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Author Topic: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...  (Read 47590 times)

ama

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WDR, Martens, Plasberg, "hart - aber fair" ... mitten im B12-Skandal... und das ist noch sehr zurückhaltend gesagt.

Wie jemand (ein Moderator namens Frank Plasberg) in einer Diskussion über die impfung gegen Schweinegrippe, eine PR-Kampagne für ein B12-haltiges Mittel mitpusht, das ist nicht zu glauben.

Glücklicherweise hat Beda Stadler - wie man bei uns auf den Fildern so schön sagt - "den Rauch reingelassen".


Wir bleiben am Ball - stay tuned!

Die ARD kann sich schon mal auf eine geharnischte Programm-Beschwerde einstellen. !

.
« Last Edit: October 27, 2009, 05:31:24 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
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ama

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #1 on: October 21, 2009, 11:30:12 PM »

Angenommen, da ist ein Vater.
Angenommen, sein Kind hat Neurodermitis.
Angenommen, der Vater arbeitet in einer pharmazeutischen Firma und hat dort "etwas zu sagen".
Angenommen, der Vater erhält von Vierten für das Kind ein Medikament.
Angenommen, das Medikament wirkt gut.
Angenommen (Neurodermitis ist nicht heilbar), das Medikament ist nach einem Jahr nicht mehr erhältlich.
Angenommen, die (sehr einfache) Rezeptur ist in Patentbüros (wipo, DPMA) einsehbar.

Sollte man da nicht annehmen dürfen, daß der Vater PRIVAT das Mittel zusammenrührt, um seinem Kind zu helfen?

Frage: Was soll eine pharmazeutische Firma von einem leitenden Angestellten halten, der nicht einmal in der Lage ist, für sein eigenes Kind eine einfache Rezeptur anzurühren, bzw. anrühren zu lassen?

Frage: Was soll man als Zuschauer von einer Sendung halten, in der weder der Autor des angeblichen Enthüllungsbuches zur Bösheit der Pharmaindustrie noch der Moderator auf diese, eine der einfachsten Fragen überhaupt, kommen?

Frage: Was soll man als Zuschauer von einer Sendung halten, in der weder der Autor des angeblichen Enthüllungsbuches zur Bösheit der Pharmaindustrie noch der Moderator auf die Offenlegung des Versagens des Buchautors eingehen, sondern vehement abwiegeln?

ES STINKT!


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« Last Edit: October 22, 2009, 05:15:50 PM by ama »
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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #2 on: October 22, 2009, 08:21:27 AM »

[*QUOTE*]
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Für den Vertreter der Pharmaindustrie war die Sache klar: "Herzlichen Glückwunsch, dass was ein genialer Marketingcoup", sagte Siegfried Throm, Geschäftsführer des Verbandes forschender Pharmaunternehmen. "Davon können unsere Marketingabteilungen noch etwas lernen." Throm bezweifelte den Nutzen des Mittels und berichtete von seiner erfolglosen Suche nach Studien, die die Wirksamkeit der Salbe bestätigen würden.

Selbst die Kritiker der Pharmalobby mochten an die neue Salbe nicht so recht glauben. Professor Beda Stadler, einem Immunologen, der die Pharmaindustrie zuvor bereits als „bösen Buben“ bezeichnet hatte, gingen auch die eingespielten, herzerweichenden Bilder eines an Neurodermitis erkrankten und von Kopf bis Fuß in Verbände eingewickelten Kindes deutlich zu weit.

"Herr Plasberg, was Sie hier abziehen, ist wirklich eine Schande: Sie missbrauchen ein Kind. Das Kamerateam und der Regisseur hätten dem Kind die blöde Salbe aufstreichen sollen, dann wäre es ja jetzt anscheinend wieder gesund. Wenn man so tut, dass ein blödes Avocadoöl mit etwas Vitaminen drin eine schwere Krankheit vom Erdboden verschwinden lässt, dann ist das Betrug", platze es aus ihm heraus.
------------------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.welt.de/fernsehen/article4931010/Wie-die-Impfdebatte-zur-Schleichwerbung-verkommt.html

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« Reply #3 on: October 22, 2009, 05:26:16 PM »

Die Welt wird regiert von Analphabeten und Dyskalkulikern. Das ist nichts Neues. Wenn es aber gehäuft auftritt, und wenn das Gehäufte im Öffentlichen auftritt, dann hat dieser Haufen einen unerträglichen Gestank. Und er ist gefährlich.

"Merkur", eine Zeitung, gibt es auch online. Dort liest man jetzt eine Kohlportage der dpa:

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------
„Regividerm“ soll Neurodermitis-Patienten - wie diesem Kind - helfen. Szenenbild aus der TV-Doku „Heilung unerwünscht - Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern“, vom Montag, 19. Oktober im Ersten.

Die in drei Studien klinisch getestete Salbe sei ohne Cortison weitgehend nebenwirkungsfrei und ohne Rezept in deutschen Apotheken erhältlich, sagte eine Sprecherin der Herstellerfirma Regeneratio Pharma (Remscheid) der dpa. 20 Jahre lang habe die Firma zunächst erfolglos versucht, einen großen Hersteller für das günstige Präparat zu finden.

Seit Tagen berichten Medien - teils extrem positiv, teils skeptisch - über die Salbe. Ein Mediziner und ein Chemiker hatten die Creme - bestehend vor allem aus Vitamin B12 und Avocado-Öl - laut WDR-Film in ihrer Wuppertaler Wohnung  vor rund 20 Jahren erfunden und bei einer erkrankten Freundin mit Erfolg getestet.

Es folgten eine Studie an der Ruhr-Universität Bochum mit 48 Beteiligten und zwei weitere Untersuchungen mit kleiner Patientenzahl. Der an der Bochumer Studie beteiligte Experte Markus Stücker sagte der dpa, das neue Präparat sei eine “zusätzliche Option, aber sicher kein Zaubermittel“. Die Untersuchung in Bochum 2004 habe bei den meisten Patienten gezeigt, dass die Salbe helfen könne.

dpa
--------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Transmissionsriemen der dpa:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/deutschland/nach-tv-doku-neurodermitis-salbe-kommt-handel-500379.html


Nun sollte man rechnen können. Kindern zeigt man ja, wie das geht: erst mit den Fingern, und dann weiter mit den Zehen. Bis 20 reicht das.

20 ist die magische Zahl, denn vor 20 Jahren haben die beiden Ölrührer ihre große Entdeckung gemacht.

Später versuchten sie, die zu verkaufen.

Noch später versuchten sie, ihre Entdeckung in Studien auf Wirksamkeit zu untersuchen.

Oh!

2004, siehe oben, eine Studie an der Uni Bochum. Das sind, zwei Hände und einen Fuß später, 15 Jahre später!

(Für Anfänger: 2009-20= 1989, 2004-1989=15)  


Wird für gewöhnlich bei einem Etwas, das als "hochwirksames Medikament" verkauft werden soll, nicht ERST EINMAL die WIRKSAMKEIT untersucht, BEVOR man es in den Handel bringt?
« Last Edit: October 22, 2009, 05:38:03 PM by ama »
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« Reply #4 on: October 22, 2009, 05:40:49 PM »

In "Merkur", online, heißt es im Text, von der dpa:

[*QUOTE*]
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Ein Mediziner und ein Chemiker hatten die Creme - bestehend vor allem aus Vitamin B12 und Avocado-Öl - laut WDR-Film in ihrer Wuppertaler Wohnung  vor rund 20 Jahren erfunden und bei einer erkrankten Freundin mit Erfolg getestet.
--------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Text nach dpa:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/deutschland/nach-tv-doku-neurodermitis-salbe-kommt-handel-500379.html


Angenommen, da gibt es ein Mittel, und die Frau X ist krank,

Angenommen, die Frau X probiert das Mittel, und es funktioniert.

Frage: Warum nimmt die Frau X das Mittel nicht mehr?


Im "Fernsehbericht" wird Frau X gezeigt. Nun gut, Neurodermitis ist nicht heilbar. Aber glücklich sieht sie nicht aus, die Frau X: die Kamera zeigt ihre Haut, wie die (im Lauf des letzten Jahres, also 2008/2009) aussieht.

Frau X geht zum Arzt. Nimmt "normale" Medikamente.

Frau X nimmt nicht die Wundersalbe.


Wäre nicht gerade Frau X, DIE PATIENTIN NUMMER 1, DAS Vorzeigeexemplar für die Wirkung der Salbe?


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« Last Edit: October 22, 2009, 05:56:18 PM by ama »
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« Reply #5 on: October 22, 2009, 09:28:22 PM »

http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Panorama/8311.html

[*QUOTE*]
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Ein Mavena-Sprecher erklärte, es gebe seit langem ein Interesse an einem Vertrieb, nach der Marktzulassung im August habe man nun Gas gegeben. Die Salbe seit als Medizinprodukt zugelassen, für das klinische Studien nachgewiesen werden müssen. Die Salbe rangiere aber eine Stufe unter dem Status Arzneimittel, bei dem für eine Zulassung sehr umfangreiche Langzeitstudien nötig sind.

dpa, Donnerstag, 22. Oktober 2009, 17:30 Uhr
--------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Jetzt wird der PR-Buchautor und PR-Filmemacher Herr Martens noch mehr erklären müssen, warum er falsche Angaben gemacht hat, und diese sogar in einer Diskussion in einer Fernsehsendung.


Sollen wir raten? Wird Martens behaupten, er haben von alledem nichts gewußt und sei von den Drahtziehern hereingelegt worden?


Höchste Zeit, die finanziellen Verflechtungen der Beteiligten unter die Lupe zu nehmen!
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« Last Edit: October 23, 2009, 09:06:32 AM by ama »
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« Reply #6 on: October 23, 2009, 09:07:10 AM »

[*QUOTE*]
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Pressemitteilung vom 22.10.2009 | 17:33
Deutscher Neurodermitis Bund

Wirbel um Regividerm


Die ARD sendete am 19.10.2009 um 21:00 Uhr, immerhin zur Primetime, einen Bericht unter dem Motto: "Heilung nicht gewollt". Es geht hierbei um eine Reportage des Autors Klaus Martens, in der versucht wird zu schildern, wie die Pharmaindustrie die Einführung eines angeblich wirksamen Mittels gegen Neurodermitis über viele Jahre lang verhinderte, um so eigene Präparate in Schutz zu nehmen.

"Schade, dass sich jetzt auch schon eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt völlig kritiklos für solche PR-Aktionen hergibt", so Thomas Schwennesen, 1. Vorsitzender des Deutschen Neurodermitis Bundes e.V., Hamburg, -
 
"Es ist eine Schande und blanker Zynismus, dass die PR-Einführung eines normalen Hautpflege-Produktes sich der Pharmaschelte als Aufhänger für eigene Geschäfte bedient."

Der Autor vergleicht in seiner Reportage sog. Calicineurininhibitoren ( Wirkstoffe: Pimecolimus und Tacrolimus) die nach 10-jähriger Forschungsarbeit und nach allen erforderlichen Studiendurchläufen weltweit als Medikament, auch für Kinder einsetzbar, anerkannt sind mit einem Gemisch aus B12 und Avocado-Öl.
Dazu soll das Produkt noch für Neurodermitis und Psoriasis gleichermaßen erfolgreich eingesetzt werden können.

Neurodermitis ist eine chronische Hauterkrankung, die mit entzündlichen Hautvorgängen und gestörtem Immunsystem einhergeht. Umwelteinflüsse können eine große Rolle spielen. Die Schuppenflechte ist eine ebenso schwere und chronische Hauterkrankung, deren Ursache leider auch noch nicht wissenschaftlich erforscht wurde. Beide Erkrankungen haben verschiedene medizinische Therapieansätze sind aber nicht heilbar. Die dargestellte Produktmischung soll nun das alles auch noch ohne Nebenwirkungen schaffen.

Pharmakologisch ist die Äußerung unhaltbar, dass ein Produkt wirkt ohne jegliche Nebenwirkung.

Die ARD hat mit diesem Beitrag den etwa fünf Millionen Neurodermitikern einen Bärendienst erwiesen und sich selbst journalistisch ins Abseits gestellt.


Nährere Informationen:
Deutscher Neurodermitis Bund e.V.
Thomas Schwennesen, 1. Vorsitzender
Baumkamp 18
22299 Hamburg
E-Mail: <info[bat]neurodermitis-bund.de>
http://www.neurodermitis-bund.de
-----------------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Quelle:
http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=387661

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« Reply #8 on: October 24, 2009, 02:18:25 PM »




Der "Spiegel" als Retter der Nation ...

So ein bißchen dämmert es den säumigen Hallen, mit den Säulenheiligen, daß Journalismus ein bißchen mehr ist als nur Abkupfern und Nachplappern.

Am 24.10.2009 dämmert es - so ein bißchen... Da zitiert der Spiegel immerhin den Frank Plasberg...


http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,657171,00.html

[*QUOTE*]
------------------------------------------------------------------------
24.10.2009
 
Neurodermitis-Mittel
Plasberg gibt Fehler bei Salben-Show zu
dpa

Moderator Plasberg: Handwerkliche Fehler bei "Hart aber fair"

Die Vorwürfe gegen die ARD, der Sender habe mit der Dokumentation "Heilung unerwünscht" die PR-Kampagne für eine Neurodermitis-Salbe unterstützt, ebben nicht ab. "Hart aber fair"-Moderator Frank Plasberg räumt gegenüber dem SPIEGEL jetzt Fehler in seiner Sendung ein.

Am Montag hat die ARD die Dokumentation ausgestrahlt, in der es um einen angeblichen Skandal im Gesundheitssystem ging: Die Pharmaindustrie habe eine Paste gegen Neurodermitis und Schuppenflechte jahrzehntelang verhindert, um ihre eigenen Medikamente zu schützen.

Doch offenbar wurde mit falschen Fakten argumentiert. Die Markteinführung des Produkts Regividerm wurde schon lange vor der Ausstrahlung des TV-Beitrags vorbereitet. Bereits am 15. Oktober war die Salbe unter der Pharmazentralnummer 5523487 in deutschen Apotheken abrufbar. Auch die Schweizer Firma Mavena, zuständig für den Vertrieb der Salbe, räumte gegenüber SPIEGEL ONLINE ein, die Markteinführung schon im September geplant zu haben.


Der Autor der Reportage, Klaus Martens, fühlt sich ausgenutzt: "Ich ärgere mich wirklich sehr darüber, dass nun alles so wirkt, als sei ich Steigbügelhalter für die Markteinführung", sagte Martens dem SPIEGEL. Der umstrittenen Dokumentation wurde auch in der ARD-Sendung "Hart aber fair" breiter Raum eingeräumt. Moderator Frank Plasberg gesteht handwerkliche Fehler im Ablauf der Sendung ein: "Wir hätten den Auftritt von Martens besser einbetten müssen. Jetzt sah es so aus, als wäre er wie Kai aus der Kiste gesprungen."
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[*/QUOTE*]

Die FAKTEN, die der Spiegel zitiert, sind nicht vom Spiegel, und von der dpa auch nicht. Die Fakten wurden recherchiert vom niederen Fußvolk der Blogs. Der PRIVATEN Blogs, wohlgemerkt. Intellektuelles Proletariat und Prekariat. Blöd, wenn die vom 4. Stand vornedran sind bei den Recherchen und die Etablierten & Erlauchten Edelfedern nur abschreiben dürfen... bei denen "da unten"...



Hier rudert Frank Plasberg:

[*QUOTE*]
------------------------------------------------------------------------
Moderator Frank Plasberg gesteht handwerkliche Fehler im Ablauf der Sendung ein: "Wir hätten den Auftritt von Martens besser einbetten müssen. Jetzt sah es so aus, als wäre er wie Kai aus der Kiste gesprungen."
------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

"besser einbetten müssen" ?????

"Jetzt sah es so aus, als wäre er wie Kai aus der Kiste gesprungen."

AHA! Es geht dem Herrn Plasberg bloß um die - nun wirklich blöde - Frage einer Frau Spelsberg, die wissen wollte, was DIESER Beitrag in einer Sendung wegen Schweinegrippe soll. Dabei, das muß ich jetzt aber doch sagen, sollte jemand, der - wie Frau Spelsberg, die ja immerhin bei Transparency sich mit Korruption beschäftigt (dieser Eindruckt wird jedenfalls erweckt) - ein MINDESTMASS an Mitdenken  beherrscht, sich diese Frage doch selbst beantworten können.

Dies erst recht, nachdem Frank Plasberg versucht hatte, den Beda Stadler mit der Fangfrage hereinzulegen, ob denn die Pharmaindustrie auch Mittel ABSICHTLICH *NICHT* auf den Markt bringen würde. Das war doch schon ein Wink mit dem Betonpfahl.

Erst stellt der Frank Plasberg die Frage und dann holt er "die große Verschwörung gegen Karsten Klingelhöller" aus dem Ärmel.

Daß die Angela Spelsberg sich dann, als IMMUNOLOGIN (!) und "Ärztin im Vorstand von Transparency International "  (in ihrem Schlußwort am Ende der Sendung [hat Frank Plasberg auch da nachgeholfen!?]) gegen die Impfung stellt, zeigt, daß sie nun wirklich gar nichts begriffen hat.

Zu Dr. Angela Spelsberg heißt es in der Website des WDR:

[*QUOTE*]
------------------------------------------------------------------------
Die Ärztin ist im Vorstand von Transparency International und kritisiert: Die Impfkommissionen der Länder und sogar die WHO stehen unter direktem Einfluss der Pharmaindustrie. So wird aus reinem Geschäftsinteresse eine Krankheit dramatisiert, die harmlos ist.
------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Von Transparency hatte ich bisher etwas gehalten. Mit Verlaub, aber jetzt ist auch der Ruf von Transparency beschädigt.
DER Schuß, Frank Plasberg, hat einen Kollateralschaden hinterlassen - und was für einen !!!


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« Last Edit: October 24, 2009, 05:59:04 PM by ama »
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« Reply #9 on: October 24, 2009, 05:24:55 PM »

Der WDR läßt Kritik verschwinden. Er löscht.

Hier ein Bericht von "Stationäre Aufnahme":
http://gesundheit.blogger.de/stories/1514274/

Als Vergleich: JETZT (25.10.2009) ist im "Gästebuch" zur Sendung zu finden:

http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/gaestebuch/index.php5?buch=1017

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------------
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 hart aber fair
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Das Gästebuch ist nicht freigegeben.
************************************


Am
22.10.2009 15:52 Uhrschrieb
Hart aber fair-Redaktion

Liebe Gästebuch-User, das Hart aber fair-Gästebuch wird nun geschlossen. Wir möchten uns bei allen, die hier ihre Meinung vertreten haben und an der Diskussion teilgenommen haben, herzlich bedanken. Wir hoffen, dass Sie auch beim nächsten Thema wieder zahlreich Einträge schreiben werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Hart aber fair-Team
 

Am
22.10.2009 15:52 Uhrschrieb
mukomaus (47 J)

Hallo Hr. Plasberg,
Hut ab! Wie immer toll gemacht. Gerade am Montag als ich die Nachrichten über den "Zwei-Klassen-Impfstoff" gesehen habe, habe ich meinen Mann auf die Sendung "Heilen unerwünscht" hingewiesen. Wir konnten sie leider nicht sehen. Umsomehr war ich erfreut darüber, dass sie das Thema aufgegriffen haben. Anm. f. Fr. Spelsberg: Das hatte mehr mit der Schweinegrippe als mit mit ihrem Nichtraucherschutzgesetz zu tun. Anm. an Hr. Stadler: Wenn Sie die Schweinegrippe wirklich hatten brauchen sie sich nicht mehr impfen lassen. Ein durchgemachter Infekt immunisiert genauso!!!
 

Am
22.10.2009 15:51 Uhrschrieb
Herrlich (72 J)

Ihre Sendung stand m.E. unter dem Motto: Eine
Krähe pickt der anderen kein Auge aus! Dies galt
vor allem für die vier Herren von links.
Belegt wird meine Meinung durch die bezeichnende
Bemerkung des Herrn Stadler in Richtung von Frau
Spielsberg,worin er sich über ihre 'mangelnde solidarität' beklagt.
Leider wurde diese Bemerkung vom Moderator
nicht aufgegriffen.
 

Am
22.10.2009 15:47 Uhrschrieb
Gerald Enkelmann (58 J)

Sehr geehrter Herr Plasberg,

es war für Sie gestern keine leichte Sendung.
Innerhalb von 24 h etwas Neues aus dem Boden zu stampfen und mit Substanz zu füllen, ist schon ein Kraftakt.

Ich möchte kurz nur folgendes loswerden.
Sie haben die Zuschauer und Ihre Gesprächteilnehmner gebeten, sich zu entscheiden, impfen oder nicht.
Was mir aber fehlte, war der Standpunkt Ihrer netten Kollegin und Ihnen selbst.
Wer von Ihnen läßt sich gegen die Schweinegrippe impfen ?

Ich werde mich impfen lassen.

PS Haben Sie in Ihren Team auch die Frage gestellt ?
 

Am
22.10.2009 15:44 Uhrschrieb
angela (42 J)

es war schade, dass in der sendung nicht öfter nachgefragt wurde. mit der schweinegrippe und der impfung spielt man mit der gesundheit der menschen. wenn jetzt geimpft wird, nachdem keine notwendigkeit mehr besteht, dann wird das virus sicher mutieren.
ausserdem hat mich das wehleidige statement von siegfried throm erstaunt, er wolle nie mehr eine grippe mit gliederschmerzen und fieber haben?!? sollen wir uns nun gegen alles impfen lassen, damit der mensch nie mehr krank ist?
mir hat die diskussion eher angst ausgelöst, dass wir in den fängen der pharma und gesundheits-"fachleute" feststitzen.
 

