Die Technikerkasse hat eine neue Broschüre über Krebs veröffentlicht:
http://www.tk.de/tk/kompetent-als-patient/komplementaermedizin-krebspatienten/broschuere-kam/621536[*QUOTE*]
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Komplementärmedizin für KrebspatientenBroschüre, 84 Seiten
Wie lässt sich die schulmedizinische Krebstherapie sinnvoll mit Methoden der komplementären Medizin ergänzen? Was kann helfen und wovon ist abzuraten? Zu welchen Substanzen liegen gesicherte Informationen vor?
Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Broschüre. Sie versteht sich als ein Nachschlagewerk zu Themen wie Ernährung, Bewegung, Nahrungsergänzungsmittel, Enzyme, Heilpflanzen und Immunstimulanzien.
Lesen Sie auch, wie sich Beschwerden und Nebenwirkungen infolge einer Krebstherapie naturheilkundlich behandeln lassen.
Downloads
Broschüre Komplementärmedizin für Krebspatienten (PDF, 1,9 MB)
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/640334/Datei/121676/Broschüre_Komplementärmedizin-für-Krebspatienten.pdf
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Große Worte, doch nichts dahinter... So heißt es heißt es in der Broschüre (im Download):
http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/640334/Datei/121676/Broschüre_Komplementärmedizin-für-Krebspatienten.pdf
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Gut zu wissen
In dieser Broschüre werden Thera-
pien der komplementären Medizin
ausschließlich mit Blick auf ihre
medizinischen Nutzen und Risiken
beleuchtet. Viele dieser Therapien
gehören nicht zum Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV). Die TK darf daher in
diesen Fällen grundsätzlich keine
Kosten übernehmen. Dies betrifft
zum Beispiel Arzneimittel, deren
Verordnung zu Lasten der GKV aus-
geschlossen ist. Von Heilpraktikern
verordnete Präparate können eben-
falls nicht übernommen werden.
Die Kosten für bestimmte, nicht ver-
schreibungspflichtige, jedoch apo-
thekenpflichtige Arzneimittel können
durch die TK übernommen werden,
wenn sie bei der Behandlung schwer-
wiegender Erkrankungen als Thera-
piestandard gelten. Vorausgesetzt,
die Medikamente werden ärztlich
auf einem rosa Kassenrezept ver-
ordnet.
Dies gilt auch für homöopa-
thische und anthroposophische
Arzneimittel. Als Grundlage dient die
vom Gemeinsamen Bundesaus-
schuss festgelegte Ausnahmeliste in
seiner Arzneimittelrichtlinie.Neben der Versorgung bei schwer-
wiegenden Erkrankungen kann die TK
dank einer Satzungsleistung (Stand
Januar 2014) jedem Versicherten
die Kosten für nicht verschreibungs-
pflichtige, jedoch apothekenpflich-
tige Arzneimittel der Homöopathie,
Phytotherapie und Anthroposophie
bis zu 100 Euro pro Kalenderjahr
erstatten. Voraussetzung ist die medi-
zinische Notwendigkeit der Einnah-
me des Arzneimittels sowie eine
ärztliche Verordnung auf einem Privat-
rezept beziehungsweise grünem
Rezept.
Arzneimittel, die vom Gemeinsamen
Bundesausschuss ausgeschlossen
sind, kann die TK leider nicht über-
nehmen.
Bevor Sie sich ein Präparat beschaf-
fen, empfehlen wir Ihnen folgendes
Vorgehen:
1. Besprechen Sie mit Ihrem Arzt
die medizinische Notwendigkeit
und Sinnhaftigkeit.
2. Informieren Sie sich bei der TK
über die in Ihrem Fall genauen
Voraussetzungen für eine eventu-
elle Kostenübernahme.
Das TK-ServiceTeam hilft Ihnen gern
weiter: Tel. 0800 - 285 85 85 (ge-
bührenfrei innerhalb Deutschlands).
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Wer würde nach der Ankündigung und erst recht nach diesen einführenden Worten
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In dieser Broschüre werden Thera-
pien der komplementären Medizin
ausschließlich mit Blick auf ihre
medizinischen Nutzen und Risiken
beleuchtet.--------------------------------------------------------------------------------------
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nicht vermuten, daß in der Broschüre etwas über den Nutzen bzw. die Wirksamkeit der homöopathischen Mittel steht? Doch das ist nicht der Fall! Das Wort "homöopathisch" kommt im gesamten Text nur 4x vor. Eine Erklärung zur Wirksamkeit gibt es nicht.
Es wird lediglich verwiesen auf eine "Ausnahmeliste" des Gemeinsamen Bundesausschusses:
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Dies gilt auch für homöopa-
thische und anthroposophische
Arzneimittel. Als Grundlage dient die
vom Gemeinsamen Bundesaus-
schuss festgelegte Ausnahmeliste in
seiner Arzneimittelrichtlinie.--------------------------------------------------------------------------------------
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So drückt sich die Technikerkasse trotz vollmundiger Ankündigung vor der Verantwortung. Anstatt klar und unmißverstänedlich zu sagen,. daß Homöopathie nicht wirkt, ergeht sie sich in Ausweichmanöver. Und die Kranken stehen im Regen.
Daß die Technikerkasse homöopathische Mittel bezahlt, besagt doch nicht, daß diese Mittel wirken! Es besagt lediglich, daß die Kasse zahlt - und damit letztendlich die Versicherten selbst, denn es ist deren Geld, das die Technikerkasse zum Fenster rauswirft.
Tatsache ist: Homöopathie wirkt nicht. Homöopathie ist Betrug.Im Frühjahr 2014 hat Aribert Deckers neue Texte veröffentlicht, in denen er bislang unbekannte Details des Betrugssystems Homöopathie aufdeckt:
Homöopathie ist nicht EIN Betrug, Homöopathie ist ein NETZWERK von Betrugen"Homöopathie: Das Rätsel der “Erstverschlimmerung” gelöst"
http://ariplex.com/folia/archives/565.htm"Homöopathie: Die “Potenzierung” ist entlarvt als ein Hütchenspielertrick"
http://ariplex.com/folia/archives/570.htm"Homöopathie ist nichts anderes als Trickbetrug und organisierte
Kriminalität und Korruption"
http://ariplex.com/folia/archives/585.htm"Beweisstück der Anklage: Auszug aus dem Homöopathischen Arzneibuch"
http://ariplex.com/folia/archives/643.htm"Beweisstück der Anklage: das Homöopathische Arzneibuch"
http://ariplex.com/folia/archives/647.htmDaß die Homöopathen zu einem großen Teil nie im Hahnemann'schen "Organon" gelesen habe, ist nur eine Pointe am Rande:
"Homeopathy is a Potemkin village of imposturing analphabets"
http://ariplex.com/folia/archives/693.htm Hier ein Bericht aus dem "Spiegel", in dem 1997 berichtet wird, wie der Bundestag die Bürger nach Strich und Faden betrogen hat:
SPIEGEL: 19.05.1997 "Rückfall ins Mittelalter"
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8716404.html