."

Der Brief berührt mich sehr.

Und er schreibt wieder: "Geh an die Sonne und grüsse die Bäume"

Er hat Sehnsucht nach Freiheit, nach Wald nehme ich an.

Und er schreibt wegen "Muschelschloss" vom "Schloss" und von der "Mupfel" (Urmel aus dem Eis)... daß ein "Schloss" nicht so hübsch sei wie eine "Mupfel".

Er hat mir einige Prospekte und Infomaterial beigelegt.

Ohne Rüstung Leben - "Deutsche Rüstungsexporte nach Saudi Arabien - Das Milliardengeschäft mit dem Tod"

Kampagne gegen Rüstungsexport und Waffenhandel: "Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel" http://www.aufschrei-waffenhandel.de/

28.12.2012
via @Muschelschloss on Twitter

http://tl.gd/kh08b5 · Reply
[*/quote*]


"Werde den Brief nicht veröffentlichen." WIE!? WAS!? Schon wieder totschweigen. Was besseres als Schweigen können sich die Täter doch gar nicht wünschen.

Zum Schweigen wurden die Opfer doch verurteilt! Zum Schweigen und zum langsamen Sterben in der Irrenanstalt.

Wie kann man sich da zum Komplizen machen? Ich versteh es nicht.
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Eule

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[*quote*]
Fall Mollath: Zweifel an Glaubwürdigkeit der Ex-Frau
Unglaubwürdige Zeugen, falsche Atteste, schlampige Ermittlungen - für die Staatsanwaltschaft Regensburg ist bei der Verurteilung Gustl Mollaths einiges schiefgelaufen. Aus Sicht der Anklage genug Gründe, das Verfahren gegen Mollath neu aufzurollen."
[*/quote*]

mehr:
http://www.infranken.de/ueberregional/Fall-Mollath-Zweifel-an-Glaubwuerdigkeit-der-Ex-Frau;art55462,411200


Interessant sind die Meinungen der Leser:

[*quote*]
Woestner
27.03.2013 10:23

Sturheit
Erstaunlich, wie die Bearbeiter des Wiederaufnahmeantrages der Staatsanwaltschaft
das Urteil aus 2006 gegen Mollath als wertlos erklären und es zerreißen.
Es wird festgestellt, dass die Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin „erschüttert“ sei.
Ein vom Gericht verlesenes Attest, das im Urteil gegen Mollath verwendet wurde, sei eine „unechte Urkunde“, weil es nicht von der Ärztin, deren Briefkopf und Stempel verwendet wurde, erstellt wurde.
Auch die Vernehmung eines Psychiaters, der sich für 2006 befangen erklärt hatte, habe ergeben, dass die Anschuldigungen von Mollath gegenüber diesem Mann alles andere als wahnhaft sein.

Aber das war für den Vorgesetzten – mit dem schönen Titel „Generalstaatsanwalt“ der Regensburger Staatsanwälte wohl doch zuviel des „Reinwaschens“ von Mollath.
Denn plötzlich heißt es im Antrag:
„Ein Antrag die Unterbrechung der Vollstreckung anzuordnen, wird derzeit noch nicht gestellt, da die Ausführungen zu den Wiederaufnahmegründen noch keine verlässliche Einschätzung zulassen, ob nach Durchführung der erneuten Hauptverhandlung erneut ein Maßregelausspruch erfolgen kann.“

Zu deutsch: Es ist wurscht, ob Mollath unschuldig ist, er soll ruhig noch einige Zeit in Psychiatrie schmoren! Toll und bravo!



martin3
27.03.2013 09:12

Die Würde des Menschen...
Was die bayerische Justiz mit der Würde eines Menschen getan hat, ist fast unglaublich. Herr Mollath wird aufgrund von Wahrheitsaussagen in die Klappsmühle gesteckt. Eine Frau Mollath die die besseren Kontakte hat oder vielleicht auch das passende Parteibuch ist in Freiheit. Gilt denn Artikel 1 des Grundgesetzes in Bayern nicht?

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die Fakten sehen in Bayern anders aus.

http://www.franken-sind-keine-baiern.de/politischer-filz/6447-230-macht-und-misbrauch.html

Eines ist sicher. Die Richter und ihre Helfer die für diesen Skandal verantwortlich sind, werden eines Tages einmal vor einen gerechten Richter stehen. Dann hilft auch nicht mehr das Parteibuch. Vor 5 Jahren machte Bayern einmal Werbung mit folgenden Slogan: Stolz auf Bayern! Ich sage dazu - nein Danke ich bin Franke.


Leser001
26.03.2013 22:09

Das CSU-Bayern - k e i n Rechtsstaat?
In Hessen wurden vor einigen Jahren vier u.a. mit der CDU-Schwarzgeld-Affäre betraute Steuerfahnder auf Basis eines vorsätzlich falsch angefertigten Gutachtens in den Zwangsruhestand versetzt. Der verantwortliche Psychiater wurde mittlerweile gerichtlich zu einer Strafe von 12.000 € verurteilt.

http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/leitartikel-ein-hessischer-skandal,1477340,2713980.html

Auch bayrische Steuerhinterzieher scheinen bestens vernetzt zu sein und ihren enormen Einfluß selbst jetzt noch bis in die Führung des Justizministeriums auszuspielen. Es würde mich nicht wundern, wenn Frau Mollath nun als Bauernopfer den Sündenbock der strippenziehenden, mächtigen Steuerhinterzieher im Hintergrund geben muß und deren Taten und Identität im Verborgenen bleiben.

Man könnte den Eindruck bekommen, Frau Merk als Justizministerin verschleppe diesen skandalösen Fall seit Ende 2011 nicht nur aus wahltaktischen Gründen.


martin3
26.03.2013 16:45

Gerechtigkeit für einen Franken
Wenn ich hier sehe wie die bayerische Justiz mit den Leben eines Bürgers umgeht - immer noch - dann kommt mir unweigerlich das Buch: "Macht und Mißbrauch" in den Sinn. Ich möchte jeden Bürger empfehlen dieses Buch vor der Landtagswahl 2013 zu lesen. Hier werden viele Parallen aufgezeichnet.
Was in Bayern möglich ist hat mit der Alleinherrschaft einer Partei zu tun. Herr Mollath hatte keine Spezis bei dieser Partei, sonst wäre es nie soweit gekommen. Ich mache hier aber keine Werbung für die FDP, SPD und schon gar nicht für die Grünen. Herrn Mollath empfehle ich - wenn er denn darf - die Partei für Franken zu unterstützen.
[*/quote*]



Andere Zeitung:

[*quote*]
Mollaths Frau im Zwielicht

Die Staatsanwaltschaft Regensburg begründet den vor einer Woche eingereichten Wiederaufnahmeantrag im Fall des Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath mit Zweifeln an der Aussage von Mollaths Ex-Frau vor Gericht.
[*/quote*]
mehr:
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Mollaths-Frau-im-Zwielicht;art4306,1916174


Noch eine andere Zeitung:

[*quote*]
Mollath: Glaubwürdigkeit der Zeugin "tief erschüttert"
Details des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft bekannt geworden - 23.03.2013 06:51 Uhr

 NÜRNBERG 
 - Im Fall Mollath hat nicht nur sein Verteidiger Gerhard Strate einen Wiederaufnahmeantrag gestellt, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Erst jetzt ist der Inhalt dieses Antrags bekannt geworden. Er schildert schwere Fehler im Gerichtsprozess des Jahres 2006, der Mollath in die Psychiatrie brachte. Dort sitzt er seit sieben Jahren.
[*/quote*]

mehr:
http://www.nordbayern.de/region/mollath-glaubwurdigkeit-der-zeugin-tief-erschuttert-1.2773154

Ein Leser:

[*quote*]
@All  schrieb am 25.03.2013

Leute... kommt mal wieder 'runter. Ebenso, wie jeder von euch Schreiberlingen verlangt, daß eine Verurteilung nur aufgrund von Beweisen erfolgen darf, darf das Rückgängig machen eines Urteiles ebenfalls nur nach Beweislage geschehen. Ich bin selbst zwar überzeugt davon, daß Mollath deshalb in der Psychiatrie einsitzt weil er mächtigen Leuten ans Bein gepinkelt hat - dennoch darf hier keinsfalls geschehen, was bei anderen Straftätern so verurteilt wird: Aufgrund irgendeines Gutachtens Freigang oder gar FreiHEIT, und dann passiert doch etwas oder die Verurteilung war doch Rechtens. Habt Geduld. Sieben Jahre währt es jetzt schon, nun kommt es auf die Monate auch nicht mehr an. Schlimmer ist, daß - FALLS alles getürkt war (Gott! Netiquette beachten!!!!!!! Politische Unkorrektheit!!!!!) - die Verantwortlichen in keinster Weise zur Rechenschaft gezogen werden. Selbige sollten 1:1 Zeit in einer geschlossenen Psychiatrie unterbringen. Wenn nämlich Fehler auf DIE Art ausgebügelt werden würden, würde Mancher erheblich umsichtiger urteilen... ;o)
[*/quote*]



Der Feudalfaschismus in Deutschland muß ein Ende haben!

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Borodor

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Der Justizskandal Merk und die öffentliche Kritik

http://www.beate-merk.de/7.0.html

[*quote*]
   Beate Merk

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    info@beate-merk.de
    info@csu-bayern.de

Mittwoch, 12. Juni 2013
Sitzung der CSU-Landtagsfraktion
Plenarsitzung des Bayerischen Landtags

Freitag, 14. Juni 2013
Kreisausschusssitzung in Neu-Ulm
Staatsministerin Dr. Beate Merk spricht bei der Eröffnung des Bezirksmusikfests Buching in Bayerniederhofen

Samstag, 15. Juni 2013
Landtagsabgeordnete Dr. Beate Merk spricht bei der Eröffnung der 1. Frauenmesse für Ulm und Neu-Ulm
Dorffest in Burlafingen


Montag, 17. Juni 2013
Sitzung des CSU-Parteivorstands
Staatsministerin Dr. Beate Merk besucht die Bayerische Wirtschaftsnacht in München

Dienstag, 18. Juni 2013
Sitzung des Ministerrats
Justizministerin Dr. Beate Merk sagt als Zeugin vor dem NSU-Untersuchungsausschuss aus
Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk spricht in München zum Thema Facebook & Co

Mittwoch, 19. Juni 2013
Justizministerin Dr. Beate Merk weiht das neue Gebäude für die Sicherungsverwahrung in Straubing ein
Sitzung der CSU-Landtagsfraktion
Dr. Beate Merk begrüßt Finanzminister Dr. Markus Söder bei einer Veranstaltung in Illertissen

Donnerstag, 20. Juni 2013
Plenarsitzung des Bayerischen Landtags
Staatsministerin Dr. Beate Merk vertritt den Bayerischen Ministerpräsidenten beim Empfang anlässlich des Nationalfeiertags von Québec

Freitag, 21. Juni 2013
Sitzung des Kreistags in Neu-Ulm
Justizministerin Dr. Beate Merk eröffnet das Justizgebäude des AG Neu-Ulm
Dorffest in Illerzell

Sonntag, 23. Juni 2013
Landtagsabgeordnete Dr. Beate Merk besucht das Bezirksmusikfest in Buching
Gemeinsame Sitzung der Parteivorstände von CDU und CSU in Berlin
[*/quote*]
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Borodor

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eine nichtöffentliche öffentliche Veranstaltung und die Folgen
« Reply #4 on: June 12, 2013, 06:17:13 AM »

Das ist eine öffentliche Veranstaltung. Sie wird beworben mit öffentlichen Einladungen wie dieser:

http://www.csu-brunnthal.de/downloads/2013_06_10_Merk_Einladung.pdf

[*quote*]
Abgeordnetenbüro Kerstin Schreyer-Stäblein*Fasanenstraße 68*82008 Unterhaching
___________________________________________
Unterhaching, im Mai 2013
Einladung zur Veranstaltung
am 10. Juni 2013
Facebook & Co – sicher surfen in sozialen Netzwerken
mit Staatsministerin Dr. Beate Merk, MdL


Sehr geehrte Damen und Herren,
soziale Gemeinschaften im Netz wie Facebook, Twitter,Xing,Google+ und vieles mehr - haben in den vergangenen Jahren einen schwungvollen Aufstieg erfahren.

Ich lade Sie daher sehr herzlich zu einem Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin
Dr. Beate Merk ein:
Montag, 10. Juni 2013
um 19 Uhr
„Facebook & Co – sicher surfen in sozialen Netzwerken“
im
„Landgasthof Hofolding“
Faistenhaarer Straße 1 in 85649 Brunnthal
Ich freue mich Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu können.


Mit freundlichen Grüßen Anlage
Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL
Abgeordnetenbüro:
Fasanenstraße 68
82008 Unterhaching
Telefon: 089 / 66 55 78 16
Telefax: 089 / 66 55 78 18
mdl@schreyer-staeblein.de
www.schreyer-staeblein.de
[*/quote*]
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Borodor

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bekam Ursula Gresser unerwartet Besuch von der Polizei
« Reply #5 on: June 12, 2013, 06:32:38 AM »

Eine öffentliche Einladung zu einer öffentlichen Veranstaltung führt zu Hausbesuch durch die Polizei:

http://gutjahr.biz/2013/06/mollath-polizei/

[*quote*]
Nach Mollath-Tweet: Besuch von der Polizei
11. Juni 2013   

Wenn Gustl Mollath heute vor den Bayerischen Landtag tritt, liegen die Nerven der Regierung offenbar blank. Einen Tag vor dem großen Auftritt bekam Ursula Gresser unerwartet Besuch von der Polizei. Der Anlass: ein unliebsamer Tweet über Justizministerin Merk.
[*/quote*]

Der Tweet im Wortlaut:

[*quote*]
Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen.
[*/quote*]


Haben wir jetzt eine Geheimpolitik? Bei der öffentliche Veranstaltungen nicht öffentlich sind? Solche Arten von Farce gibt es in totalitären Systemen. Aber offensichtlich nicht nur dort.