Am
22.10.2009 15:43 Uhrschrieb
OLALA (45 J)

Impfung! Immunisierung! Das ich nicht lache!!!
Mir wurde versprochen, das nach einem Jahr meine Gräserallergie behoben sein wird. Nach 3 Jahren Immunisierungsmaßnahmen ist nichts aber auch garnichts passiert. Was soll's! Das Asthmamittel steht schon in Griffweite!

Geht alle Impfen, damit das Zeug nicht rumliegenbleibt. Bezahlt ist es ja schon! Ach ja - wir leben ja in einer "Wegwerf" - Gesellschaft - also wird es irgendwann im Sondermüll (NANO - Teilchen) landen!
 

Am
22.10.2009 15:42 Uhrschrieb
Hasso Holst

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kritik gegenüber der B12-Salbe ist ja wohl berechtigt. In Ihrem Faktencheck zitieren Sie 2 Studien: Eine mit 13 (!!!) Patienten und eine, die offensichtlich nicht publiziert ist, über deren Qualität man sich also nicht informieren kann. Der Artikel aus der "Medical Tribune" scheint sich auf die erste Studie zu beziehen, erwähnt aber eine Publikation im ?British Journal of Dermatology? statt "Dermatology" und berichtet von 49 statt 19 Patienten. Bei dieser Datenqualität ist es nicht verwunderlich, daß sich kein erst zu nehmendes pharmazeutisches Unternehmen für die Vermarktung gefunden hat.
 

Am
22.10.2009 15:41 Uhrschrieb
Lothar Sangmeister (74 J)

Die Geschichte mit der Neurodermitis-Salbe lässt seltsamerweise eine wichtige Frage außer Acht, die für die Vermarktung grundlegend ist: Was ist mit dem Patentschutz? Ich kann mir nicht vorstellen, dass vom Patentamt ein Schutzrecht erteilt wird, das auf dem einfachen Zusammenmixen an und für sich bekannter Komponenten beruht. Und kein Pharmaproduzent wird dann ein Produkt auf den Markt bringen, das von jedem Apotheker nachgemacht und für einen wesentlich geringeren Preis verkauft werden kann.
 

Am
22.10.2009 15:40 Uhrschrieb
Anonym

Kinder sind unser Glück, unsere Zukunft!
Es trifft uns sehr, dass die Gier nach Profit
so gross ist,dass eine wirksame Creme nicht zugelassen wird.
D. u.U. Müller
 

Am
22.10.2009 15:39 Uhrschrieb
Jörg (36 J)

Zum Thema Fakten: Hat sich schon einmal jemand angeschaut, was der eigentliche Anteil des Impfstoffs an den Kosten der gesamten Impfung ist? Der größte Teil geht nicht an die kritisierte Pharmaindustrie, sondern verschwindet in einem völlig ineffektiv arbeitenden Gesundheitssystem.
 

Am
22.10.2009 15:38 Uhrschrieb
Medikamente verschwinden

Analog zur nichtproduzierten Creme "verschwand" ein anderes wichtiges Medikament. Vor einigen Jahre entwickelte ein Biotech Unternehmen ein Mittel (basierend auf der Garda-Variante des "guten" HDL-Cholesterins), das Ablagerungen in Adern entfernt. Nach den ersten umwerfenden Erfolgen und kurz vor der Zulassung kaufte Pfitzer das Unternehmen auf. Seit dem Zeitpunkt ist das Medikament verschwunden, denn Pfitzer verdient Milliarden mit herkommlichen Cholesterinsenkern. Ein Schelm wer BÖSES dabei denkt!
 

Am
22.10.2009 15:37 Uhrschrieb
Pharmaneutral (49 J)

So,liebe Pharmahasser und Ignoranten:
80 % aller im Gesundheitsbereich erbrachten Leistungen sind ohne Medikamente nicht möglich.
Wer glaubt, die statistische Lebenserwartung sei ohne Medis nur annähernd erreichbar,irrt.
Noch nie Kopfweh gehabt, Pille davor oder darnach genommen ? Blinddarm operiert worden?
Durchfall , HIV , Krebs ,Diabetes, unerfüllter Kinderwunsch ,Botox, Röteln,Raucherentwöhnung
Schönheitsop`s , Pocken ausgerottet , Polio ebenfalls ...alles nix oder. ??
Wer von all dem nie profitiert hat und nicht profitieren wird , der werfe den ersten Stein.
Nota: Vielleicht bist Du nur geboren, weil Deine Mutter geimpft war ??
 

Am
22.10.2009 15:37 Uhrschrieb
Schaller Angelika (44 J)

Juhu, es bewegt sich was im Lande. Komme gerade aus der ABF Apotheke und wollte mir die B12 Creme mischen lassen... 94,13 Euro aber leider ist kein Vitamin B12 verfügbar. War auch nicht die erste heute. Es gab schon etliche Anfragen. Super. Danke euch für den mutigen Beitrag. Bin zwar selbst zum Glück nicht betroffen aber immer neugierig. Grüße aus Nürnberg
 

Am
22.10.2009 15:37 Uhrschrieb
Hoppe, Christiane (43 J)

Die Preispolitik und wirtschaftlichen Intressen der Industrie sind das eine. Die Notwendigkeit, Verträglichkeit und Sicherheit der Impfung gegen die "Neue-Grippe" sind ein anderer Punkt. Man hätte diese beiden Punkte nicht so emotional miteinander vermischen sollen. Auch das Abschweifen auf die Vitamin-B-Creme ging am Thema vorbei. Warum braucht eigentlich der Erfinder eine große Pharma-Firma um das Produkt herzustellen. Er hätte es doch schon mit einer eigenen Produktion anfangen können .
 

Am
22.10.2009 15:37 Uhrschrieb
Oma Bama (51 J)


Ich bitte einmal beim größten Videoauftritt im Net den Beitrag "Prof. Dr. Michael Vogt im Gespräch mit Jane Bürgermeister" zu suchen und anzuschauen.

Gratulation an Herrn Plasberg! Die Sendung hatte altes WDR-Format. Leider ist das heute aber kein FaktenCheck, sondern nur Wortspielereien.
 

Am
22.10.2009 15:35 Uhrschrieb
Raphaele (52 J)

Bzgl. der B12-Creme: Fragen Sie doch einfach Ihren Arzt oder Apotheker. Ist wahrscheinlich sogar billiger, als die Maschinerie der Pharmaindustrie anzuwerfen.
 

Am
22.10.2009 15:35 Uhrschrieb
Barbara (59 J)

Wer heilt hat Recht. Es geht doch gar nicht um die Gesundheit, sondern einzig und allein um den Gewinn. Das war früher so und bleibt so. Menschen sind nichts wert, so lange sie gesund sind. Was würde geschehen, wenn wir alle gesund wären? Wie kann die Pharmaindustrie dann noch Gewinne erzielen? Wann wachen bestimmte Menschen endlich auf???

Danke Danke Danke der Redaktion und Herrn Plasberg
 

Am
22.10.2009 15:33 Uhrschrieb
Michael Reinsch (47 J)

Hallo Herr Plasberg und Team, danke für die Sendung! Lassen Sie sich von diesen hochbezahlten Pharma-Apparatschiks nix vormachen. Das war Lobbypolitik pur und die Dame war ja auch am Schluß ein bisschen neben der Kappe. Die sind so abgehoben und eingebildet, daß sie gar nicht mehr wahrnehmen, daß zum Beispiel ein schlichtes B12 Präparat Hilfe bringen kann. Von dem Schweingrippekostengau mal ganz zu schweigen. Da sieht man wie weit sich die Oberen vom normalen Volk sowohl finanziell wie auch mental entfernt haben. Die Zeit wird hart aber fair! Ich sehe Menschen wieder auf der Straße demonstrieren...
 

Am
22.10.2009 15:32 Uhrschrieb
Samba (44 J)

Faktencheck:

Der Einspieler zur Neurodermitiscreme war nicht nur peinlich, sondern sollte von den Redakteuren einmal kritisch aufgearbeitet. Ist es ein Zufall, daß der PR-Rummel um die angeblich so tolle Vitamin-B12-Creme kurz vor der -wohlweislich verschwiegenen- bevorstehenden Markteinführung eben dieser Creme "Reviderm" im November veranstaltet wird mit zeitgleicher Buchpräsentation? Die umfangreichen "Studien" (nämlich 2) sind an 49 bzw. 13 Patienten durchgeführt worden, die Autoren der Bochumer Studie distanzieren sich von den Schlußfolgerungen des Autors Martens (SZ).
Peinlich-peinlich, Herr Stadler hatte hier schon recht. Prüfen Sie mal die wirtschaftlichen Verflechtungen hier, ist Herr Martens am Erfolg der Creme beteiligt?
 

Am
22.10.2009 15:31 Uhrschrieb
Eckehard (75 J)

Die am schlechtesten moderierte Gesprächsrunde der letzten Zeit. Informationswert gleich Null. Als die Sendung "nur" im WDR lief, waren Gesprächsführung und Recherche besser.

Das Rezept für die B12-Creme entspricht nicht der Rezeptur in der Patentschrift.
 

Am
22.10.2009 15:31 Uhrschrieb
P. Anik

Schweingrippe? Besser wäre Mediengrippe...
 

Am
22.10.2009 15:31 Uhrschrieb
An Würzburger Virologe

Wenn Sie so überzeugt sind und als "Virologe" auftreten, warum ohne NAMEN?
 

Am
22.10.2009 15:29 Uhrschrieb
Anonym (45 J)

Für mich ist die Sendung damit am untersten Rand des Fernsehjournalismus angekommen. Ich bin entsetzt, mit welch primitiven Mitteln hier versucht wird Stimmung zu machen.
 

Am
22.10.2009 15:28 Uhrschrieb
Elisabeth (55 J)

Antwort auf:
Ein Würzburger Virologe (VIM).
Ja, zum Glück und hoffentlich hören nicht viele Leute auf Sie!
Die Gefahren durch Impfschäden sind nicht zu verachten, und sicherlich größer als durch die Krankheit selbst. Gesunde Ernährung und Lebensweise ohne künstliche Vitamine, Farbstoffe, Aromen, Geschmacksverstärker und und und, dazu bei Erkrankungen soweit wie möglich naturheilkundliche Mittel anwenden.....
Das würde aber wirklich die Sterblichkeitsrate senken!!!
Die Angstmache von Leuten, die immer nur auf ihre Laborergebnisse und Statistiken starren hat mit dem Leben gar nichts zu tun.
 

Am
22.10.2009 15:28 Uhrschrieb
Nachfragen

Impfungen erfolgen zum falschen Zeitpunkt, es wird viel zu früh geimpft.

Ein Neugeborenes muss seine zelluläre (allgemeine) Abwehr erst aufbauen. Wird durch frühzeitige Impfungen ein spezifischer, humoraler Aufbau von Abwehrkräften erzwungen, bezahlt dies der Säugling mit einer Schwächung seines ganzen Immunsystems und seiner Lebenskraft.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang das Beispiel Japan: Die Keuchhustenimpfung wird erst ab dem dritten Lebensjahr verabreicht.

Seitdem kommt der plötzliche Kindstod (SIDS) in Japan praktisch nicht mehr vor!
 

Am
22.10.2009 15:26 Uhrschrieb
Uwe (56 J)

Was passiert eigentlich, wenn sich in einiger Zeit herausstellt, dass das angeblich so harmlose Impfmittel doch noch Nebenwirkungen zeigt, wovor andere renommierte Experten warnen. Sind dann die befürwortenden ?Experten? bereit, die Verantwortung zu übernehmen? Außerdem ist es traurig, dass in unserem Staat eine Person ein so hohes Amt bekleidet, wie z.B. dieser Herr Throm, der nur in der Lage ist, auf einfache Fragen nur stammelnd und höchst unglaubwürdig zu antworten. Es spiegelt genau das Verhalten der Pharmaindustrie wieder, die es wohl immer noch nicht gelernt hat, zu erkennen, dass nicht die Bevölkerung für sie, sondern sie für die Bevölkerung da sind. Geld macht gierig und fördert nicht gerade das Gewissen.
 

Am
22.10.2009 15:25 Uhrschrieb
OLALA (45 J)

Der Pharmalobbiisten sollte man jedenTag kräftig eine mitgeben. Meine Familie wird seit Jahren von einer erfahrenen Chinesischen Heilpraktikerin behandeln und wir fahren sehr gut damit. Impfungen brauchen wir nicht.
Die Presse von Heute, das es für den Fall der Fälle keine Entschädigung gibt - ja sogar der behandelnde Arzt dafür gerade stehen muss - schlägt dem Fass ja voll den Boden aus.

Wer schließt solche unseriösen Verträge?
Wo bliebt in diesen ganzen Szenario eigentlich der Mensch? Die Politik ist längst der Spielball der Pharmaindustrie - alles Marionetten? Vertrauen - Fehlanzeige!
 

Am
22.10.2009 15:25 Uhrschrieb
Anonym

Wenn ich hier den Tenor des Gros der Gästebucheinträge so verfolge, würde ich mir einen Streik aller Ärzte, Kliniken und Pharmaunternehmen wünschen. Ein Jahr lang keine medizinische Versorgung. Nur Heilquaker und deren Mittelchen.

Mann kann gar nicht soviel fressen, wie man kotzen könnte über die gnadenlose Ignoranz von Impfgegnern und Alternativ-Quack-Anhängern. Leute, euch geht es viel zu gut und Gott sei Dank: Darwin rules. Mendelt euch ruhig aus.
 

Am
22.10.2009 15:25 Uhrschrieb
SchellCom (60 J)

Sehr geehrter Herr Plasberg, Sie werden feststellen, dass sich nur die Leute über die gelungene Sendung negativ auslassen, die selber einen finanziellen Vorteil davon haben, gute Präparate werden vorerst noch nicht auf dem Markt gelassen um den eigenen Markt nicht zu gefährden. Dieser Filz reich bis in die Politik, da sie kräftig mitverdienen.
 

Am
22.10.2009 15:24 Uhrschrieb
BRAUCHEN WIR SEKTIERER?

Zu Frau Spelsberg. Hat Sie schon einmal vom "Hippokratischer Eid" der Ärzte gehört, wonach Ärzte sich verpflichten, Menschleben zu schützen. Sie nimmt so eben mal Tausende von Toten in kauf (5.000 bis 15.000 in jedem Jahr). Ich wünsche ihr ehrlich, dass keines ihrer Kinder an Grippe stirbt. Meine frühere Spielfreundin ist daran gestorben. Es gibt leider viele Sektierer auf dieser Erde, die Ihre Kinder von notwendiger medizinischer Versorgung fern halten. Es heißt zwar, durch Schaden wird man klug. Aber sollte ein intelligenter Mensch nicht auch vorher schon klug sein?

 

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Erster Eintrag zuerst

hart aber fair - weitere Informationen zur Sendung
Studien

Zusatzinformationen und Studien finden Sie [hier...]
Multimedia
Testfall Schweinegrippe -
Sind wir Versuchskaninchen der Pharmaindustrie?
webTV (75 min.).
Podcast (75 min.).
Faktencheck

Wir haben die Fakten für Sie geklärt.
Hier geht`s zum Faktencheck (WDR.de).
Wiederholungen
---------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das wird Folgen haben...

Die Damen und Herren beim WDR wissen wohl noch immer nicht, was so eine richtige Programmebschwerde ist...


.
« Last Edit: October 24, 2009, 08:29:48 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #10 on: October 24, 2009, 07:02:00 PM »

Da klingeln die Kassen:

http://www.regividerm.de/fragen-und-antworten/

[*QUOTE*]
----------------------------------------------------------
Wann wird der Fernsehfilm “Heilung unerwünscht – Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern” im Fernsehen gesendet werden?

Nach den Vorankündigungen kommt am

19.10.2009 zunächst eine 45 Minuten Version des Films “Heilung unerwünscht – Wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern” im Ersten Deutschen Fernsehen (ARD), die am
20.10.2009 um 3.20 Uhr wiederholt wird. Zusätzlich sendet Phoenix am
23.10.09 um 22.00 Uhr und am
24.10.09 um 10.00 Uhr und 1Extra am
24.10.09 um 17.00 Uhr und am
04.11.2009 um 20.15 Uhr eine Einstundenversion des Films.
----------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Dann wollen wir mal.

ARD, 19.10.2009: 3/4 Stunde Reklamefilm
ARD, 23.10.2009: 3/4 Stunde Reklamefilm

Phoenix, 23.10.09: 1 Stunde Reklamefilm
Phoenix, 24.10.09: 1 Stunde Reklamefilm
1Extra, 24.10.2009: 1 Stunde Reklamefilm
1Extra, 04.11.2009: 1 Stunde Reklamefilm

Dazu kommt noch die 1. Sendung "hart aber fair", in der eine Riege von Prominenten als Hilfsträger mißbraucht wird: gut 20 Minuten

Dazu kommt noch die Wiederholung der Sendung "hart aber fair", in der eine Riege von Prominenten als Hilfsträger mißbraucht wird: gut 20 Minuten

Das sind mehr als 6 volle Stunden Reklame, dazu eine bundesweite Presseorgie. Und für all das zahlt Regividerm keinen Cent. Schlimmer noch: der PR-Filmemacher und PR-Buchautor Martens bekommt dafür Geld.

Wenn das keine Schleichwerbung ist, was dann!?



Ergänzung:
Waren da nicht NOCH ZWEI Wiederholungen?
Datum: 22.10.2009, 8.45 vom WDR
Datum: 22.10.2009, 11.30 Uhr, Phoenix


.
« Last Edit: October 30, 2009, 11:24:11 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #11 on: October 25, 2009, 04:59:17 PM »

25.10.2009, 21.30 Uhr. Und es ist finster. Der Server von http://www.regividerm.de antwortet nicht.

Wie gut, wenn man ein Archiv hat. Heute, 25.10.2009, war nämlich vom Server selbiges zu vernehmen:

http://www.regividerm.de/kontakt/index.html

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------
Nutzungsbedingungen | Impressum
Kontakt

23. Oktober 2009

Das Interesse an Regividerm Vitamin B 12 Salbe ist verständlicherweise nach wie vor sehr  groß und wir freuen uns sehr darüber.

Wir bitten Sie aber sehr herzlich, KEINE Anfragen direkt bei unseren Gesellschaftern zu stellen und auch von anderen, im Internet bekannt gemachten Kontaktmöglichkeiten Abstand zu nehmen.

Die Vertreter der Medien dürfen sich bitte an die

Dr. Kaske GmbH & Co. KG, Hohenbachernstr. 36 in 85402 Kranzberg

Fon: 08166 991910, Fax: 08166 9919122, Mail: info@drkaske.de

für alle Presseanfragen wenden.

Unser Vertriebspartner, die Mavena Health Care AG, hat nun auch die Beantwortung von Fragen über unser eingerichtetes 0700-REGIVIDERM Telefon übernommen. Wenn es dennoch auch dort Wartezeiten gibt, bitten wir Sie dafür sehr herzlich um Ihr Verständnis. Wir alle bemühen uns, Ihre  Anfragen zeitnah zu beantworten, aber leider hat weder die Mavena Health Care AG, noch unsere Firma die Kapazitäten eines großen Pharmaunternehmens.

Wir dürfen uns nun ausschließlich darauf konzentrieren, für die Betroffenen von Neurodermitis und Psoriasis (Schuppenflechte) schnellst möglich Regividerm Vitamin B 12 Salbe  zu produzieren, damit diese schnellst möglich und in ausreichender Menge zur Verfügung steht.



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Aktuelles
Originalpackung Regividerm® Vitamin B12 Salbe
23.10.2009
> weiterlesen ...

Produktion der ersten Charge Regividerm® Vitamin B 12 Salbe abgeschlossen
23.10.2009
> weiterlesen ...

Kontakt
23.10.2009
> weiterlesen ...


Antworten auf Fragen zu Regividerm® Salbe
> weiterlesen ...
---------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das ist wohl der Fluch der bösen Tat. Außer Ahnungslosen und den üblichen Unbelehrbaren sitzen wohl auch Leute am Telefon - und vor der Haustür? -, die den Damen und Herren Salbenrührern gerne Salbiges versalben möchten, versalbt nochmal!



Hier zum persönlichen Vergnügen dieser Passus im Detail:

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------
23. Oktober 2009
[...]

Wir bitten Sie aber sehr herzlich, KEINE Anfragen direkt bei unseren Gesellschaftern zu stellen und auch von anderen, im Internet bekannt gemachten Kontaktmöglichkeiten Abstand zu nehmen.
---------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Wobei der Hinweis auf "das Internet" wohl drauf schließen läßt, daß die fleißigen Suchameisen mehr ausgegraben haben, als den Versalbern lieb ist.


Besonders pikant, sozusagen mit G'schmäckle, ist dieser Hinweis:

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------
Die Vertreter der Medien dürfen sich bitte an die

Dr. Kaske GmbH & Co. KG, Hohenbachernstr. 36 in 85402 Kranzberg

Fon: 08166 991910, Fax: 08166 9919122, Mail: info@drkaske.de


für alle Presseanfragen wenden.[/b]
---------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Na, dann wenden wir uns doch mal. Wohin? Zum Archiv natürlich. Das bietet zum Beispiel dieses Filetierstück:

#/30834.htm
*http://f23.parsimony.net/forum49144/messages/30834.htm

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------
Die vielen Gesichter des Dr. K.

DAS Forum f. Medizin, Heilkunde und Medizinkritik  
Geschrieben von  Coldfire am 31. August 2002 04:14:25:


 http://www.hanfmedien.com/hanf/archiv/artikel/957/
 "Dr. Roland Kaske vom Kuratorium Thera-Fit e.V. empfiehlt eine
 kurmäßige Anwendung von Kreatin."

 http://www.google.de/search?q=cache:9TD9u9dfKUsC:www.sepponline.de/php3/content.php3%3Ftheme%3D183+Roland+Kaske&hl=de&ie=UTF-8
 http://www.sepponline.de/php3/content.php3?theme=183.
 " Der Sport- und Gesundheitsexperte Dr. Roland Kaske vom Europäischen Institut für Fitness und Ernährung empfiehlt als Schutz vor belastenden WM-Tagen: Weißdorn, Magnesium und Vitamin E."
 "K&P Redaktionsbüro
 08166/9281"
 http://www.zentrum-der-gesundheit.de/aktuell.htm
 "22.07.02
 Bessere Trainingsergebnisse bei optimaler
 Eisenzufuhr
 Unsere Ausdauer wird wesentlich von der Sauerstoffaufnahme der Muskeln bestimmt, denn Sauerstoff ist unerlässlich für
 die Energieproduktion. Durch regelmäßiges Training steigt
 die Sauerstoffaufnahme, allerdings nicht unbegrenzt, denn sie ist
 auf den Transport durch den roten Blutfarbstoff Hämoglobin
 angewiesen, der den Sauerstoff zu allen lebenswichtigen Organen
 und Muskeln transportiert. Ein lebenswichtiger Bestandteil des Hämoglobin
 ist das Eisen. Ein Eisenmangel bewirkt einen starken Abfall unserer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, da unsere
 Zellen nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. In einer
 Studie an untrainierten jungen Frauen mit leichten Eisenmangelzuständen
 (ohne richtige Eisenanämie) zeigte sich, dass eine zusätzliche
 Eisenzufuhr die Sauerstoffaufnahme und Ausdauer verbesserte. Während
 41 Frauen vier Wochen lang fünfmal pro Woche auf einem Fahrrad-Ergometer
 trainierten, passte sich der Stoffwechsel der untrainierten Teilnehmerinnen
 an die veränderte Situation mit einer höheren Sauerstoffaufnahme
 an. Nachdem die Frauen ihren Eisenmangel mit einem Eisenpräparat
 ausglichen, erfolgte diese Anpassung erfolgreicher als vorher (American
 Journal of Clinical Nutrition, Vol. 75, Nr. 4, April 2002).
 Quelle: Dr. Kaske, Kranzberg"

 http://www.erftkreis-online.de/artikel/2002/05/l020503.html
 "Experten empfehlen
 Dr. Roland J. Kaske vom Kuratorium Thera-Fit e. V.
 empfielt: "Am besten kurmäßig anwenden! Eine Woche 3 x 3 Tabletten, danach für
 einige Wochen 1-2 Tabletten pro Tag. So füllen sich die Speicher und sie bleiben 3 Monate
 Top-Fit." Bestens vom Körper aufgenommen wird Kreatin gleichzeitig mit
 Vitamin-C-haltigen Speisen, schlecht in Kombination mit Kaffee oder in zu heißen
 Getränken. Auch sollte es nicht gleichzeitig mit gepökelten Fleisch- oder Wurstwaren
 verzehrt werden, da sich krebserregende Nitrosamine bilden können. In der Apotheke gibt
 es z. B. Kreatin-Energie-Tabletten oder Kreatin Optifit. "

 http://www.hbv.de/stage/professional/branchen/pharma/live_kongress_5.html
 "Gästeliste des Bauer Live Kongresses 10/11. Mai 2001"
 "68 Dr. Roland Kaske K&P Redaktionsbüro"

 http://www.super-illu.de/service/gesundheit/03289/8/sub.shtml
 "Dr. Roland Kaske (39) ist Sportwissenschaftler und Psychophysiologe. Er beschäftigt sich u. a. mit dem Zusammenspiel von Körper und Seele.
 (Mai 1997)"

 http://www.apothekennachrichten.de/archiv06/Na2406-02.htm
 "Bei den Studienteilnehmern, die im Mittel 405 µg Folsäure pro Tag aufnahmen, lag das relative Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, bei 0,79 und das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei 0,86 gegenüber der Gruppe, die nur 99 µg Folsäure täglich aufnahm. Folsäure senkt das Risiko für Schlaganfall und kardiovaskuläre Erkrankungen, folgern die Wissenschaftler. Sie empfehlen daher zur Prävention den Folsäuregehalt in Lebensmitteln zu erhöhen. In einem begleitenden Kommentar werden jedoch weitere Untersuchungen gefordert, um die optimale Menge an Folsäure zu bestimmen. Dr. Roland J. Kaske, Präsident des Europäischen Instituts für Fitness und Ernährung, empfiehlt eine Tagesdosis von 300 bis 400 µg."

 
 
mehr von diesem Büro
http://www.google.de/search?q=Redaktionsb%C3%BCro+08166&num=100&hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&as_qdr=all&filter=0


Antworten:
 
DAS Forum f. Medizin, Heilkunde und Medizinkritik  
---------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
« Last Edit: October 25, 2009, 10:04:27 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #12 on: October 26, 2009, 09:41:48 AM »

Es geht Schlag auf Schlag. Hier die neueste Meldung unseres Buschfunks:


http://www.sabona.de/

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------
Schnelle Hilfe&#8220; bei Problemen gibt es von 08:00 bis 17:00 Uhr unter:
Tel.-Nr.: 0 28 21&#8211;72 77 0
Fax-Nr.: 0 28 21&#8211;72 77 40

Wir sind gerne für Sie da.

Ihre Sabona-Naturarzneimittel
(Abteilung der MIT Gesundheit GmbH )
--------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Buschfunk:
"Da habe ich eben angerufen. Die Frau am Telefon sagte mir, daß sie nicht
selbst Herstellern, sondern das bei Lohnfertigern machen lassen.
Die Frau am Telefon sagte mir, daß sie apothekenpflichtige Produkte haben.
Ich könnte die über Apotheken bestellen."


Das bedeutet:

Damit haben Kroll und Merges ALLES, was man zur Herstellung eines Medikaments braucht: die Verbindungen für Studien, die Planung der Studien, und die Lohnfertigung des Medikaments. Und auch den Vertriebsweg (siehe unten). Also alles das, was Klingelhöller angeblich nicht bekommen konnte.

Wenn  Merges das Zeug herstellen konnte, warum hat ER es denn nicht vertrieben? Er war doch schon im Markt drin.

"apothekenpflichtige Produkte"  Der Vertriebsweg ist klar: über Apotheken!

Das heißt, daß der Vertriebsweg über die Apotheken auch von Merges bedient werden kann. Dem Vertrieb stand also NICHTS im Weg. Er, Merges, hätte das ohne Probleme machen können!

Mit der Filmsequenz mit Merges und Kroll liefert Martens in seinem Film
genau die Argumente, die ihn glasklar widerlegen ... So dumm, daß er DAS
nicht gesehen hat, KANN er nicht sein.



.
« Last Edit: October 26, 2009, 10:27:45 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #13 on: October 26, 2009, 10:00:58 AM »

http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E059F1C61BD8E46D5B15ED46606F3E165~ATpl~Ecommon~Scontent.html

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
Medienkritik
Ein Wundermittel aus dem Geist der Pharmakritik

Von Stefan Niggemeier

Entgleiste Kritik an der Pharmaindustrie: Klaus Martens
[...]

Martens Hauptfehler war es zu glauben, dass sein Film überzeugender würde, wenn er alle Widersprüche wegließe, alles, was nicht seiner These von der bösen Pharmaindustrie entsprach, die ein wirkungsvolles Mittel aus schlechten Gründen verhindere. Falls diese Strategie je funktioniert hat, ist sie im Internetzeitalter jedenfalls vorbei, wo sich jeder selbst auf die Suche nach Quellen und Widersprüchen machen kann.

Sogar Journalisten.

------------------------------------------------
[*/QUOTE*]






.
« Last Edit: October 26, 2009, 10:01:21 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #14 on: October 26, 2009, 10:33:43 AM »

multiresistent meldet am 26.10.2009 eine Änderung in einer Web-Seite der ARD, in dieser:

http://gesundheit.blogger.de/stories/1511299/

http://www.daserste.de/doku/allroundbeitrag_dyn~uid,bbpwtmokgya7af7p~cm.asp

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
23.10.2009

Heilung unerwünscht

Brief des Autors Klaus Martens

Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Dokumentation "Heilung unerwünscht". Weil es so viele Zuschriften sind, die mich erreicht haben, versuche ich mit diesem Schreiben möglichst allen Interessierten gerecht zu werden.

Nach Ausstrahlung von "Heilung unerwünscht" ergibt sich folgende Situation: Der Eigentümer der Patentrechte versucht jetzt, mit Hilfe eines Geschäftspartners, den er bereits gefunden hat, die B12-Creme unter der Bezeichnung "Regividerm" in eigener Regie auf den Markt zu bringen. Wenn das gelingt – und die Aussichten sind durchaus positiv – wird sie demnächst, vermutlich noch in diesem Jahr, als Medizinprodukt in den Apotheken angeboten werden. Die Stückzahlen werden natürlich nicht so hoch sein, dass sie dem Bedürfnis nach einem solchen Medikament entsprechen werden. Aber ein Anfang wäre damit geschafft.

Es gibt im Übrigen auch einen Kontakt zwischen Erfinder und Patentbesitzer. Den Kontakt zu beiden können wir leider nicht vermitteln, werden aber alle Zuschriften weiterleiten.

Solange es "Regividerm" allerdings nicht zu kaufen gibt, sind die Patienten darauf angewiesen, dass ihr Arzt auf die sogenannte Apothekenlösung zurückgreift. Und das bedeutet, er lässt die Creme nach der Originalrezeptur in der Apotheke anrühren. Das ist möglich, weil das europäische Patentrecht ausdrücklich die Freiheit der ärztlichen Therapie garantiert.

Der Film "Heilung unerwünscht" wird am 30. November 2009 um 22.00 Uhr im WDR Fernsehen in der Reihe "die story" wiederholt. Falls Sie den Film im Ersten nicht oder nur in Teilen gesehen haben oder Interesse daran haben, ihn in einer anderen Fassung zu sehen: "Heilung unerwünscht" wird am Freitag, den 23. Oktober 2009 um 22 Uhr in einer 60minütigen Fassung auf dem Sender PHOENIX ausgestrahlt. In diesem Film werden noch weitere Details der B12-Geschichte erzählt.

 
Bildunterschrift:
Das Buch zur Sendung mit Rezept der Salbe erscheint Anfang November 2009 im DuMont Buchverlag

Ansonsten empfehle ich Ihnen, im Internet unter dem Stichwort "Regividerm" die weitere Entwicklung der Creme zu beobachten.

Mit freundlichen Grüßen aus Köln,

Klaus Martens


Rezept zur Salbe
Hart aber fair
Die B12-Creme ist noch nicht auf dem Markt zu bekommen – aber Ihr Arzt hat die Möglichkeit, die Creme für Sie bei einem Apotheker anrühren zu lassen.
------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Wie das Leben so spielt. Am 23.10. war der Text noch kurz und es gab den Hinweis, man möge sich doch im Internet informieren.

Nun, im Netz informieren brachte allerlei ans Licht, das Kartenhaus des Herrn Martens stürzte in wenigen Stunden ein. Aber nicht erst am 23.10, sondern gleich nach der 1. Sendung am 19.10.2009!

Heute, am 26.10.2009, steht an der gleichen URL ein längerer Text und der Hinweis auf das Internet fehlt...


http://www.daserste.de/doku/allroundbeitrag_dyn~uid,bbpwtmokgya7af7p~cm.asp

[*QUOTE*]
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26.10.2009

Heilung unerwünscht

Brief des Autors Klaus Martens

Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer,

die Fernsehdokumentation über die B12 Creme „Regividerm“ hat in den Printmedien hohe Wellen geschlagen, Verschwörungstheorien und Spekulationen in die Welt gesetzt. Den Vorwurf einer gezielten Werbekampagne für ein Medizinprodukt weise ich entschieden zurück.

Ich fasse die Fakten zu den einzelnen Punkten zusammen:

1. Was die aktuelle Entscheidung über die Produktion der B12 Creme mit meinem Film zu tun hat.

Dass sich jetzt eine Schweizer Firma gefunden hat, die gemeinsam mit dem Besitzer der Patente, Rüdiger Weiss, die Creme produzieren will, ist reiner Zufall. In dem Dokumentarfilm wird darüber berichtet, dass der gegenwärtige Eigentümer der Patentrechte sich entschlossen hatte, zusammen mit einem Partner die B-12-Creme selbst herzustellen. Das versucht er übrigens schon seit über einem Jahr. In der 60-minütigen Fassung von „Heilung unerwünscht“, die am Freitag um 22 Uhr auf dem Sender Phoenix gesendet wurde, nimmt dazu einer der Partner Stellung, der nach meiner Kenntnis auch heute noch neben dem schweizer Unternehmen beteiligt ist.

Im Kommentartext des Films heißt es:

"Der neue Patentbesitzer hat sich nun mit einem kleinen Arzneimittelhändler zusammengetan, um die Creme doch noch in eigener Initiative herzustellen. Ein mühseliger und kostspieliger Versuch, von dem sie nicht sicher sind, dass er überhaupt funktioniert." Dann folgt der Satz von Dr. K. Merges (MIT Handel):

"Es sind so viele Patienten, dass wir als kleine Firma gar nicht alle erreichen können. Dazu fehlt uns die Power. Das müssen wir zugeben."

Im September ergab sich eine Zusammenarbeit mit einem Schweizer Kleinunternehmen (nicht etwa einem Pharmakonzern), das eine erste Charge von 28.000 Tuben herstellen will. Ob die Creme tatsächlich ab Mitte November lieferbar sein wird, bleibt bis heute offen, obwohl bereits eine Pharmazentralnummer in den Datenbanken der deutschen Apotheken vorhanden ist. Aufgrund meines Kenntnisstandes wäre in dem Film die Aussage, "die Creme kommt auf den Markt" voreilig und leichtfertig gewesen. Denn es gibt immer noch mögliche Hürden.


2. Zur Aussagefähigkeit der vorhandenen Studien.

Die Voraussetzungen für den Verkauf der Creme sind mit der Zulassung als Medizinprodukt der Klasse 2 geschaffen worden. Klinische Studien der Professoren Markus Stücker, Peter Altmeyer und Clemens Allgaier (Universität Leipzig) sind von dem Erfinder (nicht von dem gegenwärtigen Patentinhaber) in Auftrag gegeben worden. Die Ergebnisse führten dazu, dass die Creme unter der Bezeichnung Regividerm vom TÜV nach dem MedProGes. eine Zulassung erhielt. Für die Zulassung sind keine Massentests vorgesehen, sondern Studien, die nach so genannten Signifikanz-Kriterien durchgeführt werden. Die Bochumer Studie mit 48 Probanden ist in diesem Verfahren für eine Zulassung offensichtlich hinreichend aussagekräftig. Die Studie von Allgaier untersuchte zudem den Wirkungsmechanismus des Medikaments. Dass die Studien von dem Erfinder bzw. Eigentümer in Auftrag gegeben werden, ist bei Medikamenten die Regel. Die Zulassungsstelle prüft die Aussagekraft der jeweiligen Studien. Dies ist das branchenübliche Verfahren. Inzwischen ist die B12-Creme übrigens auch für Kinder ab einem Jahr zugelassen.

Im Jahre 2008 wurde im US-amerikanischen Spartanburg eine unabhängige, nicht in Auftrag gegebene Studie an Kindern durchgeführt, dessen Autor Januchowski in dem Film die Wirkung der Rezeptur, die er aus den Veröffentlichungen von Stücker/Altmeyer kannte, bestätigte.

Die Wirksamkeit des Vitamins B12 ist auf seine Funktion als so genannter Stickstoffmonoyd (NO) Fänger zurückzuführen. NO ist am Stoffwechsel der Haut beteiligt. Weitere positive Funktionen des B-12 (Cyanocobalamin) werden in der Wissenschaft diskutiert. Von einem Wundermittel war von meiner Seite aus nie die Rede.


3. Warum ich das Buch "Heilung unerwünscht" schrieb.

Während der Recherchearbeiten zu dem Film "Heilung unerwünscht" traf ich auf eine Fülle von Materialien, die eine lückenlose Dokumentation der Entstehung und Entwicklung eines Medikaments - der B12 "Regividerm" – ermöglichten.

Die Ergebnisse meiner Recherche machten aber auch deutlich, dass die pharmazeutische Branche eine Produktpolitik verfolgt, die darauf zielt, die eigene Produktpalette vor möglichen, auch besser wirkenden Innovationen zu schützen. Für diese zusätzlichen Facetten meines Themas fand sich naturgemäß in meinem Dokumentarfilm über die B12 Creme kein Platz. Daher entschied ich mich, das Thema in ausführlicherer Form noch einmal als Buch aufzuarbeiten.


4. Warum ich bei "hart aber fair" auftrat.

In die "hart aber fair"-Sendung "Schweinegrippe-Impfung ja oder nein" lud mich die Redaktion ein, weil ich mich über den Rahmen meiner Einzelfallgeschichte hinaus in meinem Buch mit dem Thema "Macht und Marktstellung der Pharmaindustrie" beschäftigt habe.

Klaus Martens
 

Rezept zur Salbe
Hart aber fair
Die B12-Creme ist noch nicht auf dem Markt zu bekommen – aber Ihr Arzt hat die Möglichkeit, die Creme für Sie bei einem Apotheker anrühren zu lassen.
------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

archiviertes Beweisstück:
http://www.transgallaxys.com/~aktenschrank/Schleichwerbung_imFernsehen/Offener_Brief_von_Klaus_Martens_WDR_Heilung_unerwuenscht.html

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« Last Edit: October 30, 2009, 06:25:31 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
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ama

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #15 on: October 26, 2009, 11:41:41 AM »

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
Der PJ-Ratgeber

MIT:
 1   Vertrieb von Arzneimitteln
 2   Marketing, Zulassung, Pharmakovigilanz, Med.-Wiss.
 3   Nach Vereinbarung
 4   Ja. Einholen von Angeboten
 5   Nein
 6   Falls gewünscht kann auch eine Praktikantenstelle in einer Apotheke vor oder
     nach dem Industriepraktikum vermittelt werden.
 7   MIT Gesundheit GmbH
     Flutsatr. 74
     47533 Kleve
     02821 72770
     Dr. J. K. Merges

[...]
35
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[*/QUOTE*]
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Humungus

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #16 on: October 27, 2009, 07:33:43 AM »

Meinen Glückwunsch dem fleißigen Pusher zu seinem Mediencoup. Er kann nun einige Monate lang groß absahnen, bis endlich klar wird, dass das Zeug genausoviel bringt wie eine ganz normale Fettcreme.

Man fragt sich doch, warum er es nicht schon längst in Eigenregie durchgeführt hat. Wenn ich eine Idee hätte, die Hunderte von Millionen wert wäre, würde ich bei meiner Omma einen Kleinkredit aufnehmen und mir einen großen Topf kaufen. Einen Apotheker dazu mieten und: fertig ist die Laube!

Aber gut: mundus vult decipi.
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Ironie und Zynismus sind die gewaltigen Palliative unüberwundenen Leides.

ama

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #17 on: October 27, 2009, 09:52:17 AM »

Humungus postete:
>Meinen Glückwunsch dem fleißigen Pusher zu seinem Mediencoup.

Die Frage ist, WER denn der große Pusher ist. Ist es Martens oder sind es Leute, die ihn und andere (wie Plasberg) hereingelegt haben?


>Er kann nun einige Monate lang groß absahnen, bis endlich klar wird,
>dass das Zeug genausoviel bringt wie eine ganz normale Fettcreme.

Das ist von Anfang an klar UND TROTZDEM kaufen die Leute in ihrer unermeßlichen Blödheit. Das sieht man in den Foren. Obwohl dort der Schwindel aufgedeckt wird, tauchen immer wieder die Stimmen auf : "ABER ICH WILL ES PROBIIIIIIIIIIIIIIIIEREN!!!!!"


>Man fragt sich doch, warum er es nicht
>schon längst in Eigenregie durchgeführt hat.

Das war DIE Frage, die bei dem Thema SOFORT auf dem Tisch war!

JEDER APOTHEKER kann doch eine Produktion hochziehen. Es gibt unzählige Produkte, wo das der Fall ist. Früher gab es viele Hustenpastillen und anderes Zeug, das auch heute noch als Besonderheit (und damit teuer!) in Apotheken verkauft wird.

Ein Apotheker ist per definitionem ein Hersteller. Wegen der Fertigprodukte in den Auslagen und den Verkaufsräumen wird das aber vergessen.

Die Produktion ist das, worin Apotheker ausgebildet werden. DAS STUDIEREN SIE!

Früher sah man die Leute noch an ihren Waagen hantieren, mit den vielen Pulverflaschen und -Töpfen werkeln. Salben rühren, im Hintergrund große Wände mit Regalen voller Flaschen, Wandschränken mit hunderten Schuladen voller Tüten und Gläser. DAS ist der Beruf des Apothekers, genau das! Aber heute ist das in die Hinterzimmer verschoben.

Hier ein Blick in eine Krankenhausapotheke:

http://www.vincenz.de/cms/HP_do.php?id=5



BILD: http://www.vincenz.de/HP/apotheke.jpg

Das sind echte Profis. Menschen in ihrem Beruf. Man sieht sie nicht. Aber sie sind da. Überall im Land gibt es sie. Man muß bloß hinsehen.


Die Leute haben eine völlig falsche Vorstellung vom Beruf des Apothekers. Ein Apotheker ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der im Lohnauftrag Produkte herstellt. Die Produktionsanweisungen sind die Rezepte der Ärzte sowie das pharmazeutische Grundwissen, das er im Studium lernt. Sonst könnte man ungelernte Hausfrauen an die Kasse setzen wie im Supermarkt und die Tüten rüberreichen.