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Moses2

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Eine geniale, weil auch genial einfache, dafür aber um so treffendere Schilderung der aktuellen Situation in der Mollath-Affäre gibt es beim Postillon. Wir wollen sie der Welt nicht vorenthalten:

[*quote*]
Montag, 29. Juli 2013
Gutachten: Mollath gemeingefährlich, weil er nach 7 Jahren Psychiatrie nicht mehr normal sein kann

Bayreuth (dpo) - Schlechte Nachrichten für Gustl Mollath! Offenbar spielt es inzwischen keine Rolle mehr, ob der 56-Jährige zu Recht oder zu Unrecht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth festgehalten wird. Weil er nach über sieben Jahren in verschiedenen Psychiatrien einfach nicht mehr normal sein kann, kommt ein neues Gutachten zu dem Schluss, dass Mollath spätestens jetzt gemeingefährlich sein muss.

Der vom Oberlandesgericht Bayreuth bestellte Gutachter Dr. psych. Henning Röhr erklärte: "Ich habe zwar mit Mollath nicht persönlich gesprochen, aber wenn ein Mensch über sieben Jahre trotz schwerster Verfahrensfehler wegen angeblicher Gefährdung der Allgemeinheit in einer geschlossenen Anstalt festgehalten wird, dann muss er spätestens jetzt wirklich gemeingefährlich sein. Wäre ich Gustl Mollath, ich würde nach meiner Entlassung jeden einzelnen der an meinem Martyrium Schuldigen aufsuchen und langsam zu Tode foltern."

Wer hier nicht irr wird, muss irr sein: BKH Bayreuth

Aus dem Gutachten geht weiterhin hervor, dass, sollte Mollath wider Erwarten während seines Aufenthaltes in der Psychiatrie doch nicht wahnsinnig und gemeingefährlich geworden sein, "mit dem Mann irgendetwas nicht stimmen" könne. In diesem Falle empfiehlt Röhr sicherheitshalber die Unterbringung in einer Psychiatrie.

Das Fazit des Gutachtens lautet, dass Mollath mindestens fünf weitere Jahre in der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth bleiben müsse. Nach Ablauf dieser Frist könne erneut überprüft werden, ob der dann 61-Jährige noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt – nach dann zwölf Jahren in der Psychiatrie sei dies allerdings umso wahrscheinlicher.

ssi
[*/quote*]

GENIAL!
;D
Das Postillonshorn:
http://www.der-postillon.com/2013/07/gutachten-mollath-gemeingefahrlich-weil.html

Mehr zum Thema:
Bayern bietet Edward Snowden Asyl in geschlossener Psychiatrie an
http://www.der-postillon.com/2013/06/bayern-bietet-edward-snowden-asyl-in.html


Man sollte es in großen Lettern in Granit metzen und über dem Eingang des Bayerischen Landtags montieren, dem Obersaustall, der für diesen und andere Kriminalfälle die eigentliche Brutstätte ist.

Dabei sollte man es nicht belassen...

« Last Edit: July 29, 2013, 03:04:30 PM by Moses2 »
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Save the Whales! Rule the Seas!

ama

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RA STRATE MOLLATH-ARCHIV
« Reply #7 on: August 27, 2013, 08:55:45 PM »

Weil der Server der Website des Anwalts von Gustl Mollath unter der Last der Zugriffe in die Knie geht, haben wir ein temporäres Archiv angelegt.

Es handelt sich um eine reine good-will-Geste. Sobald der Ansturm nachläßt, werden wir die Dateien wieder löschen und die URLs werden auf die Website des Anwalts geändert.

Weil einige Dateien Fehler im Namen haben (Leerzeichen statt Minuszeichen), wurden die Namen dieser Archivstücke geändert.

Auszug aus http://www.strate.net/de/dokumentation
alphabetisch sortiert


http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/aeltere.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/BayernLB-Strafanzeige.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/index.html
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Molath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-07-09.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Aerztliche-Stellungnahmen-2008-2012.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-AG-Hamburg-2013-06-27.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Anordnung-der-Wiederaufnahme-2013-08-06.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Beschluss-LG-Regensburg-2013-07-24.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Beschwerdebegruendung-Strafvollstreckung-2013-07-09.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Betreuungsakte-Bayreuth.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-BKH-2013-03-04.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-BKH-2013-04-16.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Dienstliche-Aeusserung-2013-07-05.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Dokumente-Auskunftsklage-2008.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Einstellungsverfuegung-Augsburg-2013-02-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-06-24.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-07-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-06.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-12.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-08-22.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Erklaerung-zur-Justiz-in-Hamburg-2013-07-02.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-GenSt-2013-06-07.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Dieckhoefer-2012-02-08.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Kroeber-2008-06-27.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Pfaefflin-2011-02-12.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Simmerl-2007-09-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Weinberger-2011-04-30.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Klagerzwingung-2013-08-15.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Kleine-Cosack-2013-08-02.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Bayreuth-Protokoll-2011-05-09.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-01.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-07.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-09.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-24.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-28.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-05-29.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-04.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-05.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-14.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-LG-Regensburg-2013-07-16.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-OLG-Bamberg-Beschluss-2013-07-16.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-18.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-06-24.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-OLG-Nuernberg-2013-07-18.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-20.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Presseerklaerung-2013-02-27.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Presseerklaerung-2013-03-22.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Presseerklaerung-2013-04-12.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Presseerklaerung-2013-05-28.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Presseerklaerung-Strafvollstreckungskammer-2013-04-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Rechtlicher-Hinweis.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Regensburg-Beschluss-2013-07-15.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-StA-Regensburg-Stellungnahme-2013-05-16.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-StA-Regensburg-Verfuegung-2013-07-16.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Stellungnahme-der-Generalstaatsanwaltschaft-2013-07-17.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Stellungnahme-GBA-2013-07-24.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Stellungnahme-Staatsministerin-2013-07-05.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-StVK-Beschluss-2013-04-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-04.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Verfassungsbeschwerde-2013-07-26.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Verfuegung-LG-Regensburg-2013-05-28.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Zuschrift-LG-Regensburg-2013-07-12.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Muehlhoelzl-Erklaerung-2013-07-27.pdf
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Neues-aus-Rosenheim.pdf
« Last Edit: August 27, 2013, 09:06:44 PM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

RubyCat

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In der Falle der Medizinbetrüger
« Reply #8 on: August 31, 2013, 03:07:16 AM »

Wenn sich zwei medizinische Betrugssysteme gegenseitig in die Hände arbeiten, wird es für die Opfer erst recht lebensgefährlich.

40_Fieber hat etwas entdeckt:

http://kidmed.info/forum/board1-allgemeine-themen/board4-verschiedenes-medizinisches/p134494-gutachterbetrug-ist-lebensgefaehrlich-und-systemimmanent/#post134494

[*quote*]
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
40_Fieber
Heute, 08:14

Ich fand es ja durchaus merkwürdig, daß Mollath glaubte er sei vergiftet worden. Aber laut dem Gutachten von Leipziger wurde ihm tatsächlich eine Blei- und Lösungsmittelvergiftung attestiert, und zwar von diesem Scharlatan:

http://www.ganzheitliche-gesundheit-erding.de/html/Leistungen.php?kat=Entgiftung

Erst testiert einem ein ärztlicher Betrüger man habe eine Vergiftung und anschließend sieht ein Psychiater einen Vergiftungswahn.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[*/quote*]

Das betreffende "Gutachten" von Leipziger ist
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf.

Im Archiv ist es
http://transgallaxys.com/~aktenschrank/mollath_archiv/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf

Leider sind das Scans. Mit dem Cache von Google ist der Google bei der Klartext-Suche zugrunde liegende OCR-Fundus zu bekommen. Es geht um den rot markierten Satz.

[*quote*]
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
This is the html version of the file https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Gutachten-Leipziger-2005-07-25.pdf.
Google automatically generates html versions of documents as we crawl the web.Page 1

(\
·-.,./
i~)
BEZIRKSKRANK~NaAUSBAYREUTH
Klinik rur P!yehiatrie, Psychotherapie und P:yrchosomatllc, Klinik t\lr Kinder- und
!ugetJdpsycbiatrie und -psychotberapie, Klinik fllr Forensis~:be Psychiatrie, K.linilc fnr Net~rologie
Akademisches Lehrlcranl...-enhaus der Friedricb.-~er-Universität Erlmgen-Nnmberg Komrnunnluntcmehmen •
Kliniken tllld Heime des .Bezirks Obcmanlcal • Anslalt dC!I btrcnllichen Recllu
Bcziookrankenbaus • Nordring 2 • 9S445 Bavreuth
Klinik fOr Forensische Psychiatrie
Chefarzt Dr. med. K. Leipziger
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nümberg
Ihre ZCichcn,
Jhre Nachri~t vom
Bittellei Antwort angeben:
Unsere Zeichen
Schi
Az..: 802 Js 4743/03
Telefon: 09lll
Te~:09211.
E-mail:
Gemäß Beschluss vom 16.09.2004 erstatte ich das nachfolgende
911}'7Wtlt.l.S.07.2005
FORENSISCH·PSYCHIATRISCHE GUTACHTEN
über
Herrn Gustl Ferdinand MOLLA TB, geb. am 07.11.1956 in Nürnberg,
1\'h. Volbebrstr. 4, 90491 Nümberg,
zu der Frage, ob bei dem Angeklagten zu den Tatzeiten 12.08.2001, 31.05.2002 und 23.11.2002
die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StOB (Schuldtähigkeit oder erheblich verminderte Schuld-
fähigkeit) bzw. von § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) aus
forensisch-psychiatrischer Sicht vorlagen.
Vwuaed
Br,na Harr110
Ftrnaprtcb•r (Y•r~t~ltlf•~IIJ
(OUI) 2U • G
Tolela.: (OUil tU •
www.hllr~•~n811UUUI •IIIY r ... th. do
l.tnUGntrD:
Sp•rkana IIIJIIUlb
KIG.: 171 DU U7
ILZ: 771 511 1D
Bay•r. Ytnfut.aak Btyrouth
Klo.: lU 171
RLZ: 771 !01 72
Putachteklonto IUrnbora
lllo.: 4$ 103 U1
BLZ: 7U 110 II Page 2

MOLLATH GustJ Ferdlnand, geb. 07.11.1956
Az.: 802 Js 4743/03
Gemäß Anklageschrift vom 23.0S.2003 (BI. 65 ff) wird der Angeklagte der gefahrliehen
Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit vorsätzlicher Kötperverletzung gemäß § § 223
Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 230 Abs. 1, 239 Abs. 1, 52,53 StG~ beschuldigt.
So hätte der Angeklagte am 12.08.2001 seine Ehefrau in der geme~aznen Wohnung,
Volbehrstr. 4, 90491 Niimberg, ohne Vorwarnung und ohne rechtfertigenden Grund mindestens
20 Mal mit beiden Fäusten auf den gesamten Kö~per geschlagen. Außerdem hätte er die
Geschädigte in. den rechten Arm derart kräftig gebissen, dass von det blutenden Bisswunde bis
heute noch eine Narbe zu sehen sei. Der Angeklagte hätte sodann seine Ehefrau zu Boden
gebracht. sich auf sie gesetzt und sie bis zur Bewusstlosigkeit geWiirgt. Als <lie Geschädigte
wehrlos am Boden lag, hätte er ihr mindestens 3 Mal mit den Füßen gegen die untere Körper-
.
hälfte getreten. Erst dann hätte er von der Geschädigten abgelassen.
Am 31.05.2002 sei die Geschädigte nach ihrer Trennung vom Angeklagten erneut jn die
Wohnung in der Volbehrstr. 4 in Nfimberg gekomm~ um ihre Sachen aus dem Haus zu holen.
Der Angeklagte hätte, als er dies s~ die Geschädigte an ihrer Kleidung ergriffen, worauf die
Geschädigte versucht hätte, in ein anderes Zimmer zu flUchten. Nun hätte der Angeklagte ohne
rechtfertigenden Grund mehrmals mit der Faust gegen die Oberarme der Geschädigten
geschlagen und sie am Hals gewtlrgt. Um seine Ehefrau am Verlassen des Zimmers zu hindern,
hätte er die Tür von innen zugeschlossen. Für ca. 1 Yl Stunden hätte er auf diese Weise die
Geschädigte dort festgehaltcn. Erst als die Freundin der Geschädigten klingelte und gegen die
HaustOr schlug, sei es der Geschädigten in einem Wlbeobachteten Moment gelungen, aus dem
Zimmer zu flUchten und mit ihren gepack1en Sachen das Haus zu verlassen.
Aip 23.11.2002, gegen 13.10 Uhr, hätte sich der Angeklagte gemäß Sachverhalt. schriftlich
niedergelegt durch PHM Häfner, PI Nürnberg-Osi, (BI. 28 f der zum V erfahren. verbundenen
Akte 41 Ds 802 Js 4743/03), unberechtigt im Anwesen Wöhrder Hauptstr. 13 in Nümberg
aufgehalten. Er hätte sich trotz an diesem Tage durch den Geschädigten. Müller erteilten
Hausverbots nicht aus dem Anwesen entfernt Hierbei sei es zu einem Handgemenge gekommen,
bei dem der Angeklagte versucht hätte, den Geschädigten Müller zu schlagen und dieser den
Angeklagten angeblich geschlagen sowie mit Worten wie ,,Arschloch" belejdigt hätte. Der
Angeklagte hätte dann noch die Geschädigte Sim.bek in nötigender Art und Weise an die Wand
gedrückt. Der Grund der Anwesenheit des Angeklagten in dem besagten Anwesen sei vennutlich
gewesen. dass dort seine von ihm getrennt lebende Ehefrau wohne. Zur Tatzeit hätte er versucht,
Briefe aus ihrem Briefkasten zu entwenden.
Seite- 2-Page 3