Wenn Klingelhöller und Kollege Chemiker (der in dem Fall die Mixturen wohl selbst angerührt hat) zu einem Apotheker gegangen wären, hätten sie mit dem als Dritten im Boot die Produktion hochfahren können. Von Anfang an hätte es einen Verkaufspreis höher als Herstellungspreis gegeben, so daß, WENN DIE SALBE FUNKTIONIERT HÄTTE, man nach kurzer Zeit in die Gewinn- und Expansionsphase gekommen wäre. Das einzige, was sie noch gebraucht hätten, wäre ein guter Steuerberater gewesen.

Und hier, schon wieder, ein Rätsel: Wenn Martens wirklich ein Fachjournalist für Wirtschaft ist, wieso hat er das nicht gewußt. Wieso hat er sich nicht mit dem Thema wenigstens so weit beschäftigt, daß er sich EINGELESEN hätte? Wenn er, pöhse Welt ringsum, Angst vor anderen Journalisten und pöhsen Mächten hat, die nach SEINER Story trachten, er hätte nichts sagen brauchen, er hätte bloß lesen müssen.

Ist Martens wirklich so ein Totalversager, daß er DAS nicht getan hat? Hat er wirklich NICHTS gelesen?

Diese Frage muß, spätestens nach der Bruchlandung, Frank Plasberg stellen. Und, spätestens jetzt, muß auch hierzu Frank Plasberg eine PAUSIBLE Antwort geben. Seine Pseudozerknirschung, wenn auch nicht so theatralisch wie die von Martens, über die EINBETTUNG der Salben-PR, ist doch durchsichtig wie eine Glasscheibe. Und die hat nun auch noch KLIRR! gemacht...

Da ist ein Scherbenhaufen. Aber es macht ihnen nichts. Denn sie schweben darüber...
 

>Aber gut: mundus vult decipi.

Nicht gut. Aber wahr.



>Wenn ich eine Idee hätte, die Hunderte von Millionen wert wäre,
>würde ich bei meiner Omma einen Kleinkredit aufnehmen und
>mir einen großen Topf kaufen. Einen Apotheker dazu mieten
>und: fertig ist die Laube!


Das ist der Punkt. Was davon haben Klingelhöller und Partner damals gemacht? Wie ist deren Verbindung mit Merges und Kroll? Merges und Kroll SIND DOCH Profis auf dem Gebiet der Studien und der Vermarktung. Merges ist Hersteller. Sabona ist SEINE Ware. Er rührt nicht selbst, er läßt bei Lohnfertigern produzieren.

Das sind Profis, die ihr Wissen an Andere VERKAUFEN. Haben diese beiden, Merges und Kroll, denn nichts getan, Klingelhöller und Partner ihre Dienstleistungs zu verkaufen? Haben sie nicht wenigstens den kleinsten VERSUCH gemacht, sie zu beraten?  Sind sie wirklich so schlechte Geschäftsleute? Ein Blick in das Angebot von Sabona zeigt, daß Sabona ein florierendes Geschäft ist. Merges und Kroll sind Profis. Die verstehen ihr Geschäft.

Versteht Martens das nicht? Er hatte BEIDE vor der laufenden Kamera. Er hat sie interviewt. Kam da nicht so ein klitzekleiner Funke, eine Inspiration, ein Blättchen vom Baum der Erkenntnis? Nicht? Nein? Und dann... dann stellt sich Martens hin, FACHjournalist, und erzählt episch und tragend und emotional (Kinder sind immer gut!, kranke besonders) DIE GROSSE TRAGÖDIE von der Verschwörung (langsam wird's griechisch...) der BIG PHARMA gegen zwei Kleine (genial, aber arm, Retter der Menschheit).

Wenn schon Theater, dann richtig. Dort heißt der Fachbegriff für so etwas "Schmiere". Den kann man wörtlich nehmen.

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« Last Edit: October 27, 2009, 09:41:29 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #18 on: October 27, 2009, 09:46:47 PM »

http://www.wieso-cert.de/wieso_cert.php

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
Die WIESO CERT ist eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Zertifizierung con Qualitätsmanagementsystemen speziell im Gesundheitswesen.

[...]

Unsere Auditoren:
Dr. med. Dr. rer. nat. Michael Kroll

Persönliche Daten
Name:     Dr. med. Dr. rer. nat. Michael Kroll
Geburtsdatum:    01.08.1956
Geburtsort:    Lüdenscheid
Kontaktdaten
Telefon:    (02 21) 17 05 06-50
Telefax:    (02 21) 17 05 06-59
E-Mail:    michael.kroll@wieso-cert.de

Tätigkeit bei der WIESO CERT GmbH
Lead Auditor DIN EN ISO 9001
Interne Organisation, Vertrieb und Kundenpflege
Expertise und Erfahrungen
Facharzt für Allgemeinmedizin, Diplom-Chemiker
"Ärztlicher Qualitätsmanager"
DGQ-Auditor
seit 10 Jahren im Qualitätsmanagement tätig, ca. 200 Audits

Vita und StudiumStudium/Ausbildung:  
 1975-1986    Studium der Humanmedizin und Chemie mit Promotionen an den Universitäten Marburg, Berlin, Freiburg
    1997-1998    Abteilungsleiter Klinische Forschung 3M Medica GmbH, Borken

Beruflicher Werdegang:
    1987-1991    Arzt im Praktikum und Assistenzart an der Neurochirurgischen Abteilung der Universitätsklinik Heidelberg
    1991-2001    Weiterbildung "Allgemeinmedizin" und "Klinische Pharmakologie" in Wiesbaden, Bad Nauheim, Aschaffenburg, Neuss, Kleve
    seit 2002    Geschäftsführer Klifo-Med GmbH, Qualitäts- und Risikomanagementprojekte, Arzneimittelzulassungen
    seit 2003    Niederlassung als Allgemeinmediziner in Kleve
    seit 2005    Lead Auditor bei der WIESO CERT GmbH

[...]

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[*/QUOTE*]
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« Last Edit: October 27, 2009, 09:49:48 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #19 on: October 31, 2009, 03:33:43 AM »

http://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/BJNR006049965.html

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)

HWG

Ausfertigungsdatum: 11.07.1965

Vollzitat:

"Heilmittelwerbegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 984) geändert worden ist"Stand:    Neugefasst durch Bek. v. 19.10.1994 I 3068;
     zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 26.4.2006 I 984
[...]

§ 1
(1)  Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Werbung für
1.
Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes,

1a.
Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes,
2.
andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier bezieht, sowie operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.
(2) Andere Mittel im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind kosmetische Mittel im Sinne des § 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Gegenstände im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind auch Gegenstände zur Körperpflege im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes.
(3) Eine Werbung im Sinne dieses Gesetzes ist auch das Ankündigen oder Anbieten von Werbeaussagen, auf die dieses Gesetz Anwendung findet.
(4) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Werbung für Gegenstände zur Verhütung von Unfallschäden.
(5) Das Gesetz findet keine Anwendung auf den Schriftwechsel und die Unterlagen, die nicht Werbezwecken dienen und die zur Beantwortung einer konkreten Anfrage zu einem bestimmten Arzneimittel erforderlich sind.
(6) Das Gesetz findet ferner keine Anwendung beim elektronischen Handel mit Arzneimitteln auf das Bestellformular und die dort aufgeführten Angaben, soweit diese für eine ordnungsgemäße Bestellung notwendig sind.

§ 2
[...]

§ 3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1.
wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2.
wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a)
ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b)
bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,

c)
die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
3.
wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
a)
über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b)
über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen
gemacht werden.


§ 3a
Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten. Satz 1 findet auch Anwendung, wenn sich die Werbung auf Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen bezieht, die nicht von der Zulassung erfasst sind.

§ 4
(1) Jede Werbung für Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes muß folgende Angaben enthalten:
1.
den Namen oder die Firma und den Sitz des pharmazeutischen Unternehmers,
2.
die Bezeichnung des Arzneimittels,
3.
die Zusammensetzung des Arzneimittels gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe d des Arzneimittelgesetzes,
4.
die Anwendungsgebiete,
5.
die Gegenanzeigen,
6.
die Nebenwirkungen,
7.
Warnhinweise, soweit sie für die Kennzeichnung der Behältnisse und äußeren Umhüllungen vorgeschrieben sind,
7a.
bei Arzneimitteln, die nur auf ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, der Hinweis "Verschreibungspflichtig",
8.
die Wartezeit bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Eine Werbung für traditionelle pflanzliche Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert sind, muss folgenden Hinweis enthalten: "Traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Anwendung bei ... (spezifiziertes Anwendungsgebiet/spezifizierte Anwendungsgebiete) ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung".
(1a) Bei Arzneimitteln, die nur einen arzneilich wirksamen Bestandteil enthalten, muß der Angabe nach Absatz 1 Nr. 2 die Bezeichnung dieses Bestandteils mit dem Hinweis: "Wirkstoff:" folgen; dies gilt nicht, wenn in der Angabe nach Absatz 1 Nr. 2 die Bezeichnung des Wirkstoffs enthalten ist.
(2) Die Angaben nach den Absätzen 1 und 1a müssen mit denjenigen übereinstimmen, die nach § 11 oder § 12 des Arzneimittelgesetzes für die Packungsbeilage vorgeschrieben sind. Können die in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a und c und Nr. 5 des Arzneimittelgesetzes vorgeschriebenen Angaben nicht gemacht werden, so können sie entfallen.
(3) Bei einer Werbung außerhalb der Fachkreise ist der Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt anzugeben. Bei einer Werbung für Heilwässer tritt an die Stelle der Angabe "die Packungsbeilage" die Angabe "das Etikett" und bei einer Werbung für Tierarzneimittel an die Stelle "Ihren Arzt" die Angabe "den Tierarzt". Die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1, 3, 5 und 6 können entfallen. Satz 1 findet keine Anwendung auf Arzneimittel, die für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind, es sei denn, daß in der Packungsbeilage oder auf dem Behältnis Nebenwirkungen oder sonstige Risiken angegeben sind.
(4) Die nach Absatz 1 vorgeschriebenen Angaben müssen von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt, abgegrenzt und gut lesbar sein.
(5) Nach einer Werbung in audiovisuellen Medien ist der nach Absatz 3 Satz 1 oder 2 vorgeschriebene Text einzublenden, der im Fernsehen vor neutralem Hintergrund gut lesbar wiederzugeben und gleichzeitig zu sprechen ist, sofern nicht die Angabe dieses Textes nach Absatz 3 Satz 4 entfällt. Die Angaben nach Absatz 1 können entfallen.
(6) Die Absätze 1, 1a, 3 und 5 gelten nicht für eine Erinnerungswerbung. Eine Erinnerungswerbung liegt vor, wenn ausschließlich mit der Bezeichnung eines Arzneimittels oder zusätzlich mit dem Namen, der Firma, der Marke des pharmazeutischen Unternehmers oder dem Hinweis: "Wirkstoff:"geworben wird.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4a
[...]

§ 5
[...]

§ 6
Unzulässig ist eine Werbung, wenn
1.
Gutachten oder Zeugnisse veröffentlicht oder erwähnt werden, die nicht von wissenschaftlich oder fachlich hierzu berufenen Personen erstattet worden sind und nicht die Angabe des Namens, Berufes und Wohnortes der Person, die das Gutachten erstellt oder das Zeugnis ausgestellt hat, sowie den Zeitpunkt der Ausstellung des Gutachtens oder Zeugnisses enthalten,
2.
auf wissenschaftliche, fachliche oder sonstige Veröffentlichungen Bezug genommen wird, ohne daß aus der Werbung hervorgeht, ob die Veröffentlichung das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, den Gegenstand oder ein anderes Mittel selbst betrifft, für die geworben wird, und ohne daß der Name des Verfassers, der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden,
3.
aus der Fachliteratur entnommene Zitate, Tabellen oder sonstige Darstellungen nicht wortgetreu übernommen werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 7
[...]

§ 8
[...]

§ 9
[...]

§ 10
[...]

§ 11
(1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden
1.
mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf,
2.
mit Angaben, daß das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, der Gegenstand oder das andere Mittel ärztlich, zahnärztlich, tierärztlich oder anderweitig fachlich empfohlen oder geprüft ist oder angewendet wird,
3.
mit der Wiedergabe von Krankengeschichten sowie mit Hinweisen darauf,
4.
mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels,
5.
mit der bildlichen Darstellung
a)
von Veränderungen des menschlichen Körpers oder seiner Teile durch Krankheiten, Leiden oder Körperschäden,
b)
der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung,
c)
des Wirkungsvorganges eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels am menschlichen Körper oder an seinen Teilen,
6.
mit fremd- oder fachsprachlichen Bezeichnungen, soweit sie nicht in den allgemeinen deutschen Sprachgebrauch eingegangen sind,
7.
mit einer Werbeaussage, die geeignet ist, Angstgefühle hervorzurufen oder auszunutzen,
8.
durch Werbevorträge, mit denen ein Feilbieten oder eine Entgegennahme von Anschriften verbunden ist,
9.
mit Veröffentlichungen, deren Werbezweck mißverständlich oder nicht deutlich erkennbar ist,
10.
mit Veröffentlichungen, die dazu anleiten, bestimmte Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden beim Menschen selbst zu erkennen und mit den in der Werbung bezeichneten Arzneimitteln, Gegenständen, Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln zu behandeln, sowie mit entsprechenden Anleitungen in audiovisuellen Medien,
11.
mit Äußerungen Dritter, insbesondere mit Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben, oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen,
12.
mit Werbemaßnahmen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder unter 14 Jahren richten,
13.
mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren, deren Ergebnis vom Zufall abhängig ist,
14.
durch die Abgabe von Mustern oder Proben von Arzneimitteln oder durch Gutscheine dafür,
15.
durch die nicht verlangte Abgabe von Mustern oder Proben von anderen Mitteln oder Gegenständen oder durch Gutscheine dafür.
Für Medizinprodukte gilt Satz 1 Nr. 6 bis 9, 11 und 12 entsprechend.
(2) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen nicht mit Angaben geworben werden, die nahe legen, dass die Wirkung des Arzneimittels einem anderen Arzneimittel oder einer anderen Behandlung entspricht oder überlegen ist.

§ 12
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführten Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen, die Werbung für Arzneimittel außerdem nicht auf die Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt B dieser Anlage aufgeführten Krankheiten oder Leiden beim Tier. Abschnitt A Nr. 2 der Anlage findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
(2) Die Werbung für andere Mittel, Verfahren, Behandlungen oder Gegenstände außerhalb der Fachkreise darf sich nicht auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung dieser Krankheiten oder Leiden beziehen. Dies gilt nicht für die Werbung für Verfahren oder Behandlungen in Heilbädern, Kurorten und Kuranstalten.

§ 13
Die Werbung eines Unternehmens mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ist unzulässig, wenn nicht ein Unternehmen mit Sitz oder eine natürliche Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nach diesem Gesetz unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann, ausdrücklich damit betraut ist, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten zu übernehmen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 14
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


§ 15
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 3a eine Werbung für ein Arzneimittel betreibt, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt und das nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen ist oder als zugelassen gilt,
2.
eine Werbung betreibt, die die nach § 4 vorgeschriebenen Angaben nicht enthält oder entgegen § 5 mit der Angabe von Anwendungsgebieten wirbt,
3.
in einer nach § 6 unzulässigen Weise mit Gutachten, Zeugnissen oder Bezugnahmen auf Veröffentlichungen wirbt,
4.
entgegen § 7 Abs. 1 und 3 eine mit Zuwendungen oder sonstigen Werbegaben verbundene Werbung betreibt,
4a.
entgegen § 7 Abs. 1 als Angehöriger der Fachkreise eine Zuwendung oder sonstige Werbegabe annimmt,
5.
entgegen § 8 eine dort genannte Werbung betreibt,
6.
entgegen § 9 für eine Fernbehandlung wirbt,
7.
entgegen § 10 für die dort bezeichneten Arzneimittel wirbt,
8.
auf eine durch § 11 verbotene Weise außerhalb der Fachkreise wirbt,
9.
entgegen § 12 eine Werbung betreibt, die sich auf die in der Anlage zu § 12 aufgeführten Krankheiten oder Leiden bezieht,
10.
eine nach § 13 unzulässige Werbung betreibt.
(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer fahrlässig dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.
[...]
------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Das als Vorspann zu dem folgenden Interview von Dr. Roland Kaske und den von ihm gemachten Einlassungen.

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« Last Edit: October 31, 2009, 04:02:07 AM by ama »
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« Reply #20 on: October 31, 2009, 03:53:21 AM »

Der Herr Roland Kaske machte in einem Interview folgende Einlassungen:

http://www.ffh.de/downloads/kaske_new.mp3

Damit es nicht heißt, ich würde aus dem Zusammenhang reißen, das Corpus Delicti erst mal vollständig:

Das Transkript:

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
Interviewer:
Herr Kaske, da gabs diese Reportage am Montag und da hat ein Journalist, glaube ich, eine kleine Lawine losgetreten. Es geht um eine Salbe gegen die Leiden bei Neurodermitis und Schuppenflechte.
Sie werden diese Salbe jetzt herstellen. Haben Sie mit dieser vehementen Reaktion auch gerechnet?
Ich glaube, Sie geben den ganzen Vormittag schon Interviews dazu.

Kaske
Ja, das ist richtig und natürlich auch schön für uns. Damit haben wir überhaupt nicht gerechnet
Derweil, das ist ein absoluter Zufall, daß der Redakteur halt diesen Fall recherchiert hat, den wir als Firma gar nicht im Fokus haben, sondern uns ist ja daran gelegen, daß wir diese Salbe Regividerm in den Markt bringen.

Interviewer:
Was kann diese Salbe?

Kaske:
Die Salbe, das ist eine Kombination von B12 und Avocado-Öl und das repariert den, äh, die Hautzellen und
hilft somit die Psoriasis, also die Schuppenflechte, oder Neurodermitis eben zu lindern, genau wie es in dem Film dargestellt wurde. Und das Ganze ist ein sogenanntes Medizinprodukt der Klasse Zwo, Das heißt ein ganz normales Medikament und wurde eben auch durch Studien äh äh bewiesen und dann eben im August dieses Jahres zugelassen...
Es war natürlich ein absoluter Zufall, daß der Herr Martens da 'nen Film darüber gedreht hat.
Und jetzt sind wir natürlich in der Firma mit allen Kräften beschäftigt, daß wir das rechtzeitig in den Markt bringen können. Und, so wie's aussieht, jetzt, werden wir das am 15. November... ist das in den ganzen Apotheken in Deutschland erhältlich.

Interviewer:
Also, jetzt geht es auf einmal sehr schnell. Der Herr Martens hat ja auch sehr schön beschrieben, wie die Pharmakonzerne da überhaupt nicht drauf angesprungen sind. Können Sie sich das erklären?

Kaske:
Also, das hat mit Mavena gar nichts zu tun. Weil...
Das haben die natürlich so recherchiert... Das wissen wir nicht.

Aber, was, warum kam Mavena? Das ist vielleicht für den Hörer auch sehr interessant.

Und zwar, Mavena kam deswegen dazu, weil die vorher schon in der Balneophototherapie
das ist das, was Sie kennen, wenn man im Toten Meer badet,
die segensreiche Wirkung des Toten-Meer-Salzes, da sind die sehr groß drin und haben viel Erfahrung und haben diese Balneophototherapie eben auch erstattungsfähig gemacht, so daß ein Patient, der Psoriasis hat oder Schuppenflechte, wenn der zum Hautarzt geht, dann bekommt der son Bad verschrieben. Und die Salbe Regividerm, da mußt dich halt nicht ins Bad legen. Die paßt halt zum Portfolio ideal dazu.
Und so kamen die zusammen.
Aber das hat jetzt eigentlich mit der Pharmaindustrie nichts zu tun. Das hat halt der Herr Martens recherchiert.

Interviewer:
Ja, ähm, jetzt ist diese Salbe, ja, wenn man das liest, klingt relativ einfach. Das ist aus nem Öl, aus nem Avocadoöl und Vitamin B12 irgendwie gemixt. Zwei Studenten in den achtziger Jahren sind da schon drauf gekommen. Ämm, greift man sich da vielleicht auch nicht son bißchen an den Kopf und sagt, mensch, das ist so leicht, da hätte man auch selber drauf gekommen können.

Kaske:
Ja, da haben Sie recht. Aber oft sind's ja die einfachen Sachen, die gerade wirken
Und die haben ja das Ganze dann eben durch Studien erhärtet. so daß es eben auch getestet worden ist.
Und daß die, äh das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit gesagt hat, ja, dem gebe ich den Status als Arzneimittel. Manchmal ist es ganz einfach. Wie Sie selbst sagen. Hätt ich nur das Rad als Erster erfunden.
Aber gut, wer die Idee hat, ist natürlich vornedran, das ist klar.

Interviewer:
Jetzt muß ich nochmal fragen für mein Verständnis. Also, die hatten das Medikament ja schon sehr lange erfunden. Und dann wäre der Weg, daß man an einen Vermarkter geht, der sich dann auch um die klinische Studie kümmert. Weil, die haben sie ja jetzt selber gemacht, diese Studie.

Kaske:
Ja, die Studie wurde dann gemacht von der Firma Regeneratio und das hat halt sehr, sehr lange gedauert. Und son Prozeß ist halt auch sehr kostenintensiv. Und die hatten auch Investoren gefunden, die das Ganze unterstützt haben. Aber bis sie dann die Salbe fertig entwickelt haben, war das Geld zuende.
Und sie brauchen natürlich auch immer Geld, um die Patienten zu informieren. Und das ist ja auch ziemlich teuer, die ganze Information für die Patienten da zu machen. Und da ging das Geld aus.
Und so wandte man sich dann halt an die Pharmaindustrie, wie es in dem Film geschildert wurde, die aber kein Interesse hatte, und dann hatte man die Firma Mavena gefunden. Und das hat alles der Herr Martens schön recherchiert.