-··r·-··::.-•• """'"'••·
Das Gutachten wird erstattet aufgrund
MOLLATH Gustl Ferdinand, geb. D7.11.1956
.A%.: 802 Js 4743/03
• Kenntnis der übersandten Gerichtsal1en und der beigezogenen Al."ten der Staatsan-
waltschaft Nl'lmberg-Fürth 509 Js 182/04.
• eines vom Angeklagten dem Gericht in der Sitzwtg vom 25.09.2003 übergebenen
Ordners ,,Duraplus", und
• der Brkerm~sse, die im Rahmen der Unterbringung zur Beobachtung im Bezirks-
. krankenbaus Ba.yreuth gemäß § 81 StPO vom 14.02. bis 21.03.2005 erlangt werden
konnten.
()
Aus den Akten ist F:olgendes darzustellen:
).
Im Rahmen ihrer Zeugenvernehmwzg durch die KPI Nürnberg vom 15.01.2003 (BI. 5 ff) erklärte
d.Je damals von ihrem Ehemann~ dem Angeklagten, getrennt lebende Ehefrau u.a., dass sie seit 7
~Monaten von ihrem Ehemann getrennt lebe und die Scheidung anstrebe. Grund hierfilr sei
hauptsächlich das gewalttätige Verhalten ihres Mannes. Es hätte während der letzten Jahre der
Ehe immer mehr Probleme gegeben. Es hätte hier mehrere tätliche Angriffe seitens ihres Mannes
auf sie gegeben.
Ihr Mann wurde auch fi.ber Schusswaffen verfUgen und sie fürchte iD diesem. Zusa.mmenhang,
dass er diese auch gegen sie und ihre Familienangehörigen einsetzeD könne.
Grundsätzlich müsse man sagen. dass die Ehesituation in den letzten Jahren so war~ dass ihr
Mann geschäftliche Misserfolge gehabt hätte und nicht über ein eigenes Einkommen verfllgt
hätte. Er hätte ein Motorrad-, Reifen- und Zubehörgeschlft, das er aber wieder schließen musste,
weil er nur Verluste gehabt hätte. Sie sei tnr die Verbindlichkeiten dieses Geschäfts damals
aufgekommen und hätte seitdem. nur ein Einkommen. Unter dieser Situation hätte ihr Mann
offensichtlich gelitten.1md er hätte sich während der letzten Jahre immer mehr hineingesteigert.
Seine Aggression hltte sich schließlich gegen sie gerichtet und es sei immer wieder zu tätlichen
Angriffen gekonnnen, ohne dass dafUr ein konkreter Grund vorgelegen hätte.
Hinsichtl.ich der Angaben zu den gegenständlichen dem Angeklagten vorgeworfenen
Handlungen wird auf die bereits zitierte Anklageschrift vetwiesen.
Seite -3. Page 4

-- --- ____ ..,_ ...
., ....
MOLLATH Gustl Ferdlnand, geb. 07.11.1956
Az..: 802 Js 4743/03
In einem ärztlichen Attest for die Geschädigte Petra Mollath, datiert mit dem Datum des
03.06.2002 (Bl. 13) bescheinigt die Ä.rzti.n fi1r Allgemeinmedizin, Frau Dr. Reichel, Nürnberg,
dass bei der am 14.08.2001, um 11.30 Uhr durchgeführten Untersuchung der Geschädigten
folgende Befunde festgestellt wurden: PrelJmarke und Hämatom der rechten Schläfe von ca. 3 x
5 cm Durchmesser. Großflächige zir}ruläre, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen.
Großflächige, konfluierende Hämatome, zirkulär an beiden Unterschenkeln, fleckfOrmige
Hämatome am linken Oberschenkel ( ca. 5 x 5 cm) und im Bere~ch des linken Beckenkammes.
WOrgemale am. Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial. Bisswunde am rechten
Ellenbogen mit Abdruck von Unter:- und Oberkiefer.
Ferner hätte die Geschädigte über fronte-parietale Kopfschmerzen sowie Druckschmerz über den
vorbeschriebenen Hfimatomen geklagt. Kein Hinweis für knöcherne Verletzungen bzw. Fraktur
oder neurologische Defizite.
Bei ihrer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten. Berlin, (Bl 4 7
11), am 15. Afai 2003 hätte die Geschädigte Petra Mollath u.a. angegeben, dass der :Misshandlung
durch ihren Mann am 12.08.2001 kein besonderes Ereignis vorangegangen sei. Thr Mann hätte
sich psychisch verändert und in sich zurückgezogen. Er sei geschäftlich nicht sehr erfolgreich
gewesen und hätte das Geschäft aufgeben müssen. Er sei dann hauptsächlich zu. Hause gewesen.
An diesem besagten Tag hätte er sie plötzlich ohne Vorwarnung angegriffen. Er hätte sich in
seinen Wahn reingesteigert, das heiße, er wolle die Welt verbessern und meine, alle seien
schlecht und sie sei auch schlecht.
Ihr Mann hätte sie dann :ru Boden gebracht und sich auf s1e gesetzt und sie gewft.rgt. Sie sei
bewusstlos geworden.
1
• )
Er hätte sie bestimmt mehr als 20 Mal am ganzen Körper mit der Faust geschlagen. Er hätte sie
auch getreton. Es seien mehr als 3 Tritte gewesen, sie seien in die untere Körperhälfte gegangen.
Als sie amBoden gelegen sei, hätte sie von ihm auch mehrere Tritte bekommen. Nach dem
Würgen auf dem Boden sei seine Aggression langsam abgeklungen.
Am 31. Mai 2002 hätte er sie mehrfach mit der Faust gegen die Oberarme geschlagen. Er hätte
sie dann gewürgt, aber nicht so schlimm. wie zuvor am. 12.08.2001.
In einem Schreiben vom .22.02.2003 (BI. 51) an das Amtsgericht Ntlrnberg, in dem der
Angeklagte Bezug auf die Durchsuchung seiner Wohnung am 19.02.2003 nimmt und 7 Fragen
formuliert, stellte er unter 6. die Frage:
Seite -4-
--~---....--Page 5

MOLLATH Gustl Ferdinand, geb. 07.11.1956
Az..; 802 J:s 4743/03
"Muss ich davon ausgehen, dass meine zur Verfi1gungstellung meines Faxgerätes, filr
ordentliche Jugendliche, im Zusammenhang steht? Siehe Anlage.
Diese vier Blätter gingen an alle wichtigen Medienhäuser und Organisationen Europas, haben
.letztlich die größten Friedensdemonstrationen der Welt ausgelöst."
In einer ärztli~hePJ Stellungnahme for die Geschädigte Petra Mollath, datiert vom I 8. 09.2003,
(BI. 76) ft1hrt Frau Dr. Krach, Fachärztin der Institutsambulanz der Klinik fUr Psychiatrie und
Psychotherapie des Klinikums Am Europakanal, Erlangen, u.a. aus, dass sie durch die
Geschädigte zu einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Beratung, insbesondere in Sachen
Ehescheidung und in ihrer Eigenschaft als Zeugin eines Verfahrens gegen den Ehemann in
Sachen Kö.rperverletzung hinzugezogen worden sei.
Aufgrund der glaubhaften, von psychiatrischer Seite in sich schlüssigen Anamnese gehe Frau Dr.
Krach davon aus, dass der Ehemann (der Angek.lag1e) mit großer Wahrscheinlichkeit an einer
ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung leide, im Ralnnen derer eine erneute Frernd-
gefilhrlichkeit zu erwarten sei.
Dem Protokoll der Hauptverhandlung des Amtsgerichts- Strafrichter- Nürnberg vom 25.
September 2003 (Bl. 79 fi) kann u.a. entnommen werdens dass der .Angeklagte die in einem
Schnellhefter .zusammengefass~en Schriftsätze zu seiner Verteidigung Obergeben hätte.
Der Angeklagte hätte u.a. angegeben, dass (er mit seiner Frau) seit 1991 verheiratet wäre. Sie
seien aber schon 24 Jahre zusammen. In der Ehe hätte es immer wieder starke Probleme
gegeben. Es sei um Tätigkeiten .gegangen, die seine Frau ausgeü~t hätte und die er aber nicht
tolerieren können. Es gehe hier um Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung im
großen Stil.
Wie die Sache hier dargestellt werde, stimme nicht so. Mit seiner Frau sei es nicht einfach. Sie
sei auf ihn 1os gegangen. Er bitte sich nur gewehrt. Er hätte sie angefleht, ibm. zu helfen. Dun sei
es in den letzten Jahren nicht gut gegangen. Seine Frau sei cin Teil von ilun.. Er hätte sie geliebt.
Er sej in einer Grenzsituation gewesen. die er noch nie erlebt hätte. Er könne sich auch nicht
mehr so erinn.em.
Die GeschäcUgte Petra Mollath hätte u.a. berichtet, dass ihr Mann auch sehr eifersüchtig sei.
Es sei oftmals so gewesen, dass er, wenn er eine Sendung gesehen hätte, festgestellt hätte, dass
die ganze Welt schlecht wäre und sie auch schlecht wäre.
Thr Mann hätte sie schon öfter misshandelt. Sie hätte nur noch nie den Mut gehabt, einfach für
immer zu gehen. Sie hätte zwar öfters schon den Entschluss gefasst, es aber nicht geschafft. Sie
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)
)
c,o. ........... _ _,
... -·-~
MOLLATH Gustl Ferdinand, geb. 07.11.1956
Az.: 802 Js 4743/03
hätte immer versucht. ihm aus dem Weg zu gehen, wenn sie gemerkt hatte, dass er wieder in
Rage gerate.
Wenn er nicht geschlagen hätte, hätte man mit ihm ganz normal leben können. Da sei er ein ganz
anderer Mensch gewesen.
.
Mit Schreiben vom 26.09.2003 (Bl. 89 f) an das Amtsgericht Nfunberg stellte der Angeklagte
u.a. den Antrag~ den Beschluss (ihn psychiatrisch untersuchen zu lassen) aufzuheben, da die
Hinweise in keinsterWeise ausreichend seien.
,,Hier werde versucht, ihn mit allen Mitteln mundtot zu machen, da er die größte Schwarzgeld-
verschiebung in die Schweiz aufdecken wolle''.
In seinem Schreiben an das La11dgeric1lt und Amtsgericht Niirnberg vom 03.11.2003 (.BL 97)
fonnuliert der Angeklagte u.a.: "Ich bitte jeden Angeschriebenen um Hilfe und Unterstützung.
Seh~n Sie sich bitte meine Verteidigung vom 24.09.03, die ich Rlchter Huber am 25.09.03
übergab, an. Ich habe mich ein Leben lang fiir eine ordentliche Welt eingesetzt. AJ.le 7 Sekunden
verhungert ein Kind. Da ist was mir widerf'ahrt gar nichts-. Aber bei solchen Zuständen gibt es
keine Hoffnung für die Kinder der Welt
Es ist eine unsägliche Schande, was hier los ist".
AufBl. 99 ist aufS. 1 des Schreibens vom 03.11.1003 vom Angelclagtcn u.a. fonnuliert:
,,Meine umfangreichen Versuchet Schwarzgeldverschiebungen m die Schweiz mit andauernder
Steuerhinterziehung, Insidergeschäfte usw.~ :zu unterbinden. Alle meine Anzeigen werden
ignoriert. Jetzt soU mein Gcisteszustand geprüft werden.
Mit Schreiben vom 26.01.2004 (BI. 113) teilt der beauftragte Gutachter, Facharzt fiir Psychiatrie
und Psychotherapie Lippert, mit, dass der Angeklagte fUr den 29.12.2003 und den 22.01.2004
zur psychiatrischen Begutachtung in seine Praxis bestellt worden sei. Zu beiden T enninen sei er
weder erschienen noch hätte er sich entschuldigt.
Dem Protokoll über die Hauptverhandlung des Amtsgerichts - Strafrichter- Nürnberg vom
21.04.2004 (BI. 123 ff) ist u.a. zu entnehmen, dass der Angeklagte erklärt hätte: ,,Ich tretejetzt
aus dem Rechtsstaat aus!''.
SaJte • 6-Page 7

-
·.r~ -··.-:.-··
Zl-lZ-89 18 :z9
s.: 7
MOLLATH Gustl Ferdlnand, geb. 07.11.1956
Az.: 802 Js 4743/03
Di.e Ehefrau des Angeklagten 'hätte auf Fragen des Sachverständigen u.a. angegeben, dass sieb
der Angeklagte nie in psychischer Behandlung befunden hätte. Sie hätte mal eine Eheberatung
mit ihm machen wollen, er hätte da nur gemeint: "Ich bin doch nicht verrückt, ich brauch das
nicht". Die Zeugin sei auch mal ausgezogen gewesen, das sei, so glaube sie, 1999 aufgrundvon
Schlägen gewesen. Es sei so, wenn sich der Angeklagte in was verrannte, z.B. Kriegssacben,
dass erst die böse waren, dann sei nur die Zeugin böse gewesen und dann seien alle böse
gewesen.
Seine Anzeige wegen Schwarzgeld komme '\'ielleicht daher, weil die Zeugin in einer Bank
gearbeitet hätte und Kunden in der Schweiz betreut hätte. Sie glaube, es hätte kein Jahr gegeben,
seit sie ihn kenne. in dem sie keinen Rechtsstreit getuhrt hätten. Er hätte kartonweise Schrift-
verkehr mit allen mlSglichen Organisationen.
Bei ihrem Mann seien immer die Rollos unten im ga'nzen Haus. Es seien sogax die Rollos in
bewohnten Wohnräumen unten. Er hätte gesagt, dass es wegen der schädlichen Sonnenstrahlen
sei. Er stecke sich auch lS.fters eine Plastiktüte 'fl.ber den Kopf und h!tte diese unten zugehalten
und hätte nicht mehr leben wollen.
Nach der Trennung hätte er mit ihr Telefonterror gemacht und sei öfters an i.hr.er Wohnung in
Nümberg vorbeigefahren. Er hätte kein Problem mit dem Alkohol.
Sie h!itte auch keinen Kontakt zwecks einer Zwangsbehandlung anfgenommen, weil sie nicht
gewusst hatte, dass das möglich sei.
Der Sachverständige hätte zur Sache erk:Ub:t, dass (beim Angeklagten) die Voraussetzungen filr
den§ 21 StGB anzunehmen seien, die von§§ 20 und 63 StGB wabl'scheinlich gegeben seien.
Beim Angeklagten liege eine gravierende psychische Erkrankung, vermutlich eine Psychose vor.
Die Prognose sei ungünstig, da keine Einsicht vorliege. Es bestehe die Gefahr. dass unbeteiligte
Dritte Opfer werden könnten. Es könnte nur eine stationäre Behandlung weitere Erkenntnisse
bringen.
Den Gründen des vom Richter verkiindeten Beschlusses ist u.a. zu entnehmen! dass der
. Angeklagte trotz entsprechender richterlicher Aufforderung im Rahmen dieser Hauptver-
handlung zu einem Explorationsgespr1ch mit dem Sachverständigen Lippert nicht bereit
gewesen sei.
Mit Schreiben vom 22.04.2004 an Ministerpräsident Dr. Stoiber \Uld Richter Dr. Strobmeier,
Amtsgericht Nümberg, (Bl. 134) führt der Angeklagte u.a. aus, dass die Schwarzgeldversclrieber
Seite· 7-
-.. --.. ..-.---Page 8

")
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MOL.LATH Gustl Ferdlnand, geb. 07.11.1956
Az..: 802 Js 4743/03
ihn wegen K~rperverletzung, Freiheitsberaubung und Schusswaffenbesitz angezeigt hätten.
Darüber hinaus würden sie versuchen, ihn als psychisch krank darzustellen. Krank müsse man
sein, wenn man so was mitmache.
Da er mit allem rechnen müsse, bliebe ihm nichts anderes übrig, als sie (die Adressaten) mit
diesem. Schreiben zu belasten.
Da selbst der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber die Schwarzgeldverschieber
seiner HypoVerein9bank unterstützt, greife er zum letzten Mittelt das durch un~er Grundgesetz
geboten sei: Artikel20 ( 4) Widerstand.
Er werde sich allen Anordnungen dieses unsozialen UnrechtSStaates widersetzen!
Er nehme bewusst in Ka~ dafl1r sein Leben im Gefängnis oder in einer anderen "Anstalt"
verbringen zu müssen.
Mit Schreiben an Frau Rechtsanwältin Woertge (dort ei11gegan.gen am 27.04.03- müsste wohl
27.04.04 heißen - Anmerkung des Sachver~tändigen) (Bl. 145 .f) teilt die Ehefrau des
Angeklagten m.i~ dass sie ihren Mann am 23.04.2004, gegen 19.00 Uhr, im ersten Waggon der
U-Balm gesehen hätte. Daraufhin sei. sie in den zweiten Waggon eingestiegen. Allerdings sei ihr
Mann an der nächsten Station zu ihr in den zweiten Waggon umgestiegen und hätte sich neben
sie gesetzt und sie vabal angegriffen. Er sei laut geworden, hätte sie nötigen wollen. einen Brief
von i1lm entgegenzunehmen. Nachdem sie sein Ansinnen abgelehnt hatte. hätte er sie weiter
bedroht und ihr angekOndigt. dass sie sein Schreiben und die Folgen ß.ber die Presse erfahren
würde. Er hätte sie auch angefasst. Erst als andere Fahrgäste ihn aufgefordert hätten, sie nicht
weiter zu ~gen, hätte er die U-Balm verlassen.
Auf der verwaltungsseifig durch das Klinikum am Europakanal Erla11gen erstellten
Entlassungsanzeige vom 12.07.2004 (Bl. 189) wird bezüglich des Angeklagten Au.fuahmedatum
30.06.2004 und Entlassdatum 07.07.2004 und Entlassungsdiagnose F 60.9 - Perselnlichkeits-
störung, nicht näher bezeichnet, angegeben.
Mit Schreiben vom 23.09.2004 (Bl. 220 f) an den Präsidenten des Amtsgerichts Niirnber.g fUhrt
der Angeklagte u.a. aus, dass die angezeigten Straftaten alle im Zusammenhang des größten
Schwarzgeldverschiebungsskandals, von der Bundesrepublik in die Schweiz, unter Mitwirkung
der Hypo V ereinsbank, seiner früheren Frau Petra Mollath und deren Arbeitskollegen und
Kunden, wie Wolfgang Dirsch, Udo Schicht und Bemhaxd Roggenhofer usw., zu sehen sind.
Schon Jange weite sich die Angelegenheit, au.ch zu einem unglaublichen Justizskandal aus.
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Az..: 802 Js 4743/03
Jm Weiteren referiert der Angeklagte, dass Bundeska.n.zler Sehröder seine Forderung nach einem
Mentalitätswechsel in Deutschland wiederholt hätte. Die Kritik richte sich nicht nur an Sozial-
hilfeempfanger, sondern auch an die Mittel- und Oberschichten.
Der AngeJdagte werte auch diesen öffentlichen Gesinnlli_lgswandel als persönlichen. Erfolg für
seine Bemtlhungen, um das Wohl seines Geburts- und Lebens-Landes. Denn SchwarzgeJd-
verschieber und Steuerhinterzieher verschärlen die Schere Arm oder Reic~ und die Entwicklung
zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen.
Rechtsanwalt Ophoff hätte von Dr. Wörtlunilller bewegt werden können, Samstag Mittag in die
Klinik zu kommen, denn der Angeklagte hätte auf einer Rechtsberatung bestanden, weil er sonst
mit Ihm (Dr. W~rthmüller ?) nicht über seinen Vorschlag verhandeln könne; Er schreibe ein fUr
den Angeklagten passendes Gutachten, dafiir bleibe seine Beziehung zu rlen Scbwarzgeld~
verschiehern in Form von Bernhard Roggenhofer unter ihnen.
Bei einem späteren Gespräch hätte Rechtsanwalt Ophoff gemeint: "Seien Sie doch froh, als ich
Sie besuchte. hätten sie doch auch blödgespritzt sein können••.
Der Angeklagte fiihrte weiter aus: ,.Andere mag solche Zustände einschüchtern und gefiigig
machen, mich nicht!
Bei solchen Zuständen antwortet ein freier, gewissenhafter Nürnberger: Gerechtigkeit oder Tod,
das ist mein Angebot!
In einem Land, wo solche Zustände herrschen, nehme ich lieber meine Tötung oder Blöd- -
spritzung in Kauf, als nicht mit allen Mitteln, die die Überbleibsel des Rechtsstaates bieten,
gegen diese Zustande anzukämpfen".
Weiter fflhrt er dann aus: ,,Ich bitte um Verständnis, dass ich mit Dr. Wörthm11ller nur
Nachweisbares zu tun haben möchte, nachdt:m ich von Thm in menschenverachtenderweise in
VollisolationseinzelerzWingungshaft gehalten wurde und noch dazu vieJ zu lange. Alles im Sinne
der Schwarzgeldverscrueber neben meiner friJheren Frau".
Unter Postskriptum vermerkte der Angeklagte: ,,Ihre skandalösen Volliso]ationseinzel-
erzwingunphaftbedin.gungen mit psychischer Folter und Nahrung, die nachweislich zur
K«Srperverletzung führt, konnte und werde ich n.icht zu mir nehmen·'.
In einem weiteren Schreiben an den Präsidenten des Amtsgerichts Niimberg, datiert vom
05.08.2004 mit der Oberschrift Strafanzeigen bzw. Strafanträge gemäß Sa·afprozessordnung §
158 (Bl. 224 ff) führt der Angeklagte u.a. aus, dass er die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu
Safte ·9-
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~ - :
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A:z..: 802 Js 47 43/03
den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt hätte und nachweisen könne. Deshalb härte sich
Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären müssen.
Trotzdem hätte Dr. Wörthmüllcr vorher tagelang versucht. ihn zu folgender Abmachung zu
bewegen: Er mache ein angeblich ,,hannloses", fiir den Angeklagten passendes, Gutachten, dafiir
müsse er sich nicht fUr befangen erklären und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebem
würde unter ihnen bleiben. Als der Angeklagte über Tage, auch unter seelischer Folter, nicht auf
den Handel eingegangen sei, sei ibm {Dr. Wörthmüller) mchts anderes übrig geblieben, als sich
doch nachträglich rur befangen zu erklären.
Auf einen Auszug aus der zum Verfahren verbundenen. Akte 41 Cs 802 Js 4726/03 kann hier
ebenso verzichtet werden, ·wie aufeinen Auszug aus den Akten 509 Js 182/04.
Aus der vom Angeklagten in der Sitzung vom 25.09.2003 übergebenen Heflung von Unterlagen,
die nicht mit einer Seitennummerierung verselum ist, kann auf die mit Schreiben vom 24.09.2003
angegebenen biografischen Daten des Angeklagten, die er mit der Oberschrift versehen hat, ,.was
mich prägte", eingegangen werden.
Danach hätte der Vater des Angeklagten itD Jahre 1958 wegen einer Krebserkrankung mehrere
schwere Operationen gehabt und sei im Jahre 1960 verstorben.
Der Angeklagte sei nur einen Tag im Kindergarten gewesen und hätte dann nicht mehr bin
gemusst.
Seine (nach dem Tod des Vaters) alleinstehende Mutter hätte im Jahre ~961 mit zvvci Kindern (4
und 14 Jahre alt) einen Betrieb, derüber 20 Mitarbeiter gehabt hatte) abwickeln müssen.
Unter dem J abr 1973 ,rennerl-t der Angeklagte u.a. ,,meine erste große Liebe''.
Im Jahr 1975 vermerkt der Angeklagte, dass die erste große Liebe zerplatzt sei, dass er
wenigstens fitr den Bund untauglich und ausgemustert sei. Eine noch grlißere Liebe komme. Vor
Weihnachten könne er nicht und schmeiße die Schule hin. Er gehe arbeiten.
1976 Besuch der Hibernia Schule im Rullrgebiet.
Seine zweite große Liebe brause mit einem Potsehefahrer zum Ski fahren.
1977 hätte er trotz des großen Schmel"zes über den Verlust die zweitbeste Abiturnote der Klasse
bekommen und sein Studium begonnen. Seine Mutter hätte in diesem Jahr wegen einer Krebs-
erkrankung eine schwere Magenoperation gehabt.
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Az.: 802 Js 4743/03
1978 hätte er seine spätere Frau kennen gelernt. Bald seien sie zusammengezogen.
1981 hätte er bei MAN (zu arbeiten) begonnen und hätte eine Controlling-Abteilung mit
aufbauen sollen. Nebenher hätte er eine selbständige Tätigkeit begonnen und hätte bei MA.N
aufgehört. Er hätte sich gemeinsam mit seiner Frau um seine (erneut crlcrankte) Mutter kümmern
können.
1984 sei seine Mutter verstorben.
1985 hätte der Angeklagte einen Mullich (großen) Schmerz empfunden, nachdem seine Frau ibm
davon em'Uüt bitte, dass sie mit einem. anderen Mann geschlafen hätte. Er sei :fix und fertig
.gewesen, hätte versucht zu vergessen.
Ab 1988 hätte er dann versucht, fiir seinen Betrieb ein neues Standbein zu schaffen.
Ein umfangreich restauriertes und modifiziertes Fahrzeug sollte zur Ausbildung und Werbung
dienen. ., Tausende von Arbeitsstunden habe ich geleistet, nur lackieren sollten so genannte
Fachleute".
Von Anfang 1993 bis Ende 1998 hätte er prozessieren müssen, bis er ,,Recht" bekam.
Über eine Viertelmillion DM an AufWand sei gebunden gewesen, kein neu es Geschäft machbar .
., Wahnsinn von diesem ,.Anschlag des Rechtsstaates" habe ich mich nie mehr erholtu.
Im Weiteren berichtet der Angeklagte davon~ dass seine Ehefrau Anlagegeschäfte gernacht hätte.
Außerdem seien künstliche Befruchtungsversuche in Erlangen erfolgt.
Später hätte seine Frau ihre Kurierfahrten in die Schweiz ausgeweitet. Sie sei sehr oft mit der
Bahn gefahren, weil der Angeklagte Fahrzeuge blockiert hätte. Der Angeklagte hätte sein
Geschäft aufgegeben.
Täglich hätte der Angeklagte seit Jahrzehnten bei jedem Abendessen "genossen", welche
gestörten Kunden und Umstände sein.e Frau am Arbeitsplatz hätte. Er sei jeden Tag der
Seelenonkel gewesen, der jetzt selbst nicht mehr konnte.
Er sei so am Ende gewesen, er hätte sich fast nicht mehr bewegen können.
Er hätte seine Frau angefleht, nichts hätte sie erweichen lassen. Seine Bitte, ihm. zu helfen, hätte
sie auch nicht interessiert.
Sie hätten sich heftig gestritten, sie hätte nicht aufhören wollen. Wie sc.hon mal passiert, sei sie
auf ihn los gegangen. Tritte und Schläge. Leider hätte er sich gewehrt.
Nachdem seine Frau das Haus verlassen hatte. hätte er am 18.06.2002 Dr. Schwanner in Erding
aufgesucht Der hä.tte bei ihm eine Blei- und Lösemittelvergiftung diagnostiziert.