Interviewer:
Das hat dann alles geklappt. Was wird sone Salbe kosten.  Wird die einigermaßen erschwinglich, beziehungsweise wird ja wahrscheinlich erstattet von den Kassen?

Kaske:
Die Creme ist, äh, frei verkäuflich, das heißt, es kann sich jeder Patient selber kaufen und wird 28,85 kosten.

Interviewer:
Wieviel hab ich dann? Wie lang komm ich damit hin?

Kaske:
Da kommen Sie, also es kommt natürlich darauf an, wie befallen die äh, die Hautpartien sind, aber so circa nen Monat sollten Sie da schon hinkommen.

Interviewer:
Nochmal zu dem, was die Salbe jetzt kann. Es gibt ja schon Medikamente und Salben gegen Neurodermitis. Was ist jetzt der Vorteil von dieser?

Kaske:
Der absolute Vorteil ist, daß es für Kinder ab ein Jahr geeignet ist.
Dann, daß es keinerlei Nebenwirkungen hat, und daß es für die Langzeittherapie geeignet ist.
Das ist ja oft das Problem von anderen Cremes, daß se die Haut sehr dünn machen.
Hier haben Sie keine Nebenwirkungen, und das ist eigentlich genau das, was der Patient haben will.

Interviewer:
Es Lohnt sich im Grunde für jeden Neurodermitis-  oder Schuppenflechtepatienten, das zumindest auszuprobieren, ob es bei ihm hilft.

Kaske:
Genau.
------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Dr. Roland Kaske wörtlich:

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit gesagt hat, ja,
dem gebe ich den Status als Arzneimittel.

------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Dr. Roland Kaske wörtlich:

[*QUOTE*]
------------------------------------------------
Der absolute Vorteil ist, daß es für Kinder ab
ein Jahr geeignet ist.
Dann, daß es keinerlei Nebenwirkungen hat,
und daß es für die Langzeittherapie geeignet ist.
------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Herr Staatsanwalt, Ihr Zeuge!
.
« Last Edit: October 31, 2009, 04:00:39 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #21 on: October 31, 2009, 04:20:19 AM »

Zitat aus

http://www.psoriasis-netz.de/themen/produkte-aktuell/regividerm.html

[*QUOTE*]
----------------------------------------------------------
Parma-Firmen bieten Millionen um das Patent in der Schublade verschwinden zu lassen ?
geschrieben von Schwarzfuss, 23.10.2009

Bei der ganzen Diskussion stößt mir folgendes auf:
Weiter oben hat jemand das "aktuelle" Rezept eingestellt, wie es auf der Hersteller-Homepage steht:

Zitat Beginn:
Deshalb möchten wir heute hier aus “erster Hand” und um allen Missverständnissen vorzubeugen die Inhaltsstoffe der Original Regividerm® Vitamin B 12 Salbe veröffentlichen.

Diese sind:

0,07 Gramm Vitamin B 12, 46 Gramm Avokadoöl, 45,42 Gramm Wasser, 8 Gramm TEGO ® Care PS, 0,26 Gramm Kaliumsorbat, 0,25 Gramm Zitronensäure"
Zitat Ende
Nun sollen Beiersdorf und andere Pharmariesen mehrere Millionen dafür geboten haben, um das Patent aufzukaufen, damit es NICHT produziert wird ?

Bei so einem "simplen Rezept" ( angeblich wollen sich ja EInige das zu Hause selbst mixen oder jede beliebige Apotheke könnte das ) Wenn eine Pharma-Firma tatsächlich Millionen dafür ausgeben würde, um es in die Schublade zu legen, wer würde denn den Pharmafirmen garantieren, dass nicht nächsten Monat ein ähnliches Patent mit nur leicht abgeänderter Mixtur
im Angebot ist ? Dann müssten die Firmen ja gleich wieder Millionen zur Verhinderung ausgeben! Welchen Sinn sollte das für diese Firmen machen ??

Diese Salbe ist KEIN Medikament, das Neurodermitis oder Psoriasis HEILT. Sie bekämpft genau wie 1000 andere Plegecremes und alle bisherigen Medikamente auch nur die Symtome.
Wenn sie das nebenwirkungsfreier und erfolgreicher tut, wie andere Salben, wäre das wirklich toll.
Aber der Film und die punktgenaue gleichzeitige Markteinführung sowie die zeitglieche Herausgabe des Buches
lassen den Verdacht erhärten, dass es sich hier vor allem um einen sehr geschickten Marketig- Gag handelt.

Zumal im Vorfeld , also noch vor der Ausstrahlung die Fachwelt
und Patientenorganisationen folgende Mail von einem Dr. Kaske Redaktionsbüro erhielten :
 
Zitat
............................................................................................................
Sehr geehrte Damen und Herren ,

wie Pharmakonzerne ein Medikament verhindern. Millionen Menschen leiden unter schweren Hauterkrankungen. Vielen könnte geholfen werden, wenn man sie mit einer neu erfundenen Spezial-Salbe behandeln würde. Das haben Wissenschaftler und Ärzte festgestellt. Doch die großen Pharmakonzerne weigern sich, die Erfindung auf den Markt zu bringen. Warum nur? Merken Sie sich den Termin für heute Abend vor - es lohnt sich. Mehr Informationen erhalten Sie in der Sendung.

Freundliche Grüße
Dr. Kaske GmbH & Co.KG

............................................................................................................
Zitat ende


Googelt mal selber deren Homepage !

Klar soll jeder Betroffene selbst frei entscheiden können, was er sich aufschmiert,aber bitte auf Grundlage welchen gesicherten Wissens ?
----------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Die Firma Dr. Kaske GmbH & Co.KG ...

.
« Last Edit: October 31, 2009, 04:21:01 AM by ama »
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« Reply #22 on: October 31, 2009, 12:48:47 PM »




[*QUOTE*]
------------------------------------------------------------------
 11
 Esowatch / Änderungswünsche / Der auf der 'Hart aber Fair'-Website nicht mehr abrufbare Brief von Martens
 am: Heute um 14:50:42
Begonnen von velniuksti - Letzter Beitrag von blau
Brief des Autors Klaus Martens (vom Montag, dem 26. Oktober 2009)

Liebe Zuschauerin, lieber Zuschauer,

die Fernsehdokumentation über die B12 Creme „Regividerm“ hat in
den Printmedien hohe Wellen geschlagen, Verschwörungstheorien
und Spekulationen in die Welt gesetzt. Den Vorwurf einer
gezielten Werbekampagne für ein Medizinprodukt weise ich
entschieden zurück.
------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



.
« Last Edit: October 31, 2009, 12:50:09 PM by ama »
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« Reply #23 on: November 05, 2009, 03:41:21 AM »




Das wird interessant werden...

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« Reply #24 on: November 06, 2009, 04:38:11 PM »

.














Plasberg wörtlich in seiner Sendung "Plasberg persönlich):

"Das ist hier eine Sendung in der ARD, hier gibt es keine Werbung."

(Plasberg persönlich, WDR3, , 6.11.2009, ca 22.34 Uhr)







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« Last Edit: November 06, 2009, 04:38:47 PM by ama »
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« Reply #25 on: November 06, 2009, 04:53:27 PM »

.














Plasberg wörtlich in seiner Sendung "Plasberg persönlich:

"Ich bin Journalist, ich bin neugierig."

(Plasberg persönlich, WDR3, , 6.11.2009, ca 22.52 Uhr)







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« Reply #26 on: November 19, 2009, 06:20:41 AM »

Ob der folgende Bericht wahr ist, weiß ich nicht. Es wäre interessant, mit "Gast" Kontakt zu bekommen.

http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=60&t=13908&start=30

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------------------------
Idee
Gast

Beiträge: 906
Registriert: 11.09.2009 14:48
Nach oben
Re: Der Fall Karsten Klingelhöller und seine B12-Creme

von realistisch » 22.10.2009 19:19
Ich bin selbst betroffen von der Erkrankung und kann als gut mitreden.
Letztes Jahr hatte ich das "Glück", Herrn Klingelhöller kennenzulernen und
sein Produkt (für welches er mir anschliessend EUR 2000 berechnete)
ausprobieren zu dürfen.
Es hat bei mir leider nicht funktioniert, keinerlei Reaktion trotz genauer
Anwendung. Es bleibt nur zu wünschen, dass es anderen Erkrankten besser
damit geht.

Das dieses Produkt nicht finanziert wird, liegt an der Person
Klingelhöller; er bekam durch uns eine kleine private Finanzierung
vermittelt, um private Probleme aus dem Weg zu räumen (jedoch vergass der
Herr, es zurückzuzahlen) und er sass auch mit Fondsmanagern an einem
Tisch, die immer wieder daran scheiterten, dass er nicht der Eigentümer
der Patente ist.
Also bevor man wieder die böse Industrie zerreisst und erklärt, es gäbe
kein Interesse der Industrie, der liegt falsch.

Das Produkt ohne den Herrn K. ist sicherlich eine tolle Sache (denn ich
glaube nicht, dass alles nur Fake ist), mit ihm ist eine Fass ohne
Boden...leider.
---------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



"sein Produkt (für welches er mir anschliessend EUR 2000 berechnete)", na wenn DAS kein Geschäft ist für ein bißchen Salbe!?

Mit dem Altruismus ist das so eine Sache. Eine teure...

.
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« Reply #27 on: November 23, 2009, 12:02:33 AM »

Das sieht auf den ersten Moment völlig deplaziert aus, aber...

http://www.kammerwatch.de/2007/10/23/pflichtmitgliedschaft-kammerjager-gehen-auf-die-strasse/

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------------------------
Dr. J. K. Merges
Flutstr. 74
47533 Kleve

Pressemitteilung

Bundesverwaltungsgericht weist IHK-Beschwerde zurück – jetzt muss IHK den Bürgern Auskunft erteilen

Bereits seit 2001 läuft der Versuch eines IHK-Mitglieds, die Ergebnisse der damaligen IHK-Wahlen im Einzelnen zu erfahren: Wahlbeteiligung, Stimmergebnisse usw. – Alltäglichkeiten in unserer Demokratie – sollten mitgeteilt werden.

Die IHK wehrte sich mit Händen und Füssen und wollte auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht befolgen. Das IFG sieht vor, dass Bürger sich über Verwaltungsvorgänge informieren können und die Behörden Auskunft geben müssen.

Was zunächst wie eine Lappalie aussah, die die IHK mit Souveränität leicht hätte klären können, entwickelte sich zu einer handfesten gerichtlichen Auseinandersetzung. Zunächst gab das Verwaltungsgericht in Düsseldorf dem Bürger recht, anschließend bestätigte das Oberverwaltungsgericht das Urteil (OVG 8 A 1679/04). Aber die IHK gab nicht auf und wandte sich nach Leipzig an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses bestätigte das Urteil aus Münster, indem es die Beschwerde der IHK zurückwies und dem Bürger ebenfalls Recht gab (BVerwG 7 B 9.07).

Was zunächst wie eine Lappalie aussah, endete jetzt in einer Grundsatzentscheidung: Jeder Bürger kann nun Akteneinsicht bei den IHKn in Nordrhein-Westfalen verlangen und die Industrie- und Handelskammern müssen die Fakten auf den Tisch legen.

Es ist wohl leicht vorherzusehen: jetzt werden die Mitglieder der IHK danach fragen, was im Einzelnen mit ihrem Geld geschieht – und diesmal werden sie es von der IHK erfahren.

(Die genannten Urteile stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.)
---------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Der WDR wird Rechenschaft ablegen müssen über die Vorgänge um den Klaus-Martens-Film.


Daß ausgerechnet der Dr. J. K. Merges bei der IHK einen Präzedenzfall gemacht hat, er selber aber in dem Film vorkommt, entbehrt nicht einer gewissen Komik.

:-)


.
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« Reply #28 on: November 23, 2009, 02:45:10 AM »

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
heute2: Offener Brief soll Nikolaus Brender retten.

von FlorianTreiß am Montag, 23. Nov, 2009 um 07.49:54

Breitseite gegen Roland Koch: 35 renommierte Staatsrechtler wollen mit
einem offenen Brief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch
(CDU) verhindern, dass Nikolaus Brender seinen Posten als ZDF-Chefredakteur
verliert.
[...]

Ihre Forderung: Gegen den Einfluss der Politik auf den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk muss etwas unternommen werden.

"Es handelt sich um den offenkundigen Versuch, einen
unabhängigen Journalisten zu verdrängen und den Einfluss
der Parteipolitik zu stärken"
, so der Wortlaut.
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.turi2.de/2009/11/23/heute2-offener-brief-nikolaus-brender-retten-7440541/


Warum PARTEIpolitik? Ist nicht die Wahrheit ein wesentlich wichtigeres Gut? Dann könnte man beim WDR gleich etagenweise aufräumen...


.
« Last Edit: November 23, 2009, 02:45:34 AM by ama »
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« Reply #29 on: December 06, 2009, 08:12:59 AM »

"Menschen hautnah"
http://www.wdr.de/tv/menschenhautnah/sendungsbeitraege/2009/1029/index.jsp

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Lehrer aus Leidenschaft
Donnerstag, 29. Oktober 2009, 22.30 - 23.15 Uhr .
Freitag, 30. Oktober 2009, 14.15 - 15.00 Uhr (Wdh.).
Zeugniskonferenz im Lehrerzimmer

Es gibt sie noch, die engagierten Lehrerinnen und Lehrer, die Freude haben am Unterrichten und an den täglichen Fortschritten ihrer Schüler. Sie sind beliebt, denn sie können für ihren Unterrichtsstoff begeistern und haben deshalb auch viel Erfolg. Aber es gibt an den Schulen auch viel Resignation, Frust und Kommunikationsunfähig¬keit. Ausgebrannte Lehrer, die sich von großen Klassen, ihren Schülern, immer neuen Testverfahren und Reformen überfordert fühlen. Sie sehen sich oft nicht in der Lage, einen originellen Unterricht und respektvollen Umgang mit den Schülern zu praktizieren.
Blick ins Lehrerzimmer

Das Paul-Klee-Gymnasium in Overath hat ein über 90-köpfiges Lehrerkollegium, das aus einem bunten Spektrum engagierter Vollblutpädagogen, aber auch enttäuschter Lehrerinnen und Lehrer besteht. Im Lehrerzimmer treffen täglich sehr unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Visionen und Gefühlen aufeinander. Einige sind miteinander befreundet, andere haben Mühe, sich gegenseitig zu verstehen und zu unterstützen. 90 Lehrer, die rund 1.200 Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Klaus Martens hat für „Menschen hautnah“ die Pädagogen ein Schuljahr lang beobachtet - in ihrem Lehrerzimmer. An der Nahtstelle zwischen Kultusministerium und Klassenraum, in der Tabuzone für die, die nicht zum Kollegium gehören, tragen die Lehrer ihre Konflikte aus. Hier sprechen sie über sich und ihre Schüler, diskutieren und urteilen.
Musiklehrer Dominik Susteck
[...]

Redaktion: Enno Hungerland
Autor: Klaus Martens
Links zur Sendung
WDR Wissen: Stichwort Schule

Stand: 17.09.2009
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


http://www.wdr.de/tv/menschenhautnah/gaestebuch/forum.jsp?seite=23&countr=20&sort=0


[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Am
03.11.2009 22:14 Uhr  schrieb H.P.
Und weiter: Das ist bester Bildzeitungs- und RTL-Stil auf etwas höherem Niveau. Klar, es gibt - wie überall - schlechte, uninteressierte oder unispirierte Pädagogen, aber im Hinblick auf die vielen Lehrer am PKG, die ihren Job (oder ihre Berufung) wirklich mit Leidenschaft und Kompetenz ausüben, ist dieses Werk wirklich nur eine glatte 6 wert. Von den Kopfnoten mal ganz zu schweigen. Stellt sich die Frage: War es einfach nur Unvermögen oder muss man Absicht unterstellen? Oder ist es das eigene Schülertrauma eines Klaus Martens, das zu solchen unreflektierten Verfremdungen führt?
-------------------------------------------------

Am
03.11.2009 22:02 Uhr  schrieb H. P.
Teilweise ausreichend, aber meistens mangelhaft und ungenügend! Was der Filmemacher Klaus Martens mit dieser "Dokumentation" auf den Sender und in den Sand gesetzt hat, geht an der Realität weit vorbei. Aus vielen Drehstunden wurden hier einäugig selektiv Szenen ausgewählt und irreführend sinnverwirrend zusammengeschnitten, die den Titel "Lehrer aus Leidenschaft in keiner Weise widerspiegeln. In Anbetracht uralter Adorno-Zitate, die mit dem heutigen Lehrerberuf rein gar nichts mehr zu tun haben , und einer unsympathischen Kameraführung, hat dieser Film nicht nur für die handwerklich/künstlerischen Leistung eine schlechte Note verdient. Er ist auch eine Demonstration dafür, wie sich durch manipulative Gestaltung ein möglichst schlechter Eindruck über Schule und Lehrer erzielen lässt.
-------------------------------------------------

Am
03.11.2009 21:55 Uhr schrieb Carmen
Ich bin wirklich erstaunt, wie es Fernsehmoderatoren schaffen können, Lehrer über Monate zu beobachten und dann so viel M... in 45 Minuten zu packen. Nein, da erkenne ich nicht der Schule meiner Kinder. Der Bericht ist total verfälscht und sehr negativ gestaltet, das sind nicht die Lehrer des PKG-Overath!!!
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.wdr.de/tv/menschenhautnah/gaestebuch/forum.jsp?buch=639&page=2&sort=desc&count_number_links=5&sd=0

.
« Last Edit: December 06, 2009, 08:18:55 AM by ama »
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« Reply #30 on: December 17, 2009, 01:07:05 PM »

Da gibt es einen Verlag Dumont - oder so ähnlich. Dumont gibt es mehrfach. Auch welche mit zwei Beinen, ganz fest in der Luft:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/aussichtslos-selbstmoerderisch-unverschaemt/

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Kommentar Nummer 209

Lieber Herr Niggemeier,

vielen Dank für die Freischaltung, auch wenn sich mein Registrierungsvorgang bei Ihnen über einige Wochen hingezogen hat. Hoffentlich gerät die Nummerierung der Kommentare auf meinem Rechner jetzt nicht mehr durcheinander. Ebenfalls dankbar bin ich Ihnen, dass Sie die Arbeit unserer Branchenbeteiligten kritisch begleiten. Wir brauchen Sparringspartner wie Sie. Aber auch Sie haben Schwachpunkte. Ihre Art, die Welt in Schwarz und Weiß einzuteilen, ist für mich persönlich kein zukunftsweisender Journalismus.

Die Überschrift Ihres Beitrags erinnert mich irgendwie an altmodische Methoden der Kaufzeitungen. Zugegeben, viele Menschen mögen einen derartigen Schreibstil. Die steigenden Reichweiten der Boulevardmedien im Netz bestätigen diese These eindrucksvoll. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass wir derartige Inhalte auch in Zukunft nicht bezahlpflichtig machen können.

Es gibt in Deutschland aber eine Informationselite, die sich nach einer sachlich fundierten Aufklärung sehnt. Vorgefertigte Meinungen sind diesen Menschen zunehmend ein Gräuel. Die Zielgruppe der Differenzierenden wollen wir mit unseren Bezahlinhalten erreichen. Sie müssten eigentlich wissen, dass die Aufbereitung von wenig bekannten, dafür aber umso interessanteren Fakten wesentlich aufwendiger ist, als irgendeine schnelllebige Meinung rauszuposaunen.

Schon bald werden ausgereiftere Bezahlsysteme auf den Markt kommen. Haben Sie meinen Kommentar "Wege aus der Krise" vom 5. Dezember 2009 gelesen? Investigativer Journalismus ist meine proklamierte Zukunftsstrategie.

Gelegentlich kann ein gepflegter Streit zu neuen Ufern führen. Deshalb hat das Ganze durchaus seine Berechtigung. Zu viel Streit bringt auf Dauer aber nichts. Auch wenn mein Gegenüber mich mit wüsten Beschimpfungen überhäuft, antworte ich ihm in der Regel sachlich und ruhig.

Zum Abschluss möchte ich noch ein anderes Thema ansprechen: Zur Zeit fördere ich eine Studie über Führungskräfte in verschiedenen Branchen. Es soll untersucht werden, ob sich Hochintelligente in der Regel gegenüber weniger intelligenten Kandidaten durchsetzen. Es wird ein Schwerpunkt darauf gelegt, inwieweit die Medien dabei eine Rolle spielen. Falls Sie sich für dieses Thema interessieren, würde ich gerne einmal mit Ihnen darüber sprechen.

Herzliche Grüße
— Konstantin Neven DuMont — 16. Dezember 2009, 22:26  #
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Das ist ein Kommentar zu einem Blogbeitrag von Stefan Niggemeier, wobei weder der Blogbeitrag noch Niggemeier nach diesem Beitrag besonders erwähnenswert sind.


Viel schöner ist dieser Kommentar zum Kommentar:

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Kommentar Nummer 209


Lieber Konstantin, Suhnemann von dem Alfred,

du schreibst:

"Zur Zeit fördere ich eine Studie über Führungskräfte in verschiedenen Branchen. Es soll untersucht werden, ob sich Hochintelligente in der Regel gegenüber weniger intelligenten Kandidaten durchsetzen."

Wenn es dich so sehr interessiert – warum fragst du nicht einfach deinen Vater, nach welchen Kriterien er dich als Nachfolger auserkoren hat?

Und, zweitens: Dein Vater hat sich seine Zeilen gerne von anderen schreiben lassen. Möchtest du nicht diese bewährte Tradition fortführen?

— treets — 17. Dezember 2009, 0:12  #
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]



Konstantin Neven DuMont:
"Investigativer Journalismus ist meine proklamierte Zukunftsstrategie."