Als er am 23.11.2002 hätte feststellen wollen, ob seine Frau bei ihrem Bruder in der Wöbrder
Hauptstr. 13 wohne, sei ihr Bruder auf ihn zugestürmt gekommen und auf ihn los gegangen.
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MOLLATH Gustl Ferdinand, geb. 07.11.1956
Az.: 802 Js 4743/03
Er hätte diese Bande stoppen müssen. Seit Jahren hätte er Alpträume. wache schweißgebadet
auf. Er könne lean Ziegler nicht vergessen: ,,Alle 7 Sek"Ullden verhungert ein Kind".
Auf die Mehrzahl der in der Heftung ,J)uraplus" abgehefteten Unterlagen des An.geklagten kann
hier nicht eingegangen werden.
Mit Schreihe1z vom 08.08.02 an sei1~e Ehefrau mit dem Vennerk ·persönlich-vertraulich erklärte
der Angeklagte u.a.: ,.Wie du weißt, werde ich mit diese~ ,,Machenschaften" nicht fertig.
Jeglicher Kraft bin ich beraubt. Seelisch und körperlich bin ich schwer belastet.
Ich werde mich aber nicht einschüchtem lassen. diese Angelegenheit, so gut wie möglich, zu
klären.
Seit vielen Jahren musstest du, filr mich, alle finanziellen und sonstigen Angelegenhejten,
durcbfiihrcn.
Vor Uber S Jahren fiUlrten meine Belastungen zu einem Hörsturz.
Bis heute, in steigendem Maße, teilweise nicht aushaltbaren, Tinnitus (Obrgeräusche).
All das weißt du genau. Auch meine vergeblichen Versuche, Hilfe zu finden, sin.d dir genau
bekannt.
Die Horrorgeschichten, besonders mit deinen Bankgeschäften, schleppe ich zu lange mit mir
herum.
Trotzdem habe ich, aU die Jahre, Stillschweigen gehalten und mich niemandem mvertraut.
· Das Schlimmste ist aber, dass du dich als voll hinter dieser Sache stehend entpuppst und mich
mit allen Mitteln, von der notwendigen Kläntng, abhalten willst.
lch habe trotz deiner vehementen Angriffe, bis zum. 22.07.02 durchgehalten., den Kreis deiner
I
Mitwisser klein zu halten. Dann hat dein und das Verhalten deines Anwaltes mich gezwung~
den Briefvom 22.07.02, an deinen Anwalt, zu schreiben.
Mit jedem. neuen Mitwisser, weitet sich das Risiko".
In dem vorstehend benannten Brief an den Anwalt der Ehefrau (Rechtsanwalt .Manfred A. Wolf)
vom 22.07.2004 ging der Angeklagte u.a. auch auf den Bereich der künstlichen Befruchtung ein .
• .Meine Frau wollte alles schaffen. Nun musste ich zur künstlichen Befruchtung. Praxis in
Erlangen, ein Holländer, soll mein "Storch" werden ... ".
,.Heute kann ich auch über die Unfruchtbarkeit meinet" Frau philosophieren ...
Heute bin ich froh, es hätte die einzig denkbare Steigenmg dieser Geschichte bedeutet."
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Az..: 802 Js 474l/03
In einer mit Schreiben vom 31.05.2005 nachgereichten Heflung zur Akte 41 Ds 802 Js 4743/03,
deren Seiten wiederum beginnend mit 1 nummeriert sind~ sind zahlreiche, dem Angeklagten zur
Last gelegte Straftaten, überwiegend Sachbeschädigungen an. Kfz, teilweise verbunden mit
Hausfriedensbruch oder verblUlden mit ge:tlihrlichem Eingriff in den Straßenverkehr, aufgelistet.
Eine Aufstellung über die zwischen dem 31.12.04 und dem 31.01.05 liegenden Taten, die
überwiegend ein Zerstechen von Reifen an Kraftfahrzeugen darstellten, ist BI. 107 zu
entnehmen.
Im Vennerk der PI Nürnberg-Ost vom 13.02.2005 (Bl. 119 f) werden die Festnahm.eum.st§nde
des Angeklagten am 13.02.2005 dargelegt.
Danach bitte der Angeklagte aufKlingeln die Haustüre des von ihm bewohnten Anwesens nicht
geöffnet
Durch die Polizeibeamten wäre das Haus mit einem vorhandenen Schltlssel geöfihet worden.
Im Haus seien dann Anhaltspunkte festgestellt worden, dass der Angeklagte sich in dem
Anwesen befinde. Durch die Beamten sei die versperrte Tür zum Dachbodf!D; des Hauses
aufgebebelt worden.
Der Angeklagte hätte aufdem Dachboden auf einem Zwischenboden. wo er sich vor der Polizei
versteckt hätte, aufgefunden werden können. Er h!tte sich durch die Beamten festnehmen lassen.
Filr den Transport zur Dienststelle seien ihm aus Eigensichenmgsgrllnden Handfesseln angelegt
worden.
Mit Schreiben vom 03.04.2005 (Bl. 116 f) teilen Martin Maske und Petra Müller der PI
Nümberg-Ost eine persönliche Begegnung mit dem Angeklagten am 30.03.2005 in der
) Nürnberger Innen.~adt mit
Die Zeugin Müller berichtete, dass der Angeklagte, ihr früherer Ehemann~ sie am Nachmittag
des 30.03.05 durch einen Zufall in ihrem Fahrzeug gesehen hätte. Daraufhin hätte er seine
ursprUngliebe Wegrichtung geändert und sei ihr gefolgt.
Auf der Straße Richtung Hefnersplatz hätte ihr der Angeklagte den Weg verstellt und sie verbal
bedroht. In Begleitung des Angeklagten sei ein junger Mann gewesen, der drei Meter versetzt
neben ihm gestanden sei.
Die Zeugin hätte den jungen. Mann gefragt, ob er etwas von ihr wolle~ was der junge Mann
verneint hätte. So sei es der Zeugin m~glich gewese~ jhren Weg an ihm vorbei gehend fortzu-
setzen.
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Az.: 802 Js 4743/03
Während dieser kurzen Zeit hätte der Angeklagte ihr gedroht, dass auch n.och .,alle Anderen"
zurückweichen müssen. und dass er es allen zeigen werde.
Während si.e ihren Weg fortgesetzt hätte, hätte ihr der Angeklagte noch verschiedene wirre Sätze
· nach geschrien. die sie aber nicht wörtlich verstanden hätte.
Gegen 19.00 Uhr an diesem Abend sei Herr Maske von Frau Müller angerufen worden, die ihn
informiert hätte, dass der Angeklagte offensichtlich ihr seit 2 Stundon gefolgt sei und um das
Lo~ in dem sie sich verabredet hätten. schleichen Wiirde und durch verschiedene Fenster
versuche, die Gäste zu fotografieren.
Da der Zeuge Maske bei seiner Ankunft beim Lokal eine neue Konfrontation mit dem
Angelclagten befiirchtete (auch Be.fii:rchtung, dass der Angeklagte die Autoreifen des Zeugen
zersteche, wenn er dessen gepark'tes Auto sehe), hätte er die Polizei eingeschaltet. Nach
Eintreffen der beiden Streifenwagen sei der Angeklagte jedoch nicht mehr in der Nähe des
Lok~s gesehen worden.
Im Sclzlus.sbericht, erstellt von POK Grötsch mit Datum vom 12:05.2005 (Bl. 119 fi), w.ird
dargestellt, dass der vorliegende Ennittlungskomplex insgesamt 18 Fälle von Sach-
beschädigungen durch Zerstechen von. Fabrzeugreifen, einen Fall von Sachbeschädigung an Kfz
und einen Fall von sonstiger Sachbeschädigung im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 01.02.2005
umfasse.
Als Verursacher der angezeigten Sachbeschädigungen sei im Verlaufe der polizeilichen Er-
mittlungen der Angeklagte festgestellt worden.
Hinsichtlich der aufgelisteten Fälle wird auch die Verbindung zwischen dem Angeklagten und
den Geschädigten aufgefiibrt, bzw. ist dargestellt, dass es sich in einigen Fällen um Zufalls-
geschädigte handle.
'I .. .. -··
':' ~ ; ~~·:. ...(.
(_1.
Im RahmeJl der stationären Beobachtung des Angeklagten vom 14.02. bis 21.03.2005 im
Bezirkskra1t.lumhaus Bayreuth, Klinik for Forensische Psychiatrie, Statimz FP 6, ist aus der
diesbezüglichen Dokumentation Folgendes darzulegen:
Bei seiner Aufnahme am 14.02.2005 hätte der Angeklagte dem aufuelunen.den Arzt berichtet,
dass er am 13.02.2005 mittags zu Hause von der Polizei abgeholt worden sei und in eine Zelle
S~lte • 14 • Page 15

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Az.: 802 Js 4743/03
gesperrt worden sei. Es sei kalt gewesen und es hätte nur ein gemauertes Bett mit einem
Leimbrett gegeben, keine Decke. Der Ventilator sei die ganze Zeit gelaufen. Er hätte kein Essen
erhalten, es hätte auch kein Wasser gegeben. Der Kontal't zu Angehörigen sei ihm verweigert
worden. Hierauf hätte der Angeklagte eine langatmige Auslegung des Grundgesetzes gegeben,
gegen das die Polizei verstoßen hätte.
Um auf sieh aufinerksam zu machen, hätte er Wasser mit einem Becher aus der Toilette
geschöpft. woraufbiii die Polizei die Zelle gestünnt hätte, ihn zu Boden geworfen hätte und
versucht h1tte, ihm den Arm auszukugeln und ihm eine SchOrfwunde am linken Knie und einen
offenen Bluterguss am linken Schienbein zugefUgt hätte.
(Eine dem Angeklagt~ angebotene Tetanus-Simultan-Impfung sei von ihm verweigert worden).
Bei Ankunft vor der Klinik sej. der Angeklagte gefesselt gewesen. An beiden Handgelenken
seien Schwellungen und Hautrötungen festzustellen gewesen. Neurologische Ausfälle seien
durch den Angeklagten dort verneint worden. Eine Untersuchung hätte der Angeklagte nicht
zugelassen.
Bezüglich seines Falles sei alles in den Gerichtsakten. nachzulesen. Er (der Angeklagte) habe
jetzt nicht die Kl'aft, das komplexe Geschehen zu erklären.
Er sei hier, weil sein Nachbar Kontakte zu Schwarzgeldkreisen habe, zu welchen auch Dr.
W6rtbmfiller gehlSre.
Dr. Wörtbmüßer hätte das Schweigen des Angeklagten "erpressen" wollen. indem er ihm ein
Goodwill-Gutachten angeboten hätte. Daraufhin hätte der Angeklagte cla:filr gesorgt, dass dieser
(Dr. Wörthmüller) seine Befangenheit zugeben hätte müss~ Deshalb sei er hier.
Weiter hätte der Angeklagte berichtet, dass er geschieden sei, keine Kinder hätte.
Er lebe seit Jahren von Bio-Lebensmitteln. Er verweigere die Nahrungsaufnahme, wenn er diese
Lebensmittel nicht bekomme, da er multiple Allergien gegen konventionelle Lebensmittel habe.
Er nehme keine Medikamente, habe keine körperlichen Erlcranlrungen oder Krankenhaus-
aufenthalte hinter sich.
Ein. weiteres Gespräch verweigere er, ebenso intcmistische und neurologische Untersuchung.
Psychischer Befund: Wach, orientiert, ungepflegt;
aufflllig ist das negativistische Weltbild, in dem der Angeklagte der Benachteiligte ist. Es mutet
an, dass es sich um paranoides Umdenken handelt, insbesondere die .,Scbwarz:geldkreis"-
Verschwönmg gegen ihn.
Es dominieren Grß.ßenphantasien.
Auf Stimmen hören befragt hltte der Angeklagte geantwortet:
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)
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Erhöre eine innere Stimme, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen.
Im Grundgesetz sei die Gewissensfreiheit verankert. Es gebe nur Gerechtigkeit oder Tod. Dies
hier sei ein Unrechtsstaat
Die Ich-Grenzen wirken verscbwonunen, die Aus.ftlhrungen sind ausufernd, scheinlogisch in
Abwechslung mit vernünftigen Gedanken.
Der Affekt ist heiter. Gedächtnis und Merkfähigkeit im Untersuchungsgang regelrecht. Die
StimmWlg wjrkt grenzwertig gehoben. SuizidaHtät ist nicht zu eruieren.
'Weiter ist der Dok"\Ullentation zu entnehmen, dass der Angeklagte auch am 16.02.2005 jegliche
Untersuchung verweigert. Er sei nicht krank, er werde sich weder körperlich noch neurologisch
untersuchen lassen. Er werde ferner keine wesentlichen Auskünfte erteilen, ebenso werde eine
Blutuntersuchung von ihm verweigert. Er hätte hlezzu ausget\Jhrt, dass bereits im Grundgesetz
verankert sei, dass dies eine Körperverletzung darstellen würde. Er sei nicht gewillt, eine Blut-
untersuchung zuzulassen, so dass auf diese tunlebst verzichtet wurde.
In einem Gespräch m.it der OberärZtin hätte der Angeklagte weiter geäußert, er sei nur seinem
Gewissen verpflichtet. Er kämpfe für die Menschenrechte, setze sich gegen Geldwäscherei ein.
In diese Transaktionen sei seine geschiedene Ehefrau verwickelt. Er habe versucht, sie davon
abzubringen. Er setze sich ferner gegen die Rüstungsgruppe Dieb.l ein. Diese v.rtirde
Streubomben bauen, welche von der UNO geächtet seien. Einer müsse damit beginnen.
Der zuständige Stationsarzt dokumentiert unter dem Datum des 21.02.2005:
Zusammenfassend deutliche paranoide walmhafte Denkinhalte mit einer deutlichen Systematik.
Auf der Station verhalte sich der Angeklagte relativ situationsadäquat, verbal zeige er sich hin
und wieder aggressiv, dann aber gehobene Stimmungslage. Sehr demonstrativ verweigere er,
sich zu waschen. Er meine, er würde sich nur mit Kernseife waschen, alles andere habe Zusatz-
stoffe. Auch die Nahrungsaufnahme werde bisher abgelehnt. Allerdings trinke der Angeklagte in
ausreichendem Maße Wasser. Er laufe barfuss auf der Station wnber, weigere sich, Schuhe
anzuziehen. Deutlich bizarre Verhaltensmuster mit demonstrativer Komponente.
Unter dem. 23.02.2005 ist vermerkt, dass der Angeklagte sich im Kontakt misstrauisch, häufig
abweisend, gelegentlich auch offen verbal aggressiv zeige. Er verweigere jegliche Untersuchung,
gleich welcher Art. Paralogisch meine er. der Stationsarzt solle erst eipmal das Grundgesetz
lesen und sich über gnmdlegende Menschenrechte informieren. Letztlich werden 'viederholt
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-.) .. ~·
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A%.: 802 Js 4743/03
körperlich-neurologische Untersuchung, Blutuntersuchung, aber auch technische
Untersuchungen verweigert.
Der Angeklagte ist dabei Argumenten Dicht zugän.glich. Auch der Hinweis~ er werde schließlieb
zu den Untersuchungen gebeten und Dicht gezwungen, hätte ihn nur ku.rz zu beschwichtigen
vermo~ht.
Die Stimmung des Angeklagten wechsle von gereizt über belustigt-überheblich bis zu gehoben.
Im. Kontakt zu den Patienten zeige er sich recht offen mit allerdings deutlichen Tendenzen zur
Dista.nzlos; gkeit, teilweise maniform anmutende Stimmungslage.
Insbesondere in einem Patienten hätte er einen Partner gefunden, der ibn noch ansporne in seiner
unnachgiebigen Haltung.
Bislang hätte sich der Angeklagte nicht gewaschen, da ihm keine unparfllmierte Seife zur
VerfUgung gestellt wurde. Auch die Nahrun.gsaufuahme hätte er mit der Begründung, er ernähre
sich nur von Bio-Produkten, velWeigert. Der AngekJagte trinke aber ausreicb.end Flüssigkeit in
Form von Wasser.
Unter dem 09.03.2005 ist vermerkt:
Unverändertes klinisches Bild. Abweisend, aufbrausend, sofern er auf Körperhygiene oder
Gesprächskontakte angesprochen werde. Neben der unterschwelligen Aggressivität deutliche
Überheblichkeit in Fonn von Verweisen auf die Kenntnisse seiner Rechte. Beginne vorwiegend
in schriftlicher Fonn, die ,.Zustände" auf der Station mit kritischen Kommentaren zu belegen.
Bestärlrung erfahre er durch einen bestimmten Patienten. Andere Mitpatienten beginnen sich
allerdlngs von ihm zurückzuziehen.
Aus der Pflegedokumentation sind darüber hinaus folgende Informationen über den Angeklagten
zu entnehmen:
Unter dem 17.02. ist vennerkt, dass dem Angeklagten durch einon Mitarbeiter Schnlierseüe
mitgobracht worden war. Der Angeklagte hätte daraufbin begonnen, zunächst das
Kleingedruckte auf dem Äußeren der Tube zu lesen.
Auf Nachfrage des Mitarbeiters kurze Zeit später, ob der Angeklagte jetzt baden würde, härte
dieser den Mitarbeiter nur angelächelt und erklärt, er hätte sich die Telefonnummer, die auf der
Verpacl.'Ullg stand, aufgeschrieben. und würde dort anrufen, sobald er wieder draußen sei. Der
Angeklagte würde stinken.
Am 18.02.05 wurde durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes wieder ein ausfiihrliches Gespräch
über die nötige Eigenhygiene gefUhrt. Thm wurden alle Hygieneartikel, die auf Station gefUbrt
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werden, gezeigt. Der Angeklagte forderte weiter sehr haftend und fixiert Kernseife und hätte sich
nicht darauf eingelassen, einen anderen Hygieneartikel zur K6rperreinigung zu nutzen.
Auch konfrontiert damit, dass sich die Mitpatienten über ihn ·beschweren würden, da er
unangenehm ,.rieche .. , hätte der Angeklagte erklärt. ihm sei das egal. Nur er könne sagen, wann
er das Baden brauche und kein anderer. Man solle ihm seine Ruhe lassen und er lasse sich ·nicht
vergiften.
Unter dem Datum des 19.02. ist vermerkt, dass der Angeklagte noch keinen Zugang zum Pflege-
personal hätte. Er laufe häufig den Gang auftmd ab. Nach Ansprache gebe er n.ur kurze Antw.ort
Wld gehe weiter. Die Mitpatienten würden sich über ihn beschweren und mit ihm jeden Kontakt
meiden, weil er nach deren Angaben ,,bestialisch stinke".
Am 21.02. hätte der Angeklagte eingewilligt, sich ein Duschbad zu gönnen. Er hätte auch seine
alte .Kleidung gewechselt und gewaschen, hätte nachts darauf hingewiesen werden müssen, dass
es unerwünscht sei, wenn er nur mit einer Unterhose bekleidet über die Station laufe. Für diesen
Hinweis hätte der Angeklagte kein V erstlndnis gezeigt.
Im Rahmen der Visite am 23.02. hätte der Angelc:lagte in läppischer Weise erklärt. dass das
Meiste, was ilin beschäftige, seine Freiheit sei.
Am 23.02. hätte der Angeklagte lautstaik zu Schreien begonnen, nachdem zwei Mitpatienten
seines Zimmers wegen des von ihm ausgehenden unangenelunen Geruchs darauf bestanden
hatten, das Z~er zu lüften. Der Angeklagte hätte den Mitarbeitern vorgeworfen, Menschen-
rechte zu verletzen. Keiner würde sich um seine BedUrfnisse kümmern. Die Mi~beiter Wiirden
ibren Pflichten nicht nachgehen. Thm würden Klamotten und Schlafanzug etc. fehlen. Das was er
zum Anziehen bekommen hätte, entspreche seinen Qualitätsvorstellungen nicht.
Am 26.02.2005 sei der Angeklagte beobachtet worden, wie er in seinem Zimmer ~eißbrot und
) Käse sowie Tee zu sich genommen. hätte.
Unter dem Datwn des 28.02.2005 ist vennerkt, dass der Angeklagte nach eigener Angabe seine
Körperhygiene selbst durchführe (mit Kernseife). Er zeige nun ein äußerlich ordentliches
Erscheinungsbild, trinke vie1 Tee und Mineralwasser, hätte regen Kontakt zu einem Mitpatienten
und mache mit dlesem Gesellschaftsspiele im Aufenthaltsraum.
Bei der Visite am 02.03.2005 hätte der Angeklagte geäußert, dass er sich Ge-danken um sein
Haus mache, das unversorgt sei. Keiner wUrde ihm dabei helfen, obwohl er viele Briefe an das
therapeutische Team gescbrieben.hätte. Ansonsten hätte er keine Anliegen.
Am 09.03.2005 hätte der Angeklagte die Teilnahme an der Visite verweigert.
Auch ansonsten zeige er sich "eigensinnig" mit wenig Kooperationsbereitschaft.
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.o\m 11.03.2005 hätte der Angeklagte zwei Mitarbeiter beschuldigt. im Rahmen einer Schrank-
kontrolle in seinem Zimmer, ihm zwei Briefmarken a 55 Cent entwendet zu haben. Der
Angeldagte wird dabei im Gespräch als sehr laut beschrieben. Er sei anschließend schimpfend in
sein. Zimmer zurück gegangen.
Bei der Visite 8111 16.03.2005 hätte der Angeklagte erklärt, er sei nur bereit, unter Zeugen zu
reden.
Unter dem Datum des 18.03.05 ist vexmerkt, dass der Angeklagte auch ganz offensichtlieb im
Speisesaal esse.
Weiter ist dokumentiert, dass ein Mitarbeiter des Pflegedienstesam Nachmittag des 18.03.05 den
Angeklagten gebeten hätte. kurz mit ibm unter vier Augen zu reden. Dies hätte der Angeklagte
mit der Begründung, er habe keine Geheimnisse vor anderen Mitpatienten, abgelehnt. Der
Mitarbeiter hätte den Angeklagten dann informiert, dass der Unterzeichnete anfrage, ob er bereit
sei, mit dem {Jnterzeichneten zu sprechen. Dies hätte der Angeklagte erneut ganz entschieden
ab ,gelehnt.
· Unter dem Datum des 20.03. ist vennerkt, dass der Angeklagte auf Station meinungsweisend
tätig sei. Er wUrde Schriftstücke verfassen und diese auf der Station aushängen.
Unter dem Datum des 21.03.05 ist vermerkt~ dass der Angeklagte auf Nachfrage durch den
Stationsarzt erneut freundlich abgelehnt hätte, sich Blut abnehmen .zu lassen.
Auch der Stationsarzt dokumentiert, dass auch heute ein eigentliches Gespräch, welches über
Formalien binausgehen '\\rürde, mit dem Angeklagten nicht zustande komDle.
) Der Angeklagte wurde am 21.03. zwn Hauptbahnhof Bayreuth gebracht, von wo aus er die
Rückreise mit der Bahn nach NOmberg antrat.
Unter dem Datum des 21.03.2005 verfasste d,er Angeklagte einen Brief an den Unterzeichneten
und an die zuständige Oberärztin und vermed.:te. dass er diesen. Brief einem Pfleger der Station
um 10.55 Uhr übergeben hätte.
Unter dem Datum vennerkt der An.geklagte, dass dies der Jahrestag der Schließung von Alcatraz
im Jahre 1963 sei.
Berllhnltester Häftling: Al Capone.
"Timen empfehle ich die Filme mit Burt bsncaster zu diesem Thema!'' ,,Der Gefangene von
Alcatraz'', .,das Urteil von Nilmbe:rg".
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~ .. "'"
-- --- ------.
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Az:.: 802 Js 4743103
Nach der Anrede führt der Angeklagte aus, dass er seit dem 14.02.2005 durch den
Unterzeichneten ausschließlich verwahrt und weggesperrt werde.
Am 18.02.2005 sei der Unterzeichnete zu dem Angeklagten auf die Station in den Fernseh-
Aufenthalts-Spiel-und-Speise-Raum Nr. 128 gekollll1len. Er hätte den Unterzeichneten dort das
erste Mal gesehen. Er sei durch den Unterzeichneten ins Arztzimmer gebeten worden. Dort sei
ihm vom Unterzeichneten mitgeteilt worden, dass sie sich n.och öfter und ausfilhdicher
unterhalten müssten.
In der Folge hätte der Angeklagte wochenlang um Kontaktaufnahme mit seinen Anwälten
gebeten. Er hätte mUndlieb und mit 9 Briefen seine dringendsten Probleme und Notwendigkeiten
geschildert und den Unterzeichneten und seine Mitarbeiter um Unterstützung gebeten. Hilfe
hätte er nicht bekommen.
Er hätte aufgrund der Haltung des Unterzeiclmeten keinerlei Vertrauen zu ihm oder zu den
Mitalbeitern haben können.
Die unglaublichen Erlebnisse und menschlieben Tragödien, auf der Station des Unterzeichneten,
die der Angeklagte ,,hautnah" miterleben musste, wiliden dies Unterstützen.
Deshalb sei es ihm unmöglich, ohne Nachweisbarkeit mit dem Unter:~..eichneten oder seinen
Mitarbeitern zu verkehren.
In der Anstalt des Unterzeichneten sei äußerste Vorsicht geboten!
Er halte die Anstalt des Unterzeichneten und deren Mitarbeiter nicht fUr geeignet, wahrheits-
gemäße Gutachten zu erstellen, von Therapie oder Heilung anderer ,,Patienten" gar nicht zu
reden!
Er wolle den Unterzeichneten bitten, seine Tätigkeiten zu überdenken und den Menschen gemäß,
die ihm anvertraut sin~ zu verändern!
) Am 18.02.2005 hätte ihn Dr. Petzold in seinem Alztzimmer gesprochen. Danach sei der
Unterzeichnete überraschend aufgetaucht und hätte noch schnell ein Gespräch mit ihm filbren
wollen. Als er auf Zeugen bestanden hätte, sei der Unterzeichnete ver&gert abgezogen. Am
Abend hätte der Unterzeichnete durch seinen Mitarbeiter fragen lassen, ob er (der Angeklagte)
jetzt mit dem Unterzeichneten reden würde.
Ohne Zeugen hätte er (der Angeklagte) wieder ablehnen müssen.
Der Brief schließt mit der Grußformel ,.mit freUI).dlichen Grüßen" und der Unterscluift des
Angeklagten.
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)
::> • • L.J.
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Az.: 802 Js 4743/03
Untersuchung und Exploration des Angeklagten dur-ch den Sachverständigen:
Der Angeklagte wurde durch den Sachverständigen erstmals am 18.02.2005 auf der Station FP 6
der Klinik .fUr Forensische Psychiatrie beim Bezirkskrankenhaus Ba)'l'euth aufgesucht, begrüßt
und in das Arztsprechzimmer gefuhrt.
Dort \\."W"de dem Angeklagten durch den Sachverständigen der Gutachtensauftrag erläutert und
der Angeklagte darüber aufgeklärt, dass es ihm frei stehe, gegenüber dem Sachverständigen
Angaben zu machen.
Dem Angeklagten wurde auch erläutertt dass im Rahmen der Begutachtung Gespräche Wld
Untersuchungen u.a. durch den Sachverständigen erforderlich seien.
Bei diesem Gespräch beschwerte sich der Angeklagte über den Umstand, dass seine
psychiatrische Untersuchung richt<:.Tlich angeordnet worden war.
Des Weiteren klagte er darüber, dass ihm durch die ihn fes1nehmenden Polizeibeamten nicht
ermöglicht worden sei, sich seine notwendigen Körpe:rpflegemittelt Nahrungsmittel etc.
einzupacken.
Mit den hier ver.fi1gbaren Körperpflegemitteln und Nahnmgsmitteln sei er nicht einverstanden.
Er bitte um Hilfe~ Kernseife und Nahrungsmittel aus biologisch-dynamischen Allbau sich
beschaffen zu können.
Auf Frage erklärte der Angeklagte, dass er hier auf Station ansonsten mit den Mitarbeitern und
den Mitpatienten zurechtkomme.
Auch körperlich hätte er keine Beschwerden.
Abschließend zu diesem infonnatorischen Gespräch wurde dem Angeklagten mitgeteilt, dass
weitere Untersuchungen und Gespräche - auch durch Mitarbeiter des Sachverständigen - im
Rahmen der Begutachtung vorgesehen seien.
Im Rahmen dieses infonnatorischen Gespräches mit dem Angeklagten imponierte er in
psychischer Hinsicht zu allen Qualltäten orientiert, wach und bewusstseinsklar. In_ der
Gesprächssituation zeigte er situationsadäquates Verhalten, war psychomotorisch ruhig und
freundlich. Dje Stimmungslage des Angeklagten war ausgeglichen. Formale Denkstörungen
waren nicht eruierbar. Inhaltlich war sein Denken, das von ein.er misstrauischen Grundhaltung
geprägt war., dureil eine starke Kßrperbezogenheit und Rigidität auffällig, indem der Angeklagte
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massiv darauf bebante, ,,nattlrliche'4 Körperpflegemittel ausschließlich benutzen zu können und
sich nur anband von Leben.smitteln aus biologisch-dynamischen Anbau ernähren zu können, die
hier nicht ohne Weiteres ver:fugbar bzw. fi1r ihn beschaffbar waren.
Im eher allgemein gehaltenen infonnatorischen Gespräch wurden .61r den Angeklagten sensible
Themenbereiche - wie sie aus den Akten zu ersehen sind - nicht berührt. Diesbez;(lglich kamen
somit in diesem Gespräch paranoide und Größenvorstellungen des Angeklagten. die bei
ErOrterung auch der filr ihn sensiblen Themenbereiche zur Darstellung hätten kommen können,
nicht zur Sprache.
Hinsichtlich. Gedächtnis, Merkfähigkeit und Konzentrationsvermögen des Angeklagten ergaben
sich im klinischen Eindruck keine Auffalligkeiten.
Intelligenz des Angeklagten von der klinischen Einschätzung her im Durchschnittsbereich
anzusiedeln.
In der Gesprächssituation zeigte der Angeklagte keine aggressiven V erhaltensweisc:n.
Nachdem der Angeklagte im Ralunen der fUt ihn hier gemäß § 81 StPO angeordneten
Beobachtungs- und Untersucbun~zeit ab dem 14.02.2005 bereits zu Beginn seiner stationären
Unterbringung mit Ausnahme von Gesprächen, die er wegen aktueller Bedürfnisse intendierte
oder zuließ, jegliche Untersuchungen und gezieltere Explorationsgespräche verweigerte, kam der
Verhaltensbeobachtung des Angeklagten im Hinblick auf die in Auftrag gegebene Begutachtung
besondere Bedeutung zu.
Dabei war - wie auch der vorstehend wiedergegebenen Dol."lllD.entation entnommen werden
kann - beim Angeklagten festzustellen, dass er sieb in bestimmten Bereichen an die soziale
Gegebenheit auf der psychiatrischen Station anpassen konnte und weitgehend unaufiallig
erschien, dass er andererseits durch seine rigide Haltung, beispielsweise die Körperhygiene
betreffend, andere massiv belastete, Konfrontationm provozierte oder .,nur auslöste .. und sich in
ihnen zeitweise a.ffek.1:iv hoch erregte.
Imponiaend war dabei dieser Wechsel von Situationen, in denen der Angeklagte ausgeglichen
erschien und sich situationsadäquat verhielt mit Situationen, in denen der Angeklagte massiv
agierte, auf venneintlichen Rechten oder bestimmten Positionen verharrte und hier keiner
yemün.ftigen Argumentation zug!nglich war und es auch zur zumindest vorü.bergehenden
Ablehnung seiner Person durch andere Patienten kam bzw. andere Patienten sieb von ilnn
belästigt fUhltcn. Dabei zeigte der Angeklagte auch immer wieder Tendenzen und Versuche,
Mitpatienten "aufzustacheln"\ gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten vorzugehen.
Safte ·22 •
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A%.: 802 Js 4743/03
In verschiedenen, aus dem V erhahen des Angeklagten erforderlichen Konfrontationen zeigte er
sich gegenüber Mitarbeitern hocherregt, schreiend und verbal aggressiv.
Nachdem Versuche von Mitarbeitern auch in der 11. Kalenderwoche gescheitert waren, den
Angeklagten zu Untersuchungen zu bewegen, oder sich auf Gesprä.che explorativen Charakters
einzulassen, versuchte der Unterzeichnete am 18.03.2005 eine gezieJte Exploration des
Angeklagten durcbzufiihren.
Der Angeklagte wurde zu diesem Zweck durch einen Mitarbeiter des Pflegedienstes zum
Unterzeichneten in das Arztsprechzimmer auf der Station FP 6 gebeten.
Durch den Mitarbeiter wurde letztlich mitgeteilt, dass der Angeklagte nich.1 bere]t sei. zum
Gespräch zum Unterzeiclmeten in das Arztzimmer zu kommen. Der Sachverständige solle doch
I
zu ihm kommen.
DaraUfbin begab sich der Unterzeichnete zum Patientenaufenthaltsraum auf der Station FP 6, in
dem sich der Angeklagte aktuell befand, Wld erklärte ihm die Notwendigkeit des anstehenden
Gespräches.
Der Angeklagte erklärte hierauf sofort mit überlauter Stimme, er sei nicht bereit, zum
Unterzeichneten zum Gespräch ins Arztzimmer zu kommen. Der Unterzeichnete solle mit ibm.
dem Angeklagten, im Aufenthaltsr8.UD). sprechen. Er hätte nichts zu verheimlichen. Er wolle
nicht. ohne dass andere Patienten dies bezeugen könnten, mit dem Unterzeichneten sprechen.
Beim V ersuch, den Angeklagten doch noch von der Notwendigkeit des Gesprächs in einer
geordneten Untersuchungssituation zu überzeugen, erregte sich der Angeklagte zusehends,
wurde lauter und belegte den Unterzeichneten und seine Mitarbeiter mit einer Serie von
Vorwürfen und VorhaltWigen., die sich u.a auch in dem bereits zitierten Schreiben des
Angeklagten vom 21.03.2005 wiederfinden.
Letztlich ließ sich der Angeklagte auch unter Darlegung des üblichen Modus einer
gutachterliehen Untersuchung nicht dazu bewegen, von seiner Position abzurücken. Immer
wiooer erklärte der Angeklagte, er sei nur bereit, vor allen anderen Patienten bzw. den gerade
anwesenden Patienten im allen Patienten zugänglichen Aufenthaltsraum mit dem
Unterzeichneten zu sprechen.
Aufgrund der wiederum eingetretenen Konfrontation mit dem Angeklagten - ähnliche
Konfrontationen hattees-wie dargestellt- im Vorfeld bereits mehrfach mit Mitarbeitern der
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Az.: 802 Js 4743/03
Klinik gegeben- musste der Unterzeichnete den Versuch, ein Explorationsgespräch mit dem
Angeklagten zu ftlb:ren, zu diesem Zeitpunkt abbrechen.
Der Unterzeichnete ließ im Weiteren auch am späten Nachmittag beim Angeklagten durch
Mitarbeiter nachfragen, ob er zu einem Gespräch mit dem Unterzeichneten bereit wäre, was -
wie dargelegt - vom Angeklagten erneut mit der bereits erwähnten Haltung des Angeklagten
abgelehnt wurde.
Auch weitere Versuche~ den Angeklagten bis zum Ende der gerichtlich bestimmen
BeObachtungszeit am 21.03.2005 noch zu Untersuchungen oder explorativen Gesprächen zu
bewegen, blieben aufgrtllld der diesbezüglich massiv ablehnenden Haltung des Angeklagten
ohne Erfolg.
Zusammenfassuag und Beurteilung:
hn Rahmen der gegenständlic~cn Begut~cbtung kann unter Berücksichtigung des Akteo.ichaltes,
der vom Angeklagten verfassten Schreiben und der im Rahmen der stationären Unterbringung
des Angeklagten vom 14.02.2005 bis zum 21.03.2005 und der daraus zu gewinnenden
Informationen und Erkenntnisse Folgendes zusammenfassend festgestellt werden:
Wie im Vorfeld der durch das At;ntsgericht Nümberg fiir den Angeklagten angeordneten Unter-
bringung zur Beobachtung gemäß § 81 StPO bet:eits anlässtich anstehender Begutachtungen
gezeigt, war der Angeklagte auch im Rahmen der stationären Beobachtung und UntersuchllD.g
vom 14.02.2005 bis zum 21.03.2005 nicht bereit, an Untersuchungen oder explorativen
Gesprächen im Engeren mitzu·wirken.
Von daher muss die Begutachtung im Wesentlichen sich auf die Bewertung des Akteninhaltes
und der vom Angeklagten verfassten Schreiben sowie auf die Erkenntnisse der Beobachtung
während der stationären Begutachtung vom 14.02.2005 bis zum 21.03 . .2005 stützen.
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Zur Biografie des Angeklagten kann aufgefilhrt werden, dass diese durch die Krebserkrankung
und den frühen Tod seines Vaters und- wie es der Angeklagte in seinen Aus.fiihrungen ver-
merkt - durch weitere Verluste (Beziehungsabbrüehe, Tod der Mutter und von ihm. so
angegebene Enttäuschungen durch seine Ehefrau) belastet gewesen wäre.
Der Angeklagte hätte nach seinen schriftlieben AufZeichnungen 1977 ein hervorragendes Abitur
abgelegt, ein Studium begonnen und h.ätte seit 1981 eine verantwortungsvolle Aufgabe in einer
Controlling-Abteilung der MAN inne gehabt
Tm Weiteren hätte sich der Angeklagte auf eine selbständige berufliche Tätigkeit verlegt, in der
der Angeklagte, insbesondere nach Angaben seiner Ehefrau, gescheitert sei. Seine Ehefrau hätte
nach deren Angaben filr die Verbindlichkeiten des Geschäfts aufkommen mtissen. Unter dieser
Situation hätte der Angeklagte offensichtlich gelitten und hätte sich während der letzten Jahre
immer m.ebr hineingesteigert.
Der Angeklagte selbst berichtete davon, von 1993 bis 1998 mit einem erheblichen finanzi.el1en
Aufwand prozessiert zu haben, bis er ,.Recht" bekommen hätte. Von diesem .,Anschlag des
Rechtsstaates" hätte er sich nie mehr erholt
Aus den Aufzeichnungen des Angeklagten geht auch hervor, dass die letztlich auch mit
medizinischer Unterstützung vergeblichen VetsUche, mit seiner Frau ein Kind m zeugen, damals
eine erhebliche Belastung fiir ihn gewesen wären.
Im Weiteren .finden sich Angaben des Angeklagten danlber, dass er Hilfe gebraucht hätte, dass