"Studie über Führungskräfte in verschiedenen Branchen. Es soll untersucht werden,
ob sich Hochintelligente in der Regel gegenüber weniger intelligenten Kandidaten
durchsetzen."



treets:
"Dein Vater hat sich seine Zeilen gerne von anderen schreiben lassen.
Möchtest du nicht diese bewährte Tradition fortführen?"


Den Worten von treets möchte ich mich anschließen. :-)



PS: Wer von den oberhochhöchstintellektuellen Führungskräften des Verlags DuMont hat es eigentlich geschafft, das Buch von Klaus Martens "Heilung unerwünscht" herauszubringen mit dem Untertitel "Die Geschichte eines verhinderten Medikaments", um es dann, wohl, weil die Finger in die glühende, statt die coole Kohle gesteckt, zu ändern in "Die dramatische Geschichte eines Medikaments"? (Das ist übrigens immer noch falsch, weil die B12-Salbe keine Medikament ist.)




http://www.dumont-buchverlag.de/media/2/thumbnails/9783832195311.jpg.9895.jpg




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« Reply #31 on: December 29, 2009, 10:22:26 PM »

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Offene Programmbeschwerde:

http://www.kindersprechstunde.at


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ama

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« Reply #32 on: December 30, 2009, 05:01:26 PM »

Plasberg ist auch da:

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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Calendula

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« Reply #33 on: December 31, 2009, 11:48:31 AM »

Frank Plasberg entschuldigt sich nach nunmehr 2 und einhalb Monaten:

Zitat:
----------------------------


Geträumte Teledialoge 2009
Frank Plasberg

"Lassen Sie mich, bevor wir uns dem heutigen Thema von ''Hart, aber fair'' widmen, noch einmal auf die vergangene Sendung zurückkommen. Wir hatten uns der Pharma-Industrie gewidmet und dabei auch eine angebliche Wundersalbe gegen Neurodermitis vorgestellt. Wir sind dafür scharf angegriffen worden, und nach einer genauen Überprüfung muss ich Ihnen sagen: nicht zu Unrecht. Der Eindruck, den wir erweckt haben, dass zahlreiche wissenschaftliche Studien die Wirkung dieser Salbe bestätigen, war falsch. Zu meinem Verständnis von verantwortungsvollem, kritischem Journalismus, für den ich seit Jahren nicht zuletzt mit dieser Sendung stehe, gehört es auch, eigene Fehler einzuräumen, und deshalb wollen wir uns jetzt noch einmal eine Viertelstunde lang selbstkritisch mit dem Thema beschäftigen. Übrigens kann ich Ihnen versprechen, dass diesmal auch kritische Zuschauerkommentare in unserem Sendungsforum im Internet nicht gelöscht werden."

------------

Quelle: FAZ - Feuilleton

Geträumte Teledialoge 2009

http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911/Doc~E2326C40B95964FD8B2A2AD4FE00DDBE1~ATpl~Ecommon~SMed.html

---

Tja, so hätte das aussehen können - wenn es keine Teleträume gewesen wären.....
« Last Edit: December 31, 2009, 11:51:40 AM by Calendula »
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ama

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« Reply #34 on: January 10, 2010, 05:24:56 PM »

http://www.wdr.de/unternehmen/senderprofil/gremien/rundfunkrat/mitglieder_11_rr.jsp

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Rundfunkrat - Mitglieder

Amtsperiode 2.12.2009 bis 1.12.2015
Mitglieder des Rundfunkrates (Stand: 02.12.2009)

Entsendungs- beauftragte Organisation     Mitglieder     Stellvertreterinnen und Stellvertreter      

Landtag NRW    
Ruth Hieronymi (Vorsitzende)    Elke Müller     Infos

Evangelische Kirchen NRW    
Friedhelm Wixforth (stellvertretender Vorsitzender)    
Christian Drägert    Infos

Landtag NRW    
Marc Jan Eumann MdL    
Jochen Ott    Infos

Landtag NRW    Silke Gorißen    
Jürgen Rosorius    Infos

Landtag NRW    Petra Kammerevert MdEP    
Jens Geier MdEP    Infos

Landtag NRW    
Heinrich Kemper MdL    Sabine Verheyen MdEP     Infos

Landtag NRW    
Oliver Keymis MdL    
Karin Knöbelspies    Infos

Landtag NRW    Thomas Mahlberg     Herbert Reul MdEP     Infos

Landtag NRW    
PD Dr. Karsten Rudolph MdL    
Norbert Römer MdL    Infos

Landtag NRW    Ute Schäfer MdL     Volker Wilde     Infos

Landtag NRW    
Claudia Schare    Svenja Schulze MdL     Infos

Landtag NRW    Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg MdL     Thomas Jarzombek MdB     Infos

Landtag NRW    Maria Westerhorstmann MdL    
Barthel Schölgens    Infos

Landtag NRW    
Ralf Witzel MdL    Dr. Gerhard Papke MdL     Infos

Katholische Kirche    
Prälat Martin Hülskamp    
Dr. Stefan Heße    Infos

Landesverbände der jüdischen Gemeinden von NRW    
Hanna Sperling    
Juan Miguel Strauss    Infos

Deutscher Gewerkschaftsbund    
Guntram Schneider    
Norbert Wichmann    Infos
Deutscher Beamtenbund     Meinolf Guntermann     Roland Staude     Infos

Arbeitgeber- verbände    
Eberhard Vietinghoff    Dr. Luitwin Mallmann     Infos

Nordrhein- Westfälischer Handwerkstag    
Ralf Wilhelm Barkey    
Dr. Ortwin Weltrich    Infos

Landwirtschafts- verbände e.V.    
Friedhelm Decker    
Wilhelm Brüggemeier    Infos

Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag    
Dr. Stephan Articus    Dr. Bernd Jürgen Schneider     Infos

Arbeitsgemein- schaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege    Wolfgang Altenbernd     Andreas Meiwes     Infos

Landesarbeits- gemeinschaft der Familienverbände und Frauenrat NRW    
Dr. Patricia Aden    
Petra Hepenstrick    Infos

LandesSportBund    
Walter Schneeloch    Stefan Klett     Infos

Verbraucher-Zentrale NRW    Klaus Müller    
Erwin Knebel    Infos

Anerkannte Naturschutz- verbände    
Rainer Fischer    Heinz Kowalski     Infos

Landesjugendring    
Martin Wonik    Alexandra Horster     Infos

Lippischer Heimat- bund; Rh. Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz; Westfälischer Heimatbund    
Dr. Edeltraud Klüting    
Dr. Heike Gregarek    Infos

Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK, Landesverband NRW    Peter Wolf    
Marianne Saarholz    Infos

Ver.di-Fachgruppe Literatur (VS)    Eva Maaser     Volker W. Degener     Infos

Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger    Adil Laraki     Anjara Ingrid Bartz     Infos

Landesmusikrat    
Prof. Dr. Werner Lohmann    
Dr. Heike Stumpf    Infos

Ver.di-Fachgruppe Journalismus (dju)    Ruth Lemmer    
Dr. Frank Biermann    Infos

Deutscher Journalisten-Verband (DJV)    
Susanne Rüsberg-Uhrig    
Volkmar Kah    Infos

Ver.di-Fachgruppe Rundfunk, Film, Audiovisuelle Medien (RFAV)    Beate Preisler    
Peter Schmidt    Infos

Filmbüro NW; Verband der Fernseh-, Film- und Videowirtschaft sowie Film- und Fernsehprodu- zenten-Verband NRW    
Horst Schröder    Mechthild Kaub     Infos

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler    
Dieter Horký    Friedericke van Duiven     Infos

Landesverband der Volkshochschulen    Reiner Hammelrath     Rolf Zurbrüggen     Infos

Landesrektoren- konferenzen    Prof. Dr. Ralf Schnell     Prof. Dr. Marie-Louise Klotz     Infos

Vertreter/in aus dem Kreis der älteren Menschen    Gaby Schnell     Rolf Kauls     Infos

Vertreterin aus dem Kreis der Behinderten    
Geesken Wörmann    
Regina Schmidt-Zadel    Infos

Vertreter/in aus dem Kreis der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger    
Tayfun Keltek    
Gülistan Yüksel    Infos

       

Vertreter/in des
Personalrats
(mit beratender
Stimme)    
Armin Behrens    
Barbara Blum-Willmes

Vertreter/in des
Personalrats
(mit beratender
Stimme)    
Christiane Seitz    
Petra Hengholt

Geschäftsstelle des Rundfunkrats

Anke Bohnsack
Dr. Stefan Hohmann
Jan Huber
Appellhofplatz 1
50667 Köln

Postanschrift: 50600 Köln

Telefon: 0221 220-5604/-5605/-5606
Telefax: 0221 220 27 62
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

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« Reply #35 on: January 11, 2010, 02:34:23 PM »

Hier geht es um eine ganz andere Sache, um die Klage wegen eines Berichts über die Notfallstation eines Krankenhauses. Wichtig ist dabei der Kern der Gerichtsentsteidung: Journalisten müssen sorgfältig recherchieren

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Montag, 11.01.10

Dtsch Arztebl 2010; 107(1-2): A-37
Stü.
Medienrecht: Journalisten müssen sorgfältig recherchieren
[...]

Die Berichterstattung darf nicht unzulässig verkürzen.
[...]

Auf Antrag der Klinik verbot das Hanseatische Oberlandesgericht in einer einstweiligen Verfügung dem Verlag Axel Springer AG, in dem die Zeitung erscheint, diese Behauptungen zu veröffentlichen oder zu verbreiten (Aktenzeichen: 7 W 96/09).
[...]

Die Zeitung konnte sich nach Ansicht des Gerichts nicht darauf berufen, dass Oppositionspolitiker im Wissenschaftsausschuss der Hamburger Bürgerschaft ähnliche Aussagen wie in dem Zeitungsbericht gemacht hatten. Denn in der öffentlichen Sitzung, an der ein Redakteur der Zeitung teilgenommen hatte, hätten Senatsvertreter ihre abweichende Version des Geschehens mitgeteilt.

Die Richter setzen damit einer stark vereinfachenden und verkürzten Berichterstattung Grenzen. Selbst wenn dem Journalisten die bei Vollauslastung übliche Abmeldung eines Krankenhauses von der Notfallversorgung nicht geläufig gewesen sein sollte, "hätte er angesichts der Verwendung unterschiedlicher Begriffe durch Oppositionsvertreter und Senatsmitglieder nachrecherchieren müssen, um den ihm obliegenden Sorgfaltspflichten zu genügen und eine Falschmeldung nach Kräften auszuschließen", heißt es in dem Beschluss.
-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=67305



Die Kernaussagen:

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------
Journalisten müssen sorgfältig recherchieren

Die Berichterstattung darf nicht unzulässig verkürzen.

Denn ... hätten ... abweichende Version des Geschehens mitgeteilt.

"hätte er nachrecherchieren müssen, um den ihm obliegenden
Sorgfaltspflichten zu genügen und eine Falschmeldung nach Kräften auszuschließen"

-------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Erstens hat Martens nicht sorgfältig recherchiert.

Zweitens gab es DEUTLICH "abweichende Meinungen".

Drittens hätte Martens nachrecherchieren müssen.


Das gilt aber nicht bloß für Martens, oh nein!!! Das gilt vor allem für die BEIDEN Redaktionen, und ganz besonders gilt es für die Führungshierarchie des WDR. Wenn man, wie die Intendantin des WDR, mehrere fundierte Programmbeschwerden erhält, und diese mit blödem Geschwätz beiseite schiebt, macht man sich auch als Intendantin strafbar.

Auch eine Intendantin muß SORGFÄLTIG nachrecherchieren!!!


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« Last Edit: January 11, 2010, 02:35:27 PM by ama »
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« Reply #36 on: January 16, 2010, 02:16:09 PM »

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Neu auf http://www.kindersprechstunde.at/blog/

Alte Preziosen: die frühen Studien zu Vitamin B12 und Hautkrankheiten

http://www.kindersprechstunde.at/blog/?p=49




.
« Last Edit: January 16, 2010, 02:17:28 PM by Urlauber »
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« Reply #37 on: January 28, 2010, 01:50:37 AM »

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------
Das Schema, die Bilder, die Botschaft

Published by Fritz Feuerzahn under Medienskandal 2.0

Betont einfache und eingängige Botschaften sollten misstrauisch machen.

Die Welt ist nicht immer nur schwarz oder weiß, sondern sie ist grau. Ein realistischer Eindruck erfordert genaues Hinsehen und die Wahrnehmung von Informationen aus verschiedenen Quellen und Perspektiven.  Für die Erfahrungen in unserem täglichen Leben wissen wir das. Mindestens den gleichen Anspruch dürfen – nein: müssen! – wir auch an die Medien stellen, die uns Nachrichten und Hintergründe vermitteln wollen.
-------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


mehr:
http://www.kindersprechstunde.at/blog/?p=122

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« Reply #38 on: February 18, 2010, 12:23:28 AM »

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[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------
Die WDR-Bilder bei Mavena: schon VOR der Sendung “Heilung unerwünscht”

Published by Sumpfkrokodil at 14:48 under Medienskandal 2.0

Bilder eines kranken Kindes aus der Reportage von Klaus Martens (“Heilung
unerwünscht”) als Bestandteil des Webauftritts von mavena.nl – das habe ich
schon am 28. Januar gezeigt.

Heute zeige ich ein weiteres Detail: wann die Bilder auf den Server von mavena.nl
geladen wurden.
-------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


mehr:
http://www.kindersprechstunde.at/blog/?p=201

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« Last Edit: February 18, 2010, 12:27:04 AM by ama »
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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #39 on: March 17, 2010, 05:11:32 AM »

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[*QUOTE*]
--------------------
Die Rügen des Presserats im März 2010:
“Wettbewerbsvorteil für Salbenhersteller”


Published by Fritz Feuerzahn at 22:07 under Medienskandal 2.0

...

Die Programmbeschwerden gegen “Heilung unerwünscht” wurden trotz festgestellten Werbeeffekts vom WDR unter anderem deswegen abgelehnt, weil weder Entgeltlichkeit (oder ähnliche Gegenleistung) noch Werbeabsicht bestanden habe. Die Entgeltlichkeit kann ich nicht beurteilen. Dass der WDR jedoch nicht die Wiederholungen des Films verhindert hat, nachdem die bevorstehende Markteinführung öffentlich geworden war, das kann man durchaus als Hinweis auf Absicht werten, zumal der Werbeeffekt von WDR-Seite bestätigt wurde.

Der Pressekodex dagegen fordert schlicht – ohne Wenn und Aber – die Trennung von Werbung und Redaktion. Gelten beim WDR in bezug auf Werbung also andere, laxere Regeln als beim Presserat?
--------------------
[*/QUOTE*]

mehr unter
http://www.kindersprechstunde.at/blog/?p=314

.
« Last Edit: March 17, 2010, 05:13:08 AM by Urlauber »
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Urlauber

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Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #40 on: March 22, 2010, 06:52:20 PM »

.

[*QUOTE*]
---------------------
Um so erstaunlicher ist es, wenn man sieht, dass schon Wochen VOR der Sendung auf den Regividerm-Webseiten in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden vor Plagiaten der B12-Creme gewarnt wurde.

...

Wie kann das sein?

Woher sollten angebliche Plagiatoren/Nachahmer vom “Original” erfahren haben?

- wenn “Heilung unerwünscht” weder öffentlich angekündigt noch gesendet war?
- wenn angeblich (noch) kein Investor zur Zusammenarbeit bereit war?
- wenn die Produktion von Regividerm® (noch) nicht gestartet war?
--------------------
[/*QUOTE*]

Mehr:

Auffällig frühzeitige Warnungen vor Plagiaten und die Produktionsankündigung
http://www.kindersprechstunde.at/blog/?p=311


und weiter:


[*QUOTE*]
--------------------
Die entscheidenden Schritte, die rosa Salbe auf den Markt zu bringen, waren also bereits vor der ersten Ankündigung (22.9.2009) des Martens-Films bewältigt.

Der anscheinend reibungslose Ablauf wirft jedoch einige Fragen auf:

Zu welchem Zeitpunkt vor Ausstrahlung von “Heilung unerwünscht” hat man sich von WDR-Seite nach dem Stand der Dinge bei Regeneratio Pharma erkundigt?

Welche Informationen hatte Klaus Martens vor Ausstrahlung des Films?

Das Buch erschien nicht wie ursprünglich angekündigt am 22.10., sondern am 2.11.2009. Der Untertitel des Buchs wurde geändert. Wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen? Im Buch sind die wesentlichen Schritte zur Vorbereitung der Markteinführung beschrieben – siehe Zitate oben.

Auf der Webseite www.regividerm.de war durch die Uploads vom 19.10.2009 die Information verfügbar, dass die Markteinführung der rosa Salbe unmittelbar bevorstand. Warum wurde Tage später immer noch behauptet, die Salbe sei “verhindert” worden – z.B. bei “hart aber fair”?

Welches Ziel wurde mit der Veröffentlichung des Salbenrezepts verfolgt? Die Rezeptveröffentlichung im Buch wurde bereits am 16.10.2009 angekündigt. Zuerst erschien die Rezeptur jedoch online als Zusatzinformation zum Martens-Auftritt bei Frank Plasberg. Die Rezeptur ist am angegebenen Ort aktuell nicht mehr verfügbar.

Dies sind Fragen an Klaus Martens, die verantwortliche Redaktion und die Intendantin des WDR. Haben die Beteiligten bis zur Ausstrahlung des Films sorgfältig recherchiert, und haben die übergeordneten Instanzen ihre Funktion erfüllt? Hat man Fehler erkannt und sich um zeitnahe Korrekturen bemüht?
--------------------
[*/QUOTE*]

Mehr Info gibt es hier:

Termine, Termine: alles wie am Schnürchen
http://www.kindersprechstunde.at/blog/?p=363

.
« Last Edit: March 22, 2010, 06:54:32 PM by Urlauber »
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tipsy toaster

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #41 on: July 01, 2010, 02:30:21 PM »

.

Neu im Kindersprechstunde-Blog
http://kindersprechstunde.wordpress.com/


Wie der WDR-Film "Heilung unerwünscht" zur Werbung für eine rosa Salbe missbraucht wird:

30.6.2010
Die ich rief, die Geister …
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/06/30/die-ich-rief-die-geister/

14.6.2010
Rosa Wundercreme goes Turkey: Update
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/06/14/rosa-wundercreme-goes-turkey-update/

15.5.2010
Rosa Wundercreme goes Turkey: “Heilung unerwünscht” als Werbefilm
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/05/15/rosa-wundercreme-goes-turkey-heilung-unerwunscht-als-werbefilm/

Die werbliche Nutzung des Martens-Films (im Ganzen, gekürzt oder in Teilen) auf türkischsprachigen Seiten ist bisher ungebremst. Der WDR ist längst informiert. Dem WDR - dem Rundfunkrat und der Intendantin Monika Piel - liegt in dieser Angelegenheit eine Beschwerde vor. Geändert hat sich bisher (fast) nichts. Kann das sein - der Gebührenzahler finanziert also werbliche Auftritte mit Material eines öffentlich-rechtlichen Senders?

Der Film an sich war schon ein Medienskandal.

Der Missbrauch des Films ist der nächste Medienskandal!

.


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tipsy toaster

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #42 on: July 03, 2010, 02:07:38 PM »

Schwächelnder Absatz der rosa Wundersalbe in Deutschland:

Umsatz statt Heilung? Nur ein Hype, nur eine kurze Welle …
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/06/11/umsatz-statt-heilung-nur-ein-hype-nur-eine-kurze-welle/

[*QUOTE*]
---------------------
Kann es das Marketingkonzept gewesen sein, kurzfristig Hoffnungen zu schüren, um damit den Absatz – wenn auch ebenfalls nur kurzfristig – in die Höhe zu treiben? Vielleicht sogar eine Wiederholung dieser Methode in weiteren Ländern?
---------------------
[*/QUOTE*]



Jetzt werden bei Regeneratio kleinere Brötchen gebacken
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/07/01/jetzt-werden-bei-regeneratio-kleinere-brotchen-gebacken/

[*QUOTE*]
---------------------
- ist der Hype einfach vorbei, der Werbeeffekt des Martens-Films verflogen, ist endlich Ernüchterung eingetreten?
- ist das Mittel zu teuer? Eventuell auch deutlich teurer als andere Salben, die Ähnliches leisten könnten?
- hat das Mittel die Erwartungen der Anwender nicht erfüllt, so dass Wiederholungskäufe ausbleiben?
---------------------
[*/QUOTE*]


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tipsy toaster

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #43 on: July 29, 2010, 02:43:25 PM »

Karsten Klingelhöller bleibt im rosa Business - hier gehts zu den neuen Aktivitäten.

“How do you spell Klingelholler?”
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/07/29/how-do-you-spell-klingelholler/

Vorsicht, lang - und viiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeel Material ;-)
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Zoran

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Den Bock zum Gärtner gemacht: "Plasberg prüft das Wissen der Promis"
« Reply #44 on: September 15, 2010, 09:13:40 AM »

[*quote]
Plasberg prüft Promi-Wissen im "Quiz der Deutschen"
 

Berlin . ARD-Moderator Frank Plasberg lädt ab Donnerstag zum "Quiz der Deutschen". In drei Folgen präsentiert der "Hart aber fair"-Moderator nach Senderangaben jeweils donnerstags 20 Jahre nach der Wiedervereinigung eine Quiz-Reise durch Deutschland. Zum Auftakt raten die Moderatoren Günther Jauch, Johannes B. Kerner, Oliver Pocher, Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sowie die Moderatorinnen Nazan Eckes und Kathrin Müller-Hohenstein.
[*/quote]

mehr:
http://www.dd-inside.com/newsticker/7411-plasberg-prueft-promi-wissen-im-quiz-der-deutschen

Kerner, Plocher, Plasberg: die Giganten des deutschen Fernsehens.

Wie tief kann das Fernsehen eigentlich noch sinken?
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Japan Earthquake and Pacific Tsunami

Your gift to the American Red Cross will support our disaster relief efforts to help those affected by the earthquake in Japan and tsunami throughout the Pacific. On those rare occasions when donations exceed American Red Cross expenses for a specific disaster, contributions are used to prepare for and serve victims of other disasters.

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Re: Die Regividerm-Verschwörung ... Hintergründe, Fakten, Abenteurer...
« Reply #45 on: October 04, 2010, 02:18:36 PM »

Die ach so gut verträgliche rosa Hühnerkacke ist nicht so harmlos, wie Klaus Martens im WDR und Mavena bzw. Regeneratio Pharma es das Publikum bzw. den Kranken glauben machen möchten.

Aus Foren und auch den dürftigen klinischen Studien sind Häufigkeit und Schwere der Nebenwirkungen von Regividerm bzw. Mavena B12 Salbe ersichtlich.

Ein kürzlich in einer dermatologischen Fachzeitschrift erschienener Fallbericht beschreibt nun, dass es nach Regividerm-Anwendung wegen heftiger Nebenwirkungen zur Krankenhaus-Einweisung kam, und dass bei dem Patienten eine umfangreiche Therapie erforderlich war.

Mehr:
Krankenhausreif nach 5 Tagen Regividerm®
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2010/10/04/krankenhausreif-nach-5-tagen-regividerm%C2%AE/
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ama

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Liebe Kollegen, das muß ich nahezu vollständig zitieren, weil jedes einzelne Wort wichtig ist.

[*QUOTE*]
-------------------------------------------------------------------------
TV vom 22.04.2011
ARD-Vorsitzende Monika Piel: Quote ist nicht alles

München/Köln (dpa) - Die ARD nimmt in Kauf, dass das Erste wegen Sondersendungen über die Katastrophe in Japan und die Unruhen in Nordafrika Zuschauer verliert. Es sei möglich, dass die ARD deshalb "in der Jahresquote vielleicht nicht so gut dastehen" werde, sagte die ARD-Vorsitzende Monika Piel dem Nachrichtenmagazin "Focus". Aber: "Das ist mir dann vollkommen gleichgültig, denn wir haben für unser Publikum über Dinge berichtet, die wir für relevant halten."

So sei etwa wegen der kritischen Lage am Atommeiler in Fukushima "30 Jahre Musikantenstadl" verschoben worden, was "enorm viel Quote gekostet" und viele Proteste verursacht habe, sagte die WDR-Intendantin. Quote sei aber nicht alles. Im Mai wollten die Intendanten auf einer Sondersitzung in Brüssel über Relevanz und Qualität der Programme diskutieren.
-------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

http://www.newsroom.de/news/detail/647324/ard-vorsitzende_monika_piel_quote_ist_nicht_alles

Da wäre ich nicht bloß gerne Mäuschen, sondern ganz besonders gerne Mäuschen mit einer der Trompeten von Jericho, um den Laden in Brüssel auf Zimmerlautstärke Katrina zu bringen.  (http://en.wikipedia.org/wiki/Hurricane_Katrina)

Die Zuschauer, waren die vielleicht bloß deshalb so sauer, weil die Sondersendungen von so unterirdischer Laberqualität waren, daß die Holzwolle aus den Sofas kroch?

Wenn (wenn!) die Sendungen sehenswert gewesen wären, wäre ganz sicher die Zahl der Beschwerden DEUTLICH kleiner gewesen.


In Brüssel ein wesentliches Thema in punkto Qualität ist auch der Medienskandal 2.0 in Deutschland, ausgelöst durch eine kriminell schlechte Sendung namens "Heilung unerwünscht" ausgerechnet jenes Senders, dessen Intendant die hochgeschätzte Frau Monika Piel ist. Im Rechtsstreit um die Regividerm-Affäre des WDR gab es nunmehr ein Urteil, das aber nur

Eine juristische Zwischenbilanz
http://www.kindersprechstunde.at/

ist, denn der Krieg im WDR geht weiter. Wer in der Bonzenhierarchie des Glashauses WDR wird bei der Berufung bei Gericht auftreten?


Nach der Regividerm-Affäre des WDR eine Fukushima-Affäre der gesamten ARD. Da kommt was zusammen...

« Last Edit: April 26, 2011, 06:08:18 PM by el_Typo »
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Die Regividerm-Verschwörung ... Angenommen, jemand hätte Schulden...
« Reply #48 on: November 19, 2011, 02:32:56 PM »

Fritz Feuerzahn von der Kindersprechstunde schreibt:

[*QUOTE*]
---------------------------------------------------------------------------
Ein Treuhandvertrag

Angenommen, jemand hätte Schulden.
 Angenommen, dieser jemand könnte oder wollte seine Schulden nicht bezahlen.
 Angenommen, die Gläubiger wären dem Schuldner auf den Fersen.
 Angenommen, der Schuldner würde sich verstecken.
 Angenommen, der Insolvenzverwalter hätte deshalb Postsperre * durchgesetzt.

Angenommen, der Schuldner hätte Einkünfte, die er nicht an seine Gläubiger weiterreichen möchte. Zum Beispiel aus einer Firma.

Dann wäre es für den Schuldner vorteilhaft, wenn sein Name und seine Adresse nicht mit dieser Firma im Handelsregister erscheinen würden.

Das wäre machbar durch einen Treuhandvertrag, siehe zum Beispiel
---------------------------------------------------------------------------
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Nichts da, wir verraten nix! Hier lang zum Lesen:
http://kindersprechstunde.wordpress.com/2011/11/19/ein-treuhandvertrag/
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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Das Landesarbeitsgericht Köln veröffentlicht brisante Details!
« Reply #49 on: January 24, 2012, 10:56:01 AM »

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2011/3_Sa_347_11urteil20111214.html

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Landesarbeitsgericht Köln, 3 Sa 347/11
Datum: 14.12.2011
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper: 3.Kammer
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen: 3 Sa 347/11
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 6 Ca 4641/10
Schlagworte: Kündigung, Rundfunk, Redakteur, Abmahnung, Interessenabwägung
Normen: § 626 BGB
Sachgebiet: Arbeitsrecht

Leitsätze:

1. Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ist zweistufig zu prüfen. Zunächst ist maßgeblich, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen Kündigungsgrund zu bilden. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt beispielsweise BAG, Urteil vom 09.06.2011 – 2 AZR 381/10 – NZA 2011, 1027).


2. Die Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit durch einen Redakteur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt kann ebenso wie die Abgabe einer inhaltlich falschen Ehrenerklärung des Redakteurs gegenüber dem Intendanten einen "an sich" geeigneten Kündigungsgrund im vorgenannten Sinn darstellen.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.01.2011 – 6 Ca 4641/10 – wird zurückgewiesen.


2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.


3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1

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T a t b e s t a n d

2

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie über damit zusammenhängende Zahlungsansprüche des Klägers.
3

Der am 1954 geborene Kläger ist seit dem 01.07.1988 bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteur beschäftigt. Dem Arbeitsverhältnis liegt der schriftliche Arbeitsvertrag vom 01.07.1988 (Bl. 10 ff. d. A.) zu Grunde. Danach finden die jeweils bei der Beklagten geltenden tariflichen Vereinbarungen Anwendung. Zuletzt war der Kläger als Redakteur mit besonderen Aufgaben zu einem monatlichen Bruttogehalt von 6.239,60 € tätig. Seit dem Jahr 2003 ist er verantwortlicher Redakteur für die investigative Sendung "D ".
4

Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Schreiben vom 19.05.2010, das dem Kläger am 20.05.2010 zugegangen ist, außerordentlich fristlos.
5

Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
6

Mit diesem Urteil hat das Arbeitsgericht am 20.01.2011 der Klage in ganz überwiegendem Umfang stattgegeben. Es hat festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 19.05.2010 aufgelöst worden ist und hat die Beklagte antragsgemäß zur Zahlung der geltend gemachten Vergütung verurteilt. Lediglich den allgemeinen Fortbestehensantrag hat es als unzulässig abgewiesen. Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe des vorgenannten Urteils (Bl. 195 ff. d. A.) Bezug genommen. Gegen dieses ihr am 14.03.2011 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 06.04.2011 Berufung eingelegt und diese nach entsprechender Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist am 14.06.2011 begründet.
7

Die beklagte Rundfunkanstalt meint, das Arbeitsgericht habe den erstinstanzlichen Tatsachenvortrag unzutreffend gewürdigt und insbesondere aufgrund der von ihm vorgenommenen "Sezierung" der einzelnen dem Kläger vorwerfbaren Handlungen die notwendige Gesamtschau vernachlässigt. Es müsse berücksichtigt werden, dass die Beklagte einen öffentlich rechtlichen Informations- und Berichterstattungsauftrag erfülle, der seinerseits das Ausschließen persönlicher Interessen bei der Berichterstattung verlange. Bei der Erfüllung dieses Programmauftrags müssten die programmgestaltenden Mitarbeiter journalistische Neutralität und Unabhängigkeit wahren. Dies gelte insbesondere für den Kläger als Redakteur und Autor im investigativen Bereich. Dem für diese Tätigkeit erforderlichen hohen Maß an Eigenständigkeit und Recherchefreiheit stehe zwangsläufig ein gleichermaßen großes Vertrauen der nach außen verantwortlichen Intendantin auf die Integrität der Mitarbeiter gegenüber. Dieses Vertrauensverhältnis habe der Kläger durch die Einbindung in die Marketingkampagne und die falschen Angaben in der Ehrenerklärung irreparabel zerstört.
8

Die Beklagte ist der Auffassung, der Kläger habe unzulässigerweise die Rolle des Beobachters und Bewerters verlassen und sich die Sache der einen Seite zu Eigen gemacht. Dies zeige sich etwa daran, dass er im Rohmaterial enthaltene kritische Äußerungen über die Salbe R nicht in die Dokumentation aufgenommen habe. Das Gleiche gelte für die unrichtige und verzerrende Darstellung hinsichtlich des Ausscheidens des Erfinders aus dem die Salbe herstellenden Unternehmen. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass der Filmbeitrag im Kontext mit der zeitlich verbundenen Markteinführung der Salbe unmittelbar kommerzielle Interessen der im Beitrag dargestellten Personen berührt habe. Nicht zuletzt die aktive Einbindung des Klägers in die Marketingkampagne, wie beispielsweise sein Designvorschlag zu Tube und Verpackung und seine Mitwirkung beim "Veröffentlichungstiming" überschreite die Grenze des Zulässigen. Hinzu komme, dass der Kläger entgegen seiner Kenntnis seinen Vorgesetzten nicht über die bevorstehende Markteinführung der Salbe informiert und seinerseits versucht habe, die Markteinführung mit dem Sendetermin abzustimmen.
9

Ferner sei die weitere zeitliche Abstimmung mit der Veröffentlichung des Buches zu berücksichtigen. Aus dem zeitlichen Ablauf sei erkennbar, dass der Kläger kein Buch zum Film, sondern einen Film zur Unterstützung des Buchverkaufs habe erstellen wollen. Der Kläger sei planvoll und zielgerichtet vorgegangen, um das Erscheinen des Buches und den Sendetermin zu koppeln. Die erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung ändere an der Vertragswidrigkeit des klägerischen Verhaltens nichts. Sie sei insbesondere kein "Freibrief" zur Förderung kommerzieller Interessen Dritter. Insgesamt habe sich der Kläger bewusst und zielgerichtet unter Verlust der gebotenen journalistischen Unabhängigkeit mit dem Anliegen des Protagonisten verbunden und habe sich unter Ausnutzung eines wirtschaftlichen Vorteils durch die zeitgleiche Veröffentlichung seines Buches eigene wirtschaftliche Vorteile verschaffen wollen.
10

Einen weiteren gravierenden Vertragsverstoß des Klägers sieht die Beklagte in dem Umstand, dass der Kläger in der von ihm unterzeichneten Ehrenerklärung vom 05.11.2009 in mehrfacher Hinsicht falsche Angaben gemacht habe. Der Kläger habe die Intendantin und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung mit diesen Angaben in voller Kenntnis der laufenden öffentlichen Kontroverse bewusst ins sprichwörtliche "Messer laufen lassen". Eine Vertrauensbasis sei danach nicht mehr möglich. Schließlich wiederholt die Beklagte den Kündigungsvorwurf, dass der Kläger die Beklagte über die Honorierung seines Buchvertrages unzutreffend informiert habe.
11

Die Beklagte ist der Auffassung, dass jedenfalls bei einer anzustellenden Gesamtschau aller kündigungsrelevanten Umstände die außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei. Zu berücksichtigen seien dabei der gravierende Verstoß des Klägers gegen die journalistische Unabhängigkeit, Sachlichkeit und Fairness, die bewusste Verquickung von redaktioneller Arbeit mit eigenen wirtschaftlichen Interessen, die inhaltlich verkürzte Darstellung in der Dokumentation sowie die wiederholten Falschangaben des Klägers gegenüber der Beklagten.
12

Die Beklagte beantragt,
13

das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.01.2011 – 6 Ca 4641/10 – abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
14

Der Kläger beantragt,
15

die Berufung zurückzuweisen,
16

Der Kläger tritt der erstinstanzlichen Entscheidung bei und wiederholt und vertieft seinen erstinstanzlichen Vortrag. Er ist der Auffassung, es sei für die Beurteilung der streitgegenständlichen Kündigung rechtlich ohne Bedeutung, ob seine Tätigkeit als programmgestaltend zu qualifizieren sei. Die Rundfunkfreiheit könne jedenfalls keine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, welche nach Maßgabe arbeitsrechtlicher Bestimmungen nicht gerechtfertigt wäre. Im Übrigen sei dem Kläger ohnehin keine Pflichtverletzung anzulasten. Bereits seine 25-jährige beanstandungsfrei ausgeübte Tätigkeit indiziere, dass der Kläger seine Tätigkeit jederzeit außerordentlich vertrauensvoll und professionell ausgeübt habe. Dies gelte in gleichem Maße für den kündigungsrelevanten Filmbeitrag.
17

Der Kläger bestreitet den Vorwurf der einseitigen Sachdarstellung. Soweit kritische Äußerungen behandelnder Ärzte aus dem Rohmaterial nicht in den Beitrag übernommen worden seien, sei dies zeitlichen Gründen geschuldet gewesen. Die kritischen Aussagen seien jedoch in die Kommentartexte übernommen worden und so erhalten geblieben. Ca. 23 Stunden Rohmaterial hätten auf 45 bzw. 60 Minuten gekürzt werden müssen. Zudem interpretiere die Beklagte einzelne Äußerungen des Beitrags bewusst falsch. Außerdem bleibe es dabei, dass der verantwortliche Redakteur W den Beitrag abgenommen habe.
18

Der Kläger führt aus, er verstehe sich als kritischer und engagierter Autor, der unter anderem im Jahr 2006 für seinen "herausragenden kritischen Wirtschafts- und Verbraucherjournalismus" mit dem Helmut-Schmidt-Journalistenpreis" ausgezeichnet worden sei. Diese Auszeichnung belege, dass er das journalistische Handwerk auf hohem professionellem Niveau beherrsche. Außerdem sei der Beklagten bei Genehmigung des Filmbeitrags bewusst gewesen, dass dieser objektiv einen werblichen Charakter für die Salbe R haben würde.
19

Der Kläger trägt vor, dass sich die Frage der Beklagten nach der Markteinführung der Salbe nach seinem Verständnis auf eine filmgegenständliche Markteinführung bezogen habe, ihm jedoch nur eine Produktion von Kleinstchargen bekannt gewesen sei. Im Film sei demgegenüber eine flächendeckende Versorgung der Patienten thematisiert worden.
20

Der Kläger bestreitet weiter, dass es Absprachen zwischen dem Patentbesitzer und ihm darüber gegeben habe, wann und wie das Produkt erscheine. Auch sei er nicht zur Verpackungsgestaltung oder Tubenbeschriftung, sondern nur zu der von Herrn We einzurichtenden Website befragt worden. Das Wort "Veröffentlichungstiming" habe sich darauf bezogen, wann Herr We diese Website ins Netz habe stellen wollen.
21

Weiter hält der Kläger den von der Beklagten angeführten zeitlichen Zusammenhang zwischen Filmausstrahlung und Buchveröffentlichung für rechtlich irrelevant, da der Kläger selbst keine Entscheidungsbefugnis über beide Termine gehabt habe. Die Beklagte könne ihm auch nicht die Förderung eines "bösen Anscheins" vorwerfen, dass er nach eigenen kommerziellen Interessen gehandelt habe, da ihm mit der Nebentätigkeitsgenehmigung keinerlei Auflagen in zeitlicher, inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht gemacht worden seien. Außerdem habe die Festlegung des Sendetermins nicht in der Entscheidungsbefugnis des Klägers gelegen.
22

Der Kläger bestreitet zudem, vorsätzlich eine falsche Ehrenerklärung abgegeben zu haben. Er behauptet, diese Erklärung nicht von sich aus angeboten zu haben. Vielmehr sei ihm die vorgefertigte Erklärung von Herrn W mit den Worten, "die Intendanz will, dass wir eine Erklärung unterschreiben", vorgelegt worden. Soweit in der Erklärung davon die Rede sei, dass er zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von dem Produktionsbeginn oder der Markteinführung gehabt habe, habe er dies in dem Sinn verstanden, dass er von keinem konkreten Zeitpunkt eines der beiden Ereignisse gewusst habe. Über die umsatzabhängige Honorierung des Buches habe er die Intendantin bereits in einem Gespräch am 08.03.2010 informiert.
23

Der Kläger rügt weiterhin die nicht ordnungsgemäße Anhörung des Personalrats sowie die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB. Aus den Bescheiden der Intendantin vom 20.11.2009 und 23.11.2009 ergebe sich, dass die Beklagte eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts betrieben habe und bereits zu diesen Zeitpunkten sehr detailliert und umfassend informiert gewesen sei.
24

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die Sitzungsniederschriften Bezug genommen.
25

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E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e
26

I. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, weil sie statthaft (§ 64 Abs. 1 und 2 ArbGG) sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden ist (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO).
27

II. Das Rechtsmittel bleibt jedoch in der Sache erfolglos. Das Arbeitsgericht hat der Klage im Ergebnis zu Recht stattgegeben und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 19.05.2010 aufgelöst worden ist. Wegen der Unwirksamkeit der Kündigung ist die Beklagte unter Annahmeverzugsgesichtspunkten zur Zahlung der geltend gemachten Vergütungsansprüche des Klägers verpflichtet.
28

Im Einzelnen gilt Folgendes:
29

1. Die außerordentliche, fristlose Kündigung der Beklagten vom 19.05.2010 ist rechtsunwirksam und hat das Arbeitsverhältnis des Klägers nicht mit sofortiger Wirkung beendet.
30

a. Gemäß § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine zweistufige Prüfung durchzuführen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne die besonderen Umstände des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen Kündigungsgrund zu bilden. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. beispielsweise BAG, Urteil vom 17.04.2006 – 2 AZR 415/05 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 17; BAG, Urteil vom 28.08.2008 – 2 AZR 15/07 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 22; BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09 -, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; Urteil vom 09.06.2011 – 2 AZR 381/10 -, NZA 2011, 1027 jeweils mit weiteren Nachw.).
31

b. Die Beklagte benennt mehrere Kündigungsgründe.
32

aa. Sie beruft sich zunächst darauf, dass der Kläger die Grundsätze der journalistischen Unabhängigkeit verletzt habe, indem er einseitig berichtet, die Rolle des Beobachters und Bewerters verlassen und sich die Position und Sache einer Seite zu eigen gemacht habe. Dabei habe er sich in die Marketingaktivitäten des Protagonisten einbinden lassen. Weiter wirft die Beklagte dem Kläger vor, er habe eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt und die Veröffentlichungstermine von Buch und Film zeitlich koordiniert. Ferner stützt die Beklagte die streitgegenständliche Kündigung darauf, dass der Kläger eine in mehrfacher Hinsicht unwahre Ehrenerklärung gegenüber der Intendantin abgegeben habe. Schließlich wirft sie dem Kläger vor, er habe falsche Angaben zu dem mit dem Verlag vereinbarten Buchhonorar gemacht.
33

bb. Ausgehend von den vorgenannten Grundsätzen hält die erkennende Kammer zwei dieser Kündigungsgründe für grundsätzlich an sich geeignet, einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.
34

(1) Zum einen gilt dies für die Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit. Die Beklagte hat zutreffend ihre Stellung als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt und die Bedeutung der durch Art. 5 GG geschützten Rundfunkfreiheit beschrieben. Nach den in § 5 W -Gesetz normativ vorgegebenen Programmgrundsätzen haben wertende und analysierende Einzelbeiträge dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen und es ist Ziel einer jeden Berichterstattung, umfassend zu informieren. In der Dienstanweisung des Intendanten zur Regelung der Programmverantwortung vom 07.02.1990 wird darauf hingewiesen, dass der Beklagte entsprechend seinen gesetzlichen Aufgaben verpflichtet ist, umfassend und wahrheitsgetreu zu berichten (Nr. I 2). Als Grundsatz der Programmarbeit wird angeordnet, dass bei der Verwendung von Aussagen Dritter deutlich zu machen ist, ob diese auch als Aussagen des Autors erscheinen sollen (Nr. II 1) und Kommentare deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen sind (Nr. II 4). Entstellungen und Verzerrungen – auch durch Auslassen oder Verschweigen von Tatsachen – sind unzulässig (Nr. II 1). Verlässt ein Arbeitnehmer diese Grundsätze der unparteiischen und objektiven Berichterstattung, kann dies für die Beklagte einen erheblichen Eingriff in ihre Position als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt darstellen.
35

Der Kläger war in die Aktivitäten zur Markteinführung der Salbe R in nicht unerheblichem Maß eingebunden. Dies belegen mehrere E-Mails.
36

So hat Herr We am 10.06.2009 an Frau S und den Kläger unter dem Betreff "R Tuben und Verpackung" eine Mail mit dem Wortlaut
37

"... und? wie gefällt das?
38

u.A.w.g."
39

geschickt, der im Anhang ein Muster einer Tuben- und Verpackungsbeschriftung der Salbe beigefügt war.
40

Eine weitere vom Kläger an Herrn We gerichtete E-Mail vom 18.09.20009 lautet:
41

"Lieber Herr We ,
42

habe Ihren Entwurf angeschaut und finde die Farbgestaltung arg speziell. Dadurch kommt die Seite sehr düster, abweisend, eben nicht einladend daher. Daher würde ich noch ein bisschen an der Kontrastierung und Farbgestaltung schrauben. Gerne würde ich noch einmal über Ihr Veröffentlichungstiming sprechen."