er ein.e Blei- und Lösungsmittelvergiftung erlitten hätte, dass er seit Jahren Alpträume hätte und
schweißgebadet aufwache.
Im August 2002 teilt er in einem Brief seiner Frau mit dass er mit diesen ,,Machenschaften"
nicht fertig werde. Er sei jeglicher Kraft beraubt, seelisch und körperlich schwer belastet
) Vor über 5 Jahren hätten seine Belastungen zu einem Hörsturz gefiihrt. Bis heute, in steigendem
Maße, teilweise nicht aushaltbar, leide er an Tinnitus.
Im psychischen Befund, der nach der Aufnahme des Angeklagten am 14.02.2005 im Bezirks-
krankenhaus Bayreuth erhoben wurde, wird das aufflllig negativi.stische Weltbild des
Angeklagten,. in dem er der Benachteiligte sei, beschrieben. Es werde ein paranoides Umdenken
des Angeklagten vermutet in Bezug auf die ,.Schwarzgelda:ffiire" und die gegen ihn laufende
Verschwörung. Es werden Größenphantasien beim Angeklagten festgestellt. AufFrage hätte er
auch angegeben, eine innere Stimme zu hören, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre
sein ~ssert
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:, • ; L;b
.r,.111p 1 an9en von.
)
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A.J:.: 802Js 4743/03
Im Weiteren war während der stationären Beobachtung des Angeklagten bei ihm ein
wechselndes psychopathologisches Zustandsbild zu verzeichnen. Dabei stellte sich. als besonders
auffällig seine erhebliche Rigidität dar. Vom Affekt her imponierte er zeitweise heiter, von
Stimmungslage Wld Antrieb ·]eicht gehoben, dann wieder verbal aggressiv in maniformer
Stimmungslage, dann misstrauisch. gereizt und abweisend, insgesamt stark ich-bezogen, ohne
auf die Auswirkungen seines Verhaltens und Handeins (z;B, Hygiene) auf andere zu achten.
Auch bei Konfrontation mit realen, nicht oder nicht ohne weiteres änderbaren Gegebenheiten,
zeigte der Angeklagte keine Bereitschaft, seine rigide eingenommenen Haltungen zu überprüfen
bzw. Gegebenheiten, die nicht veränderbar sind, in seine Überlegungen mit einzubeziehell oder
sie ein.er vemilnftigen Abwägung zu unterziehen.
In Konfrontation mit Dritten wareo heftige Erregungszilstände des Angeklagten zu beobachten,
die jedoch nicht in tätliche Auseinandersetzungen mündeten.
Auf der .Grundlage der vorstehend skizzierten Entwicklung des psychischen Zustandes des
Angeklagten müssen seine subjektiv getroffenen Wertungen, die aus den Akten und seinen
Darstellungen ersichtlich sind, betrachtet werden.
Aus dieser Betrachtung resultiert als Ergebnis, dass der Angeklagte in mehreren Bereichen ein
paranoides Gedankensystem entwickelt hat.
".-- ·-- - . . --- ·-
Hier ist einerseits der Bereich der Schwarzgeldverschiebung zu nennen, in dem der Angeklagte
unkotrigierbar der Überzeugung ist, dass eine ganze Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld
seiner früheren Ehefrau, diese selbst und nunmehr auch beliebige weitere Personen, die sich
vermeintlich oder tatsäeblich gegen ihn stellen (müssen), z. R auch Dr. Wörthmüller, der.
ursprünglich mit da: stationären Begutachtung des .Angeklagten beauftragt war, in dieses
l1
komplexe System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt wären.
Eindrucksvoll kann am Beispiel des Dr. Wörthmilller ausgeführt werden, dass der Angeklagte
hier weitere Personen, die sich mit ihm befassen (müssen), in di.eses Wahnsystem einbezieht,.
wobei in gerade klassischer Weise der Angeklagte eine illr ihn logische Erklärung bietet, dass
Dr. Wörthmüller ihm angeboten hätte, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn der
Angeklagte die Verwicklung Dr. Wörtbmttllers in den Schwarzgeldskandal nicb.t offenbare.
Als weiterer Bereich eines paranoiden Systems des Angeklagten ist dessen ),lcrankha:ft
überzogene'" Sorge um seine Gesundhei4 die Ablehnung der meisten Körperpflegemittel, von
Nahrungsmitteln aus nicht biologisch-dynamischen Anbau und rotsglicherweise die von ihm
gemachte Angabe, u.a. eine Bleivergiftung erlitten zu haben, zu werten.
Solte- 26 •
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Az.: 802 Js 4743/03
Weiter ist darzustellen, dass der Angeklagte paranoide Größenideen ennvickelt hat, die sich
beispielsweise aus seinem Schreiben vom 23.09.2004 an den Präsidenten des Amtsgerichts
Nümberg ergeben. Hier wertet der Angeklagte die Forderung des Bundeskanzlers nach einem
Mentalitätswechsel in Deutschland als "persönlichen Erfolg ftlr seine Bemühungen, um das
WGhl seines Geburts- und Lebens-Landes. Denn Schwarzgeldverschieber und Steuerhinterziehet
verschärfen die Schere Ann oder Reich und die Entwicklung zu bürgerkriegsälmlichen
Zuständen".
hn Rahmen der Begutachtung nicht geklärt werden kann die Wertigkeit des vom Angeklagten in
einem Schreiben beschriebenen Symptom des Tinnitus und der hier in der Klinik gemachten
Angabe. er wUrde eine innere Stimme hören, die ibm. sage~ er sei ein ordentlicher Kerl...
Es muss dabei durchaus als möglich angesehen werden, dass der Angeklagte unter
)
Halluzinationen leidet. unter sein Tun und Handeln kommentierenden Stimmen. ohne dass diese
Annahme konkret belegt werden könnte.
--·- .
Sicher pathologisch zu werten sind die massiven Auffälligkeiten in der Affel--r:ivität. der Ich-
Bezogenheit und der extremen gedanklichen Rigidität des Angeklagten.
Beim Angeklagten ist mit Sicherheit eine bereits seit Jahren bestehende, sich zuspitzende
paranoide Symp~matik (Wahnsymptomatik) festzustellen, die Denken und Handeln des
Angeklagten in zunehmendem Maße bestimmt und ilm auch in den von ihm. empfundenen
Befilrchtungen so weit beeint:rächtigt, dass er zu einem weitgehen.d normalen Leben und der
Besorgung der fUr ihn wesentlichen Angelegenheiten im Außenraum nicht mehr in
)
ausreichendem Maße in der Lage ist.
Hier bedingt die auf paranoidem Erleben resultierende, krankhaft misstrauische Haltung des
Angeklagten einen zunehmenden sozialen Rückzug~ eine Abschottung von der Umwelt und eine
vermehrte Beschäftigung mit seinen paranoiden Gedanken, wobei dem. Angeklagten eine
vernünftige Walunehmung realer Gegebenheiten. in zunehmendem Maße erschwert wird und
ibm somit kein Korrektiv der Realität mehr zur Verfügung steht.
Somit ist im Weiteren eine Progredienz dieser lcrankheitswertigen paranoiden Symptomatik beim
Angeklagten zu befürchten. ·
Für die beim Allgeklagten zu diagnostizierende paranoide Symptomatik \Uld seine damit
verbundenen massiven affektiven Veränderungen käme differentialdiagnostisch eine wahnhafte
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~ •• .t.tl
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psychische Störung (ICD 10: F 22.0) in Frage, wobei die massiven affektiven Störungen des
Angeklagten und die mehrere Bereiche umfassende paranoide Syrnptomatikt sowie das evtl.
vorhandene Höten von Stimmen, die sein eigenes Tun kommentieren, in der differential-
diagnostischen Abwägung eher gegen diese Diagnose sprechen würden.
Differentialdiagnostisch käme beim Angeklagten auch die Diagnose einer paranoiaen
Schizophrenie (ICD 10: F 20.0) in Betracht. Für diese Diagnose w1l.rden neben den paranoiden
Inhalten des Angeklagten dessen affektive Störung~ seine bizarren Verhaltensmuster und vor
allem - so sie bei ibm mit hinreichender Sicherheit angenommen werden können - die sein
Handeln kommentierenden Stimmen sprechen.
Als weitere Differentialdiagnose müsste beim Angeklagten eine organische wahnhafte
)
(sch.izopbreniforme) Störung in Betracht gezogen werden, fiir die allerdings eine organische
Erkrankung oder Schädigung des Gehirns des Angeklagten als Ursache gefunden werden
müsste.
Der Angeklagte hat sich jedoch sowohl einer laborchemischen. als auch einer gezielten neuro-
logischen oder apparativen Untersuchungen seines Gehirns~ wie der Computertomografie des
Kopfes, der Ableitung der Hirnstromkurve (EEG) oder anderer Untersuchungsverfahren
nachhaltig verweigert, so dass eine mögliche organische Grundlage der beim Angeklagten
diagnostizierten paranoiden Störung weder ausgeschlossen noch belegt werden kann.
Die genannten möglichen Differentialdiagnosen der beim Angeklagten festgestellten komplexen
wahnhaften Symptomatik mit zumindest sicher feststellbaren massiven affektiven
-·) Veränderungen stellen ungeachtet ihrer Ätiologie ein schweres, zwingend zu behandelndes
psychiatrisches Krankheitsbild beim Angeklagten dar.
Die beim Angeklagten vorliegende schwere psychische Störung stellt eine krankhafte Störung im
Sinne der biologischen Eingangskriterien da §§ 20121 StGB dar, könnte allenfalls aus eher
akademischen Grllnden im Falle der Diagnose der nur ,, wahnhaften Störung•• nach ICD 10 F
22.0 alternativ auch dem biologischen Eingangskriterium dec schweren anderen seelischen
Abartigkeif zugeordnet werden.
Somit stellt das beim Angeklagten sowohl zum Zeitpunl.'1 der Begutachtung vorliegende, als
auch mit an Sicherheit grenzender \Vahrscheinlichkeit zu den Tatzeitpunkten vorliegende,
geschilderte, d.iffaentialdiagnostisch aufgnmd der mangelnden Kooperaüonsbereitschaft des
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~~psangen uon - +~~ ~~1 ~H~~1H4
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s.: 29
MOLLATH Gusli Ferdinand, geb. 07.11.1956
Az..: 802 Js 4743/03
Angeklagten nicht sicher zuordenbare Krankheitsbild .eindeutig eine schwere psychische
Erkrankung dar, die am ehesten dem biologischen Eingangskriterium der krankhaften seelischen
Störung, alternativ auch der schweren anderen seelischen Abartigkeit zuzuordnen ist.
Ohne Zweifel spricht das Verhalten des Angeklagten, das durch die Zeugenaussagen geschildert
wird - soweit das Gericht den Angaben der betreffenden Zeugen Glauben schenkt - dafür, dass
sieb der Angeklagte zu den gegenständlichen Tatzeitpunkten in einer aus seinem Krankheitsbild
'
heniihrenden massiven affektiven Erregung befunden hat, aufgrund deren zumindest seine
Steuerungsfähigkeit im Sinne des§ 21 StGB erbeblich beeinträchtigt war. Unter dem Eindruck
akuten wahnhaften Erlebens oder einer wahnhaft erlebten Bedrohung kann ft1r die Tatzeitpunkte
auch eine Aufhebung von Steuerungs- und/oder Einsichtsfähigkeit nicht mit hinreichender
Sicherheit zumindest fi1r die Tatkomplexe ausgeschlossen werden, in denen massive
Aggressionshandlungen vom Angeklagten zu verzeichnen waren.
Von daher liegt beim Angeklagten zu den gegenständlichen Tatzeitpu.ol-ten mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit aus forensisch-psychiatrischer Sicht zumindest eine erhebliche
Beeinträchtigung der Steu~gsfähigkeit vor. wobei eine Aufhebung von Steuerungs- und/oder
Einsichtsfähigkeit beim Angeklagten zu d.en Tat:teitpunkten nicht mit hinreichender Sicherheit
aufgrund der dcrzeitig·vorliegendcn Erkenntnisse ausgeschlossen werden kann.
Aufgrund der dargelegten Progredienz der paranoiden Symptomatik des Angeklagten und des
Umstandes, dass er - wie sich aus den nachträglich vorgelegten, dem Angeklagten neuerlich
vorgeworfenen strafbaren Handlungen ergibt - immer mebr Personen in das bei ihm bestehende
Wahnsystem einbezieht, sich von ihnen benachteiligt, geschädigt und bedroht ftihlt und letztlich
gegen sie oder deren Eigentum aggressiv vorgeht, muss be:fnrchtet werden, dass vom
Angeklagten weitere Handlungen gegenüber Dritten zu erwarten sind.
Von daher muss aus forensisch~psychiatrischer Sicht konstatiert werden - unabhangig der von
Sachverständigenseite nicht zu beurteilenden Rechtserheblicbkeit ood Verhältnismäßigkeit- ,
dass vom Angeklagten zustandsbedingt weitere gleichartige Taten gegenl1ber Dritten, die er in
sein Wahnsystem einbezieht, zu erwarten sind. Von daher müssen aus forensisch-psychiatrischer
Sicht die Voraussetzungen zur Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus
gemäß § 63 StGB als gegeben angesehen werden.
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Az.: 802 Js 4743/03
Da der Angeklagte den Krankheitswert seiner psychischen Störung nicht erkennt und negiert und
somit weder einer Diagnostik noch Therapie seiner psychischen Erkrankung zugänglich ist,
ergeben sich auf freiwilliger Basis des Angeklagten resultierend keine Alternativen zu seiner
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus.
Eine Alternative zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus könnte allenfalls durch die
Errichtung einer Betreuung fiir den Angeklagten gefunden werden, wenn der Angeklagte durch
seinen Betreuer der stationären Diagnostik und Behandlung seiner psychischen Störung
zugefUhrt würde.
Dje weitere Prognose beim Angeklagten wird dadurch bestimmt sein, ob fiir die bei ihm
)
vorliegende paranoide Erlcrankung eine organische Ursache. gefimdeo. werden kann, deren
Ursache als solche behandelbar ist, mit der Folge, dass durch diese Behandlung auch die Wahn-
erkrankung des Angeklagten eine nachhaltige Besserung erfahren könnte. Gegebenenfalls wäre
auch hier eine unterstützendet eher symptomatisch zu sehende neuroleptische Behandlung des
Angeklagten angezeigt.
Für die beiden anderen Differentialdiagnosen, die Diagnose der wahnhaften Störung und der
paranoiden Schizophrenie, wäre beim Angeklagten eirie neuroleptische Behandlung Wlter
stationären Bedingungen und im Weiteren eine psychotherapeutische Behandlung unerlässlich,
um das Zustandsbild des Angeklagten positiv beeinflussen zu können.
Erst durch eine stationäre psychiatrische Behandlung wäre frühestens nach etlichen Monaten mit
) einer deutlichen Besserung des Zustandsbildes des Angeklagten bei positivem Behandlungs·
verlauf zu rechnen.
Die vorstehend getroffene sachvers~dige Bewertung der vom Gericht gestellten Fragen an den
Gutachter muss als vorläufig insofern angesehen werden, als durch weitere Erkenntnisse, die
sich im Falle einer besseren Kooperationsbereitschaft des Angeklagten ergeben könnten,
hinsichtlich differentialdiagnostischer Zuordnung und Prognose weitere Konkretisierungen
ergeben könnten, die unter Einbezieh'llD.g der Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme einer evtl.
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n,.: 802 Js 4743103
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ßauptverl:Jalldl- der obschJießenden JleWertun& iro Qutaebtcn einet I!3l1Ptvethaud).ung zu
berü.cksicntigen wären·
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FacbSI'Zt Neuro1ogi.e
FacharZt f. PsYchiatrie
Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
Forensische Psychi-.ttie (DGP'PN)
Chefarzt der l<linik tlli Fmensische Psychiatrie
-- - __ .. __ -
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Seite. 31 _
-- -
--- ---
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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
[*/quote*]