43

Am 30.09.2009 heißt es in einer E-Mail von Herrn We an den Kläger unter anderem:
44

"... Gestern hatte ich (endlich) ein sehr langes Gespräch mit Herrn Z . Bezüglich seiner Pläne und Ideen würde ich mich sehr gerne kurzfristig mit Ihnen abstimmen, denn die eine oder andere Idee seiner Marketingleute gefällt mir nicht. Also ich freue mich auf Ihren Anruf!"

45

Schließlich heißt es in einer auch an den Kläger persönlich gerichteten E-Mail des Herrn We vom 04.10.2009:
46

"... ich komme noch einmal zurück auf unsere aktuellen Gespräche bezüglich der nun endlich möglichen Markteinführung von R Salbe und den damit im Zusammenhang stehenden Terminen.
47

...
48

Ab 19.10.2009, unmittelbar nach Ausstrahlung der 45 Minuten Version des Filmes, werden wir im Internet .... lediglich eine noch gemeinsam abzustimmende, einfach gestaltete Homepage einrichten, in der wir auf den Film Bezug nehmen. Unsere anstehende, kleine Markteinführung werden wir dort jedoch lediglich als "geplant" ankündigen. In einem aktuellen BLOG werden wir dann in der Folge über die Entwicklung im Projekt weiter informieren und erst ab 15.11.2009 "durchstarten".
49

Nun freue ich mich auf eine konstruktive weitere Zusammenarbeit und bin sehr froh, hinsichtlich dieses wichtigen Punktes uneingeschränkte Einigkeit erzielt zu haben! ..."

50

Diese E-Mail hatte Herr We dem Kläger kurz zuvor zur kritischen Durchsicht mit folgendem Anschreiben per Mail übersandt:
51

"Hallo Herr M ,
52

ich würde sehr gerne so schnell wie möglich und zur Klarstellung die unten stehende E-Mail an alle am Projekt beteiligten Personen senden. Schauen Sie sich diese bitte kritisch an und geben mir dann bitte Ihre ggf. gewünschten Korrekturen bekannt."
53

Hierauf hat der Kläger umgehend wie folgt geantwortet:
54

"Lieber Herr We ,
55

Ich finde das sehr gut, was Sie da aufgesetzt haben.
56

Und Ihre Website habe ich auch gesehen.
57

Alles wird bestens.
58

Ich kämpfe jetzt darum, dass bis zum 15.11. auch das Buch erschienen ist."

59

Aus allen diesen E-Mails wird deutlich, dass der Kläger in die Marketingaktivitäten zur Produkteinführung der Salbe R in nicht unerheblichem Maß eingebunden war. Er wurde von Herrn We um Rat gefragt und in einen internen Abstimmungsprozess einbezogen, an dem er selbst aktiv teilgenommen hat, wie seine Antwortmails belegen. Damit hat der Kläger zweifelsfrei die Position des berichtenden Journalisten verlassen. Dies ist in zweifacher Hinsicht rechtlich bedenklich. Einerseits verstößt der Kläger damit gegen die Grundsätze der journalistischen Unabhängigkeit. Andererseits hat er seinen "Lagerwechsel" im Film nicht offengelegt, sondern diesen vielmehr weiterhin aus der Position des außenstehenden Journalisten präsentiert. Damit ist ein an sich geeigneter Kündigungsgrund gegeben.
60

(2) Den zweiten an sich geeigneten Grund stellen die in Teilen falsche sog. Ehrenerklärung des Klägers vom 05.11.2009 sowie die ebenfalls teilweise unzutreffende, als Information der Intendantin abgegebene Stellungnahme des Klägers vom 12.03.2010 dar.
61

In der Ehrenerklärung hat der Kläger versichert, alle von ihm gesammelten Informationen seien in die Dokumentation "Heilung unerwünscht" eingeflossen, er habe seit Fertigstellung des Films seinen Wunsch auf baldige Ausstrahlung geäußert, er habe vor der Veröffentlichung durch die Programmzeitschriften keinem Dritten außerhalb der Redaktion Hinweise auf einen möglichen Sendetermin gegeben und er habe zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von dem Produktionsbeginn oder der Markteinführung des Präparats gehabt.
62

Sämtlich vorgenannten Tatsachen sind nachweislich unzutreffend oder jedenfalls ungenau bzw. unvollständig vom Kläger versichert worden. So sind gerade nicht alle Informationen in die Dokumentation eingeflossen. Unstreitig hat der Kläger kritische Stellungnahmen behandelnder Ärzte nicht aus dem Rohmaterial in den Film übernommen. Deren teilweise Wiedergabe im Kommentartext hat eine deutlich geringere Aussagekraft. Hier fehlt in der Erklärung jedenfalls die Klarstellung zu den erfolgten Kürzungen, mögen sie aus Sicht des Klägers auch sachnotwendig gewesen sein.
63

Auch hat der Kläger sehr wohl versucht Einfluss auf den Sendetermin zu nehmen. Dies ergibt sich zweifelsfrei aus der E-Mail des Klägers vom 21.08.2009 an seinen Vorgesetzten, Herrn W . Mit dieser Mail übersandte der Kläger Herrn W den Entwurf eines Schreibens an Herrn B von der A , in dem die "begrenzte Haltbarkeitsdauer" des Themas angesprochen und die Notwendigkeit eines Sendetermins spätestens im November deutlich gemacht wird. Zuvor hatte der Kläger im April 2009 Herrn W darum gebeten, den Beitrag nicht im Sommer zu senden.
64

Ebenfalls unzutreffend ist die Aussage des Klägers, er habe vor der Veröffentlichung durch die Programmzeitschriften keinem Dritten außerhalb der Redaktion Hinweise auf einen möglichen Sendetermin gegeben. Das Gegenteil ist durch den E-Mail-Schriftverkehr des Klägers belegt. So ist aus dem bereits dargestellten Mail-Verkehr mit Herrn We ersichtlich, dass alle Beteiligten bereits am 04.10.2009 von der Ausstrahlung des Films am 19.10.2009 Kenntnis hatten, da ausgehend von diesem Termin werbestrategische Maßnahmen geplant werden. Außerdem hat der Kläger bereits einen Monat zuvor am 12.09.2009 Frau L , eine Journalistin, die sein Buchmanuskript Korrektur gelesen hat, über den Termin der Buchveröffentlichung und den Sendetermin per E-Mail informiert. Noch früher, nämlich bereits am 03.09.2009, hat der Kläger den Buchverlag per E-Mail über den Sendetermin am 19.10.2009 informiert.
65

Schließlich hatte der Kläger sehr wohl Kenntnis von dem Produktionsbeginn sowie der Markteinführung des Präparats gehabt. Auch dies bestätigen der vorgenannte E-Mail-Schriftwechsel vom 04.10.2009 sowie die E-Mail des Klägers an Herrn We vom 02.09.2009, mit der der Kläger Herrn We über den Produktionsbeginn in der 43. oder 44. KW informiert.
66

Auch in der Informationsvorlage für die Intendantin vom 12.03.2010 hat sich der Kläger nicht wahrheitsgemäß geäußert.
67

Hier führt der Kläger im zweiten Absatz auf Seite 1 aus, der Autor (also der Kläger) sei vom Verlagslektorat nach dem Stand der Manuskriptbearbeitung und der Möglichkeit einer alsbaldigen Fertigstellung gefragt worden, nachdem die öffentliche Diskussion nach Ausstrahlung der Fernsehdokumentation und der Sendung "h " die bekannte Dimension angenommen habe. Aus einer E-Mail des Klägers an Frau R vom Verlag D vom 03.09.2009, also sechs Wochen vor dem Sendetermin, ergibt sich, dass es der Kläger selbst war, der bereits zu diesem Zeitpunkt eine Buchveröffentlichung noch im Jahr 2009 ("Weihnachtsgeschäft - Ich kann bis zum September fertig sein") angeregt hat. Aus demselben Grund ist auch die Äußerung des Klägers im zweiten Absatz auf Seite 2 der Stellungnahme unzutreffend, er habe den Abgabetermin zum 1.10.2009 nicht einhalten können.
68

Im letzten Absatz auf Seite 2 der Stellungnahme des Klägers heißt es, die Diskussion nach Ausstrahlung des Films habe offensichtlich dazu geführt, dass einige Wochen später 25.000 Tuben der Creme produziert worden seien. Aus der bereits genannten E-Mail des Klägers vom 02.09.2009, also sechs Wochen vor dem Sendetermin wird demgegenüber deutlich, dass die Produktion bereits vorher geplant und gerade nicht Folge der Ausstrahlung des Films und der anschließenden Diskussion war.
69

Die Einlassungen des Klägers hierzu überzeugen nicht. Er wendet im Wesentlichen ein, mit dem Begriff "Markteinführung" sei nur die eigentliche, große Einführung des Produkts gemeint gewesen, die Thema des Films gewesen sei. Die Produktion von Kleinchargen (25.000 Tuben) habe damit nichts zu tun. Es sei ferner die nachträgliche und alleinige Entscheidung des Verlags gewesen die zunächst für das Frühjahr 2010 vorgesehene Veröffentlichung des Buches in den zeitlichen Zusammenhang mit dem Sendetermin des Filmes vorzuziehen. Auf diese Entscheidung habe der Kläger keine Möglichkeit der Einflussnahme gehabt. Auch habe der Kläger nie über "mögliche Sendetermine" mit dritten Personen spekuliert. In den genannten E-Mails sei es nämlich allein um den zwischenzeitlich festgesetzten Sendetermin gegangen. Schließlich bestreitet der Kläger die Behauptung der Beklagten, er habe den Text der Ehrenerklärung selbst verfasst und ohne Druck unterzeichnet. Vielmehr habe Herr W ihm den vorgefertigten Text zur Unterzeichnung vorgelegt.
70

Unabhängig von den Umständen der Unterzeichnung der Ehrenerklärung war dem Kläger die Bedeutung dieser Erklärung unbestrittenermaßen bewusst. Auf der Grundlage dieser Erklärung hat die Intendantin zu den zwischenzeitlich eingegangenen Programmbeschwerden nach außen Stellung genommen. Das gilt umso mehr für die vier Monate später, im März 2010 abgegebene Stellungnahme des Klägers. Diese hat der Kläger nach seinem eigenen Vortrag unbedrängt selbst angefertigt. Erst recht bei dieser Erklärung musste dem Kläger bewusst sein, dass es auf die genaue und im Detail korrekte Darstellung des Sachverhalts ankommt. Schließlich steht außer Zweifel, dass der Kläger als erfahrener Journalist in der Lage war, diese Bedeutung zu erkennen und seine Stellungnahme entsprechend zu formulieren. Gleichwohl enthalten beide Erklärungen die oben genannten Fehler.
71

Selbst wenn man die Erläuterungen des Klägers in seinem Sinne berücksichtigen würde, bleiben die vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen fehlerhaft. Das gilt hinsichtlich der sog. Ehrenerklärung für die Anregungen des Klägers zur Lage des Sendetermins sowie für sämtliche oben dargestellten Fehler in der Stellungnahme von März 2010. In ihrer Gesamtheit und unter Berücksichtigung der Bedeutung der Stellungnahmen des Klägers geht die Kammer daher auch bezüglich dieser Umstände vom Vorliegen eines an sich die Kündigung rechtfertigenden Grundes aus. Sowohl die Verletzung der journalistischen Unabhängigkeit als auch die falschen Angaben des Klägers gegenüber der Intendantin stellen erhebliche Pflichtverletzungen dar, die die Schwelle zum wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB überschreiten.
72

c. Die weiteren von der Beklagten angeführten Kündigungsgründe stellen demgegenüber keine derart gravierenden Pflichtverletzungen dar, dass die Erheblichkeitsschwelle des § 626 Abs. 1 BGB überschritten wäre.
73

d. Auf der zweiten Prüfungsstufe ist die Kündigung im konkreten Kontext zu beurteilen und es ist zu prüfen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht. Hierfür ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen. Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG, Urteil vom 09.06.2011 – 2 AZR 381/10 – NZA 2011, 1027; BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09 – EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32). Dabei lassen sich die Umstände, anhand derer zu beurteilen ist, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zumutbar ist oder nicht, nicht abschließend festlegen. Zu berücksichtigen sind regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung –etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09 – EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; BAG, Urteil vom 28.01.2010 -2 AZR 1008/08 – EzA § 626 BGB 2002 Nr. 30). Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten wie beispielsweise Abmahnung oder ordentliche Kündigung unzumutbar sind, da sie nicht geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen zu erreichen (BAG, a.a.O.; KR-Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rn. 251). In dieser weiteren rechtlichen Beurteilung des Fehlverhaltens des Klägers ist zwischen den beiden vorgenannten Kündigungsgründen zu differenzieren.
74

aa. Soweit die Pflichtverletzung des Klägers seine journalistische Unabhängigkeit und die erfolgte Einbindung in die Sache des Protagonisten der von ihm erstellten Dokumentation betrifft, hält die Kammer eine Abmahnung für das verhältnismäßige Mittel.
75

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Vertragspflichtverletzungen, die auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers beruhen, grundsätzlich davon auszugehen, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09 – EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32). Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen ist (zuletzt BAG, Urteil vom 09.06.2011 – 2 AZR 381/10 – NZA 2011, 1027).
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Geht man von diesen Grundsätzen aus, handelt es sich bei dem Fehlverhalten des Klägers im Hinblick auf seine journalistische Tätigkeit jedenfalls um steuerbares Verhalten im vorgenannten Sinn. Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Kläger dieses Fehlverhalten nach entsprechendem Hinweis und Aufzeigen möglicher arbeitsrechtlicher Folgen im Wiederholungsfall in Zukunft erneut praktizieren wird. Auch handelt es sich nicht um einen derart gravierenden Vertragsverstoß, dass eine Abmahnung von vornherein als entbehrlich anzusehen wäre. Gerade im Bereich des investigativen Journalismus, in dem der Kläger tätig ist, besteht die Gefahr, dass man als engagierter Journalist bei der Aufdeckung von Missständen und Ungerechtigkeiten, Partei für ungerecht behandelte Personen ergreift. Nicht zuletzt in Anbetracht der langjährigen Berufserfahrung des Klägers ist zu erwarten, dass ihm sein Fehlverhalten durch eine Abmahnung deutlich geworden wäre und diese als das gegenüber einer Kündigung mildere Mittel erfolgversprechend gewesen wäre.
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bb. Eine andere Gewichtung gilt nach Auffassung der Kammer hinsichtlich der falschen Angaben des Klägers in seinen erläuternden Stellungnahmen gegenüber der Intendantin der Beklagten. Insoweit musste dem Kläger bei Abgabe der Erklärungen bewusst sein, dass eine Hinnahme bewusst falscher Angaben seitens der Beklagten in jedem Fall ausgeschlossen war. Gerade im Hinblick auf die oben im einzelnen geschilderte Bedeutung der Erklärungen für die Außendarstellung der Beklagten durch ihre Intendantin gab es für den Kläger keinen Anhaltspunkt dafür, dass Ungenauigkeiten oder Fehler bei der Sachverhaltsdarstellung von der Beklagten nicht sonderlich wichtig genommen werden würden. Das Gegenteil ist der Fall. Von daher bedurfte es insoweit keiner vorherigen Abmahnung des Klägers.
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Allerdings ist die Kündigung auch bezogen auf diesen Kündigungsgrund gleichwohl rechtsunwirksam, denn bei der nach den oben dargestellten Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zusätzlich vorzunehmenden Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen überwiegen die Interessen des Klägers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Auflösungsinteresse der Beklagten.
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Die Beklagte begründet ihr Auflösungsinteresse im Wesentlichen mit dem Gewicht der Pflichtverletzung und dem hierdurch entstandenen gravierenden Vertrauensverlust. Dabei hebt sie die Stellung des Klägers hervor, der einen herausgehobenen, verantwortungsvollen und für die Programmgestaltung bedeutsamen Arbeitsplatz ausübe. Erschwerend fällt zudem ins Gewicht, dass der Kläger auch in seiner späteren Anhörung an der ihm vorgehaltenen Ehrenerklärung festgehalten und keinen Fehler eingeräumt hat. Diesen Standpunkt hat er auch während des gesamten Rechtsstreits weiter vertreten.
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Dem stehen auf Seiten des Klägers zunächst seine 22-jährige Betriebszugehörigkeit bei der Beklagten und der insoweit störungsfreie Verlauf des Arbeitsverhältnisses in der Vergangenheit gegenüber. In diesem langjährigen, mehr als das halbe Berufsleben umfassenden Zeitraum hat der Kläger ein erhebliches Maß an "Vertrauenskapital" erworben. Dieses muss auch bei einem andererseits erheblichen Vertrauensverstoß Berücksichtigung finden. Auch das Lebensalter des Klägers von 56 Jahren ist im Hinblick auf die hierdurch bedingten schlechten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. Dies gilt umso mehr, als der Kläger, wie beispielsweise der ihm im Jahr 2006 verliehe Journalistenpreis zeigt, in Journalistenkreisen durchaus bekannt ist. Ein Ausscheiden bei der beklagten Rundfunkanstalt aufgrund einer außerordentlichen Kündigung würde daher nicht unbemerkt bleiben und würde die Arbeitssuche des Klägers mit Sicherheit erheblich erschweren. In dieser Situation erscheint es wenig wahrscheinlich, dass der Kläger eine vergleichbare Anstellung bei einem anderen mit der Beklagten vergleichbarem Arbeitgeber angeboten bekommen würde. Dies alles zeigt, dass eine Kündigung mit ganz erheblichen Auswirkungen für den Kläger verbunden wäre.
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Dabei ist nach dem Gesetzeswortlaut des § 626 Abs.1 BGB als Prüfungsmaßstab zugrunde zu legen, ob der kündigenden Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Soweit der Kläger gemäß § 36 Abs. 3 MTV-WDR ordentlich nur bei erheblicher Leistungsminderung im Tarifsinn kündbar ist, ändert dies an dem vorgenannten Prüfungsmaßstab nichts. Entscheidend ist allein, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiv" für den Kläger anzunehmenden Kündigungsfrist zugemutet werden könnte (BAG, Urteil vom 27.04.2006 – 2 AZR 386/05 – EzA § 626 BGB 2002 Unkündbarkeit Nr. 11).
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In dieser Situation kommt nach Auffassung der Kammer dem Interesse des Klägers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses größeres Gewicht zu als dem Auflösungsinteresse der Beklagten. Das gilt auch bei einer Gesamtbetrachtung beider relevanten Kündigungsgründe sowie des gesamten Kündigungssachverhalts. Weder das oben dargestellte abmahnungswürdige Fehlverhalten des Klägers noch sonstige von der beklagten benannte, im Wesentlichen streitige Pflichtverstöße des Klägers, die für sich betrachtet nicht das Gewicht eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB aufweisen, vermögen in der Gesamtbetrachtung mit den falschen Erklärungen des Klägers ein überwiegendes Auflösungsinteresse der Beklagten zu begründen.
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e. Nach allem ist somit die streitgegenständlich außerordentliche Kündigung der Beklagten rechtsunwirksam und führt nicht zu einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers.
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2. Der Kläger hat gegen die Beklagte gemäß § 615 Satz 1 BGB einen Anspruch auf Zahlung von 49.916,80 € brutto abzüglich 11.979,32 € netto. Hierbei handelt es sich um die arbeitsvertraglich geschuldete Vergütung für die Monate Mai bis Dezember 2010 abzüglich der für Mai 2010 anteilig gezahlten Vergütung in Höhe von 4.078,22 € netto sowie gezahltem Arbeitslosengeld in Höhe von 7.892,10 €.
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 Annahmeverzug im Sinne des § 615 BGB liegt vor, wenn der Arbeitnehmer arbeiten will, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch nicht beschäftigen kann oder will. Für diesen Fall ordnet § 615 BGB an, dass der Arbeitnehmer die Vergütung verlangen kann und zur Nachleistung der Arbeit für die Zeiträume, in denen der Arbeitgeber sie nicht angenommen hat, nicht verpflichtet ist. Hauptanwendungsfall dieser Vorschrift ist die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung, die sich im Nachhinein als rechtsunwirksam erweist. Das ist hier der Fall. Die Beklagte befindet sich aufgrund der unwirksamen Kündigung vom 19.05.2010 seither gegenüber dem Kläger im Annahmeverzug und ist daher zur Zahlung der ihrer Höhe nach unstreitigen Beträge verpflichtet.
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3. Der Zinsanspruch des Klägers folgt aus §§ 286, 288 BGB.
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III. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO.
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Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG nicht zuzulassen. Insbesondere geht es nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung und die Entscheidung beruht wesentlich auf den Umständen des Einzelfalls.
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R e c h t s m i t t e l b e l e h r u n g
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Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Auf die Möglichkeit der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a ArbGG wird hingewiesen.
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Dr. Kreitner Bergner Breuer
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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