"Nachdem seine Frau das Haus verlassen hatte. hätte
er am 18.06.2002 Dr. Schwanner in Erding aufgesucht  Der hä.tte
bei ihm eine Blei- und Lösemittelvergiftung diagnostiziert."


RubyCat

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Leipziger in seinem "Gutachten" über Mollath:

"Nachdem seine Frau das Haus verlassen hatte. hätte
er am 18.06.2002 Dr. Schwanner in Erding aufgesucht  Der hä.tte
bei ihm eine Blei- und Lösemittelvergiftung diagnostiziert."


Schwanner in Erding scheint dieser Herr zu sein:

http://www.ganzheitliche-gesundheit-erding.de/html/Dr_Alfons_Schwanner.php

[*quote*]
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Dr. Alfons Schwanner



"Mein besonderes Interesse gilt dem Menschen als Ganzes. Körper, Geist und Seele wollen gleichermaßen gehört, gesehen und geheilt werden, immer mit dem Blick auf das Wunder des Lebens."
Geboren am 21.Januar 1956
1975-1982 Studium der Humanmedizin an der LMU München, Abschluss der Doktorarbeit mit summa cum laude.
Nach Abschluss Ausbildung in Chirurgie, Innere Medizin und Urologie
Qualifizierte Schwerpunkte
Naturheilkunde
Homöopathie
Akupunktur
Regulationsdiagnostik
Psycho-Kinesiologie
Metabolic Balance
Meridian Balance Technik

Borreliose Behandlung
Seit 2002 Tätigkeit als Dozent im Bereich Regulationsdiagnostik und Psycho-Kinesiologie im In- und Ausland
Ausbilder bei Metabolic Balance

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[*/quote*]


Das ist ein bißchen viel Schrott auf einmal. Vor allem Psycho-Kinesiologie ist Betrug.

Zu Klinghardt findet man mit Google
https://www.google.com/search?hl=en&as_q=site%3Aariplex.com+klinghardt

Im TG-1 gibt es eine Akte über Klinghardt:
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?board=86.0

Selbsthilfegruppen: willfähriges Werkzeug von Quacksalbern
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=1714.0

Wie sich der Wahnsinn verbreitet...
http://transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=593.0

Ist Mollath damals in die Fänge eines den Klinghardt-Mist verzapfenden "Arztes" geraten? Wie wurde die "Blei- und Lösemittelvergiftung" diagnostiziert?

Psycho-Kinesiologie ist ein saublödes Armdrücken. Der Hammer ist, daß dieses Armdrücken als Diagnosemethode für Vergiftungen und Allergien eingesetzt wird. Es gibt Videos, in denen Klinghardt es vorführt.


So oder so ein Beispiel dafür, daß Klinghardts Betrugsmethode Einen sogar lebenslang in der Psychiatrie versenken kann.


Die Staatsanwaltschaften sollten diese Betrugsmethode endlich als das wahrnehmen, was sie ist: ein Betrug. Und sie sollten die Betrüger auf der Stelle aus dem Verkehr ziehen. Und sie sollten die Opfer der Betrügereien auf der Stelle rehabilitieren.

Es sei denn, die Staatsanwaltschaften sind willentlich an diesen Betrugsfällen beteiligt. Dann sieht die Welt aber ganz anders aus, kann ich da nur sagen...



[Für Bayern seh ich schwarz! OM.]
« Last Edit: September 02, 2013, 07:02:12 AM by Omegafant »
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Krant

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eine wichtige Frage zur Schuldfähigkeit
« Reply #10 on: September 03, 2013, 04:07:28 PM »

Sind Gutachter schuldfähig?

